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Zielstellung dieser Gesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale
Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Auf Grund des Ablaufes der gesetzlichen Überprüfungsfristen im Stasi-Unterlagen-Gesetz und der sich wandelnden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung der SED–Diktatur ergibt sich Bedarf nach Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Nicht nur in der öffentlichen Debatte hat sich gezeigt, dass der Bedarf an Überprüfungen bestimmter Personengruppen auch in den nächsten Jahren andauern wird. Dies hat auch mit Transparenz öffentlicher Institutionen und politischer Gremien zu tun. Weiterhin ungebrochen ist auch das Bedürfnis von Bürgern, Wissenschaftlern, Journalisten und Institutionen nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen.
Darüber hinaus informiert Utz Rachowski über die 2007 beschlossene SED-Opferpension- eine monatliche Zuwendung in Höhe von 250 € für diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 180 Tage in Haft waren.