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Veranstaltungsberichte

Formation: Raisonnement et argumentation juridiques

Cycle de formation continue au profit des cadres du Secrétariat général du Gouvernement les 1, 2, 3, 6, 7 et 8 mars 2023

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Seit der Verkündung der Verfassung von 2011 und der zahlreichen Texte, die ihre Umsetzung begleitet haben, und angesichts der Vielzahl öffentlicher Politiken, die die Annahme neuer Normen für ihre Umsetzung erfordern, hat sich der Zuständigkeitsbereich des Generalsekretariats der Regierung (GSG) erheblich erweitert und sein Bedarf an "guter Legistik" hat sich akut geäußert.

In diesem Zusammenhang und im Rahmen seiner Weiterbildungsprogramme hat das Ressort eine konkrete Anfrage formuliert, um die Kompetenzen seiner Führungskräfte bei der Erstellung von Verwaltungsvermerken mit juristischem Charakter durch die Beherrschung der Methoden der juristischen Argumentation und Argumentation zu stärken.

Diese Ausbildung wird die Entscheidungsträger in die Lage versetzen, kluge politische Entscheidungen zu treffen und eine qualitativ hochwertige normative Produktion zu erzielen.

Dieses Seminar ist eine Reaktion auf den Erfolg des vorherigen, von der KAS unterstützten Seminars, von dem drei Gruppen von Beratern in Bezug auf die Stärkung ihrer Fähigkeiten im Bereich der juristischen Argumentation und Argumentation profitieren konnten.

II- Das allgemeine Ziel

Die Führungskräfte des Generalsekretariats der Regierung sollen die Methoden der juristischen Argumentation und Argumentation beherrschen, damit sie besser in der Lage sind, eine Verwaltungsmitteilung mit juristischem Charakter zu verfassen.

III-Spezifische Ziele

Nach Abschluss dieser Fortbildung sollten die Teilnehmer in der Lage sein, :

    1-Die verschiedenen Begriffe zu unterscheiden und die verwendete Terminologie zu beherrschen (argumentieren, argumentieren, interpretieren, Gesetzgebung, Legistik usw.).

    2-Die verschiedenen Arten der Argumentation beim Verfassen einer Verwaltungsmitteilung mit juristischem Charakter kennen und anwenden können (die Begründung, der Syllogismus, der Gleithang, die induktive Argumentation einschließlich der Argumentation a pari, a fortiori, a contrario usw.).

    3-Die Marker der Argumentation sinnvoll einsetzen (sauf si, même si, nonobstant, sous réserves, sans préjudice, toutefois, usw.).

   4-Eine Akte auswerten, um ein Argument zu entwickeln, mit dem eine bestimmte Position verteidigt oder widerlegt werden kann.

   5-Verfassen einer dokumentierten und begründeten Verwaltungsmitteilung mit juristischem Charakter unter Verwendung der oben genannten Elemente und unter Einhaltung der klassischen Regeln des Verwaltungsformalismus.

IV-Der Umfang der Ausbildung

Da es sich nicht um eine gewöhnliche Verwaltungsnotiz, sondern um eine Verwaltungsnotiz mit juristischem Charakter handelt, legt diese Qualifikation die Ausbildung von Anfang an in den Bereich des Rechts, wobei die klassischen Regeln des Verwaltungsformalismus eingehalten werden.

V- Die Methodik

Die angewandte Methodik ist im Wesentlichen partizipativ und interaktiv. Die Rolle der Moderatorin besteht darin, die Führungskräfte zu animieren, zu koordinieren und sie zur Teilnahme, Argumentation, Widerlegung und Präsentation ihrer rechtlich begründeten Argumente zu bewegen.

Es ist ein sechsstündiger Framing-Kurs vorgesehen, der von kurzen Übungen unterbrochen wird, um Lernpausen einzulegen und sich mit der allgemeinen Thematik vertraut zu machen.

Die Arbeiten werden in Gruppen auf der Grundlage von Dossiers durchgeführt, die von der Kursleiterin vorab zusammengestellt und verteilt werden. Die Teilnehmer müssen einen Verwaltungsvermerk mit juristischem Charakter verfassen und dabei die in der Rahmenphase vermittelten Methoden und Werkzeuge anwenden.

Diese Gruppenarbeit wird Gegenstand von Vorträgen mit anschließender Diskussion sein, bei der die Teilnehmer ihre Fähigkeit unter Beweis stellen müssen, zu argumentieren, zu argumentieren, ihre Positionen juristisch zu verteidigen und Begründungen, Regierungsschlussfolgerungen usw. zu verfassen.

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