Asset-Herausgeber

Veranstaltungsberichte

Das Leben schützen: Über Menschenwürde und Sterbehilfe

Eine Bilanz des Darmstädter Gesprächs 17. September 2008

„Zwischen Töten und 'sterben lassen' gibt es eine moralische Asymmetrie." Professor Dr. Wolfram Höfling, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität Köln und stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Hospizstiftung, beantwortete den Teilnehmern des Darmstädter Gespräches der Konrad-Adenauer-Stiftung Fragen nach dem Lebensschutz und erläuterte juristische Grundlagen von Patienten- und Betreuungsverfügung.

Asset-Herausgeber

http://www.kas.de/politische_bildung/wiesbaden/Hoefling080917.jpg
Prof. Dr. Wolfram Höflling (Foto: Christine Leuchtenmüller)

Dem Eintreten des Todes dürfe nicht Vorschub geleistet werden; es sei denn, die Einstellung der Behandlung basiere auf dem Willen des Patienten. Der Begriff 'sterben lassen' meine dagegen einen Vorgang, in dessen Verlauf der Sterbeprozess bereits eingetreten sei, die Erkrankung also irreversibel zum Tode führe.

In der Debatte um die sogenannte Sterbehilfe habe, so Professor Höfling, der Wille des Betroffenen zentrale Bedeutung. Gebe es keine verlässliche Auskunft seitens des Patienten, sei seine Weiterbehandlung diesseits des Sterbeprozesses Pflicht, um das Lebensgrundrecht zu wahren. Verfüge der Patient dagegen selbst, dass er nicht weiter behandelt werden möchte, so ist dies Ausdruck seiner Selbstbestimmung und müsse vom behandelnden Arzt auch befolgt werden. Höfling warnte davor, eine Weiterbehandlung auf der Grundlage des mutmaßlichen Willen des Patienten abzubrechen, da dieser auf den Mutmaßungen Dritter beruhe.

Höfling kritisierte die unzureichende palliativmedizinische Versorgung Schwerstkranker. Deutschland, so Höfling, sei in der Palliativmedizin und in der Schmerztherapie ein Entwicklungsland.

Asset-Herausgeber

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber