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Eine Armee für Europa

Vortrag vom 11.11.2010 mit Michael Gahler, MdEP, zum Thema "Eine Armee für Europa".

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Zunächst stellte er die Frage nach der Realität, um als Zukunftsvision „Eine Armee für Europa“ zu verwirklichen. Wo steht die Entwicklung der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) nach Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages? Und welche sicherheitspolitischen Konsequenzen müssen Deutschland und die EU aus der neuen Sicherheitslage in Zeiten knapper Kassen ziehen?

Ein wichtiger Aspekt dabei ist die vernetzte Sicherheit zwischen den zivilen und militärischen Institutionen unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments. Auch sprach er die noch bestehende Wehrpflicht in Deutschland an. In der EU gibt es noch sieben Mitgliedsstaaten, die eine Wehrpflicht haben. Es gibt jedoch eher eine Entwicklung hingehend zu kleineren Streitkräften, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Sinnvoller ist es bestehende Europäische Institutionen, wie den EU-Militärstab, das Komitee, den zivilen Planungsstab der EU sowie das Einsatzzentrum entsprechend umzustrukturieren, bereits vorhandene Netzwerke zu nutzen, um eine gemeinsame Europäische Armee einsatzfähig zu machen. Dies erklärte Herr Gahler am Beispiel des Luftwaffenkommandos Eindhoven – ein neues Abkommen zwischen Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Mit der Unterzeichnung eines solchen Konzepts im Mai 2007 wurde das Fundament für ein gemeinsames Lufttransportkommando in Europa geschaffen - das European Air Transport Command (EATC). Diese bislang einzigartige Bündelung ermöglicht den Einsatz von europäischen Lufttransport- und Luftbetankungsfähigkeiten unter optimierter Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Genauso gilt es nun ein Konzept für eine „Europäische Armee“ zu entwickeln, welches aber nicht im Rahmen des Lissaboner Vertrages eine haushaltsrechtliche Grundlage finden wird, da der Athena Mechanismus nur zivile Maßnahmen abdeckt. Athena wurde 2004 als Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen eingerichtet. Athena wird unter Aufsicht des Sonderausschusses verwaltet, der sich aus Vertretern der beitragenden Mitgliedstaaten zusammensetzt. Somit muss in erster Linie die Frage der Finanzierungsmöglichkeiten geklärt werden. Auch macht er deutlich, dass die Bundeswehr in jedem Fall in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben muss.

Als weitere Wege und Hindernisse nannte Herr Gahler auch Defizite bei der Findung eines gemeinsamen politischen Willens und welche Mehrwerte die EU bei Einsätzen, zum Bespiel in Afrika, davon hat. Die Rechtfertigung eines Einsatzes muss also genauso definiert werden wie die Befolgung der Befehlskette, die Rekrutieren und Ausbildung sowie die Absicherung der Soldaten. Es muss ausgeschlossen werden können, dass die Soldaten nach Ausbildung und Abzug der Armee in das feindliche Lager wechseln. Auch besteht Klärung hinsichtlich der Fähigkeitsentwicklung, zum Beispiel Überschuss an Panzern, aber Mangel an Drohnen und Helicoptern.

Auch ging Herr Gahler auf die Rolle der NATO ein und ging dabei der Frage nach, ob hier nicht die Gefahr einer Duplizierung entstehen könnte. Dies kann jedoch weitgehend ausgeschlossen werden, da die NATO wiederum ihre „festen“ Einsatzgebiete hat und die Europäische Armee wiederum in sensibleren Regionen einsetzbar wäre, auf eine Vermeidung in der Praxis muss dennoch unbedingt geachtet werden.

Am Ende seines Vortrages erklärte Herr Gahler am Beispiel des Irak-Krieges, dass es vor einem militärischen Einsatz ein ganz klares Konzept geben muss, welches die zivile und militärische Zusammenarbeit eindeutig regelt. Dieses Konzept muss auch den zivilen Wiederaufbau beinhalten, was wiederum eine polizeiliche Mission wäre und somit in den Aufgabenbereich der EU fallen würde, wiederum militärische Aktionen durch die NATO abgeregelt werden.

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