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Bericht über die Arbeit in der 9. Legislaturperiode (2012 - 2016) des marokkanischen Parlaments

Die vorliegende Publikation bietet eine Bestandsaufnahme des unabhängigen „Observatoire Nationale des Droits de l’Electeur“ (ONDE), das die Gesamtleistung beider Kammern des marokkanischen Parlaments untersucht hat.

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Die 9. Legislaturperiode des marokkanischen Parlaments begann Anfang 2012 mit vielen Erwartungen und Hoffnungen, aber auch mit Ungewißheit. Nachdem die neue Verfassung durch ein Referendum am 1. Juli 2011 in Kraft getreten war, folgten am 25. November die erforderlichen Wahlen für die Zweite Kammer des Parlaments (Chambre des Représentants). Laut Artikel 47 der Verfassung verpflichtete sich der König, den Vertreter der Partei mit den meisten Stimmen mit der Regierungsbildung zu beauftragen. Dieser Auftrag erging kurz darauf an Abdelilah Benkirane, den Vorsitzenden der moderat-islamistischen PJD, der im Januar 2012 eine neue Regierungskoalition – erstmals in der Geschichte Marokkos unter Führung einer islamistischen Partei – präsentieren konnte.

Diese 9. Legislaturperiode war im Vergleich zu den früheren von zahlreichen Veränderungen gekennzeichnet, die vor allem die Übertragung exekutiver Kompetenzen vom Monarchen an die Regierung betreffen. Damit einher ging auch eine Ausweitung der Kompetenzen der Legislative im Hinblick auf die Beobachtung und Kontrolle der Regierungsarbeit. Der vorliegende Bericht zieht eine Bilanz dieser Veränderungen und damit insbesondere der Leistungen der Parlamentsarbeit in der mit den erneuten Wahlen vom 7. Oktober 2016 zu Ende gegangenen Legislaturperiode.

Die veränderten parlamentarischen Abläufe weisen folgende Charakteristika auf:

  • einen neuen verfassungsgemäßen Rahmen,
  • eine neue Planung und politische Leitung von Seiten der Legislative,
  • eine neue Strategie zur Rehabilitierung der Parlamentarier,
  • neue interne Regeln für die Handlungsfähigkeit der Parlamentarier,
  • neue Akteure, die zum reibungslosen Ablauf der Parlamentsarbeit beitragen.
Die Publikation enthält zahlreiche positive Beispiele für den Gesetzgebungsprozess, zu dem insgesamt 389 Gesetzgebungsverfahren gehörten, von denen 359 verabschiedet wurden. Gleichzeitig wird aber auch eine Schwäche des Parlaments darin gesehen, dass es kaum eigene Gesetzgebungsverfahren realisiert hat, denn von 185 Vorschlägen aus den eigenen Reihen blieben nur 20 in Gesetzesform übrig.

Was das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit betrifft, verzeichnet die Erste Kammer 9.853 mündliche Anfragen, die Zweite Kammer 3.512. Bei den schriftlichen Anfragen waren es 23.077 in der Ersten und 651 in der Zweiten Kammer. Monatliche Sitzungsperioden gab es in der Ersten Kammer 24 und in der Zweiten 20.

Was den Haushalts- und Finanzbereich betrifft, wurden insgesamt fünf Jahreshaushalte verabschiedet, mehrere Unterstützungsleistungen und Durchführungsbestimmungen sowie eine Regelung zur Haushaltsüberwachung.

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