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Expertengespräch

Demokratie und Verfassungsgerichtsbarkeit

Das neue Verfassungsgericht in Marokko

Am 19. April veranstaltete die KAS in Kooperation mit der juristischen Fakultät der Universität Mohammed V-Agdal in Rabat ein Fachgespräch zum Thema "Demokratie und Verfassungsgerichtsbarkeit - Der neue Verfassungsgerichtshof in Marokko".

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Details

In Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät der Universität Mohammed V-Agdal in Rabat hat die KAS am 19. April eine Fachkonferenz zum Thema: „Demokratie und Verfassungsgerichtsbarkeit: Das neue Verfassungsgericht in Marokko“ veranstaltet. Als Gastredner war Prof. Dr. h.c. Rudolph Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs in München und ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, eingeladen.

In einem dreiteiligen Vortrag sprach Prof. Mellinghoff darüber, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht strukturiert ist und welche Aufgaben diesem zukommen. Im ersten Teil der Rede befasste sich Prof. Mellinghoff mit dem Bundesverfassungsgericht als Staatsgerichtshof, dessen Aufgaben hauptsächlich darin bestehen, die Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Verfassungsorganen zu lösen. Darüber hinaus werden dem Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Aufgaben übertragen, die in erster Linie dem Schutz der Verfassung und der Integrität der Verfassungsorgane dienen. Hierbei handelt es sich um das Parteiverbotsverfahren, die Grundrechtsverwirkung, die Präsidenten- und Richteranklage und schließlich das Wahlprüfverfahren.

Im zweiten Teil des Vortrags sprach Prof. Mellinghoff über die verschiedenen Arten der Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. In der Regel gibt es zwei Arten: Entweder beurteilt ein Richter im Zusammenhang mit der Entscheidung eines konkreten Einzelfalles die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes „inzident“ und wendet dann ein für verfassungswidrig erkanntes Gesetz nicht an. Diese Art wird als „konkrete Normenkontrolle“ bezeichnet. Oder ein Gericht entscheidet „abstrakt“ über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes mit dem Ziel einer generellen und allgemeinen verbindlichen Feststellung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm. Letzteres wird auch „abstrakte Normenkontrolle“ genannt.

Dem dritten und zugleich letzten Teil des Vortrages widmete Prof. Mellinghoff einer wichtigen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, nämlich, die Verfassungsbeschwerde. Sinn und Zweck der Verfassungsbeschwerde ist es, die Menschenrechte zu schützen und zu bewahren. Das Gericht prüft u.a., ob der Gleichheitssatz gewahrt, die Religionsfreiheit bedacht und die besondere Schutzbedürftigkeit von Ehe und Familie berücksichtigt wird. In Deutschland ist quasi jede Person antragsberechtigt, sofern sie sich auf ein Grundrecht berufen kann. Prof. Mellinghoff zufolge haben die Bürger, seit Bestehen des Bundesverfassungsgerichts, etwa 195.000 Verfassungsbeschwerden eingereicht. Allerdings haben nur etwa 2,4 Prozent aller Verfassungsbeschwerden Erfolg. Mehrere Teilnehmer haben sich gleich nach Erhalt dieser Information gefragt, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt Sinn habe, wenn die Erfolgsaussichten so gering sind. Daraufhin erwiderte Prof. Mellinghoff: „Wenn alle bzw. die meisten Verfassungsbeschwerden Erfolg hätten, dann stimmt meines Erachtens etwas mit dem Staat und dessen Verfassung nicht“.

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Veranstaltungsort

Rabat

Publikation

Demokratie und Verfassungsgerichtsbarkeit: Rôles et compétences d'une Cour constitutionnelle
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Dr. Helmut Reifeld

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Dr. Ellinor Zeino

Ellinor Zeino

Leiterin Auslandsbüro Türkei

ellinor.zeino@kas.de +90 312 440 40 80
Verfassungsgerichtsbarkeit_19-04-2013_Rabat KAS Rabat
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