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Veranstaltungsberichte

60 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Debattenkino

Die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltete anlässlich des 60. Jubiläums des Grundgesetzes einen Cine-Club-Conrad. In dem vorgeführten Film wurde die Geschichte des Grundgesetzes dargestellt. Mit seinem Vortrag ergänzte Prof. Dr. Rudzio den Film und stellte sich der anschließenden Diskussion zur Verfügung.

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Nach der Begrüßung und Vorstellung des Referenten durch Herrn Sethmann, der einen ers-ten Einblick in die Relevanz und Notwendigkeit der Grundrechte gab, wurde zunächst der Film von Christiane Schwab über die Grundrechte gezeigt.

Der Film ordnete dabei die Grundrechte besonders im Hinblick der Menschenrechte in den Kontext der UN-Menschenrechtserklärung und der Einbindung der Menschenrechte in die verschiedenen Verfassungen der EU-Länder ein.

Dem folgte ein Überblick über die Ziele und Inhalte der einzelnen Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte des Grundgesetzes. Insbesondere half die Einordnung der einzelnen Artikel in „Grundrechtsgruppen“, wie z.B. Abwehrrechte, Gleichheitsrechte, dem Verständnis von Sinn und Zweck der Grundrechte. Speziell die Gründe für die einzelnen Grundrechte wurden anhand von Beispielen verdeutlicht. Als Schutz- und Ahndungsinstanz dieser Grundrechte wurde näher auf die Funktion und die Verfahrensweise des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes eingegangen.

Auf den Film eingehend und einige Aspekte vertiefend erläuterte der Referent im Anschluss zunächst die Anfänge des Grundgesetzes und die besondere Gestaltung der Bundesrepublikanischen Demokratie sowie ihrer Grundrechte anhand der Erfahrungen, die man ab 1933 mit der Einschränkung von Freiheitsrechten gemacht hatte. Entscheidend sei dabei, laut Rudzio, die Grundrechte zu schützen und in ihrer Wirkung zu sichern. Im heutigen Grundgesetz sei dies durch die unmittelbare Wirkung der Grundrechte, ihre Sicherung durch speziell ausgewählte Verfassungsrichter und die besondere Stellung der Menschenrechte zu erreichen versucht. Abschließend erläuterte Rudzio die Beschränkungen des Grundgesetzes auf bestimmte Grundrechte und vermittelte Bezüge zu der französischen Revolutionsverfassung, der ame-rikanischen Unabhängigkeitserklärung sowie der UNO-Menschenrechtsdeklaration. Zusammenfassend folgte die Feststellung, dass trotz vieler Verletzungen und Verstöße Grund- und Menschenrechte geistiger Druck sind und Kraft für die Demokratie geben. Und auch wenn sie sich nicht immer sofort durchsetzen, so sind sie doch vielfach gegen Widerstand entstanden und haben sich so entwickelt, dass sie heute vielleicht keine Diktatur verhindern können, aber zumindest keine Maske der Legalität für diktatorische Ansinnen mehr bieten.

Die anschließende ausführliche und lebhafte Diskussion sprach diverse Einzelheiten der verschiedenen Grundgesetzartikel an. Daneben setzten sich die Teilnehmer mit der Macht des Verfassungsgerichtes auseinander und erörterten die Stellung und mögliche Direktwahl des Bundespräsidenten.

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