Asset-Herausgeber

Einzeltitel

Grundsatzentscheidung des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte stärkt Recht auf freie Meinungsäußerung

von Stephanie von Meien
Das Urteil des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschen- und Völkerrechte von Anfang dieser Woche im Fall Konaté vs. Burkina Faso wurde nicht nur von Medien- und Menschenrechtsorganisationen als Grundsatzentscheidung bezeichnet. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eine der Säulen der Demokratie, der Rechtsspruch kann als wichtiges Signal für die gesamte afrikanische Medienlandschaft verstanden werden.

Asset-Herausgeber

Die Richter stellten fest, dass eine Gefängnisstrafe wegen Diffamierung das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und dass das Strafgesetz im Falle von Verleumdung nur in äußerst seltenen Sachverhalten zur Anwendung kommen darf. Mit diesem Urteil hat das höchste Gericht Afrikas ein starkes Signal gesendet, dass Regierungen keine Strafverfolgung einsetzen dürfen, um öffentliche Debatten und Berichterstattung zu unterbinden.

Christian Echle, Direktor des KAS Medienprogramms Subsahara-Afrika, hält das Urteil für einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Verleumdungsstrafen. „Die Entscheidung stärkt das Recht auf freie Meinungsäußerung als Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft“, so Echle. Die Entscheidung sei darüber hinaus ein hervorragender Anstoß für die Decriminalization of Expression Kampagne, an der sich das Medienprogramm beteiligt.

Gemeinsam mit Partnern wie der World Association of Newspapers and News Publishers (WAN-IFRA) und dem Centre for Human Rights der Universität Pretoria, hat das Medienprogramm Subsahara-Afrika eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der panafrikanischen Kampagne gespielt. Unter der Federführung von Pansy Tlakula, Special Rapporteur on Freedom of Expression and Access to Information in Africa, soll der Einsatz von Diffamierung, Beleidigung, falscher Berichterstattung und Volksverhetzung als Straftatbestand gegen freie Meinungsäußerung gestoppt werden.

2012 wurde Lohé Issa Konaté, Redakteur der burkinabesischen Wochenzeitung L'Ouragan, wegen Diffamierungsvorwürfen zu 12 Monaten Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 4 Millionen CFA Francs (6.000 Euro) verurteilt. Ausgangspunkt waren zwei von Konaté veröffentlichte Artikel, in denen er schwere Vorwürfe des Machtmissbrauchs und der Korruption gegen den Staatstaatsanwalt Placide Nikiéma erhoben hatte.

Seit Beginn des Prozesses haben sich zahlreiche afrikanische NGOs gegen die Straftatbestände Diffamierung und Beleidigung ausgesprochen, die in vielen Teilen des Kontinents als unvereinbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung gelten. Eine der Grundfunktionen der Medien ist es, Regierungsverhalten zu kontrollieren und Fehler offenzulegen. Durch die aktuelle Gesetzeslage wird das nahezu unmöglich gemacht, weil Regierungen legale Maßnahmen ergreifen können, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und der Öffentlichkeit Informationen über das Fehlverhalten von Regierungsmitgliedern vorzuenthalten. Journalisten, Anwälte und Aktivisten sollten nicht in der Angst leben müssen, anhand dieser Gesetze verunglimpft und kriminalisiert zu werden.

In ungefähr 95% aller Länder sind Verleumdungsgesetze in der Verfassung verankert. 2013 wurden 211 Journalisten wegen ihrer Arbeit zu Gefängnisstrafen verurteilt. Regierungen afrikanischer Länder setzen diese Gesetze nach wie vor mit am häufigsten ein, um Journalisten zu Geld- und Gefängnisstrafen zu verurteilen.

Asset-Herausgeber

Kontakt

Christoph Plate

Christoph Plate bild

Leiter des Medienprogramms Südosteuropa

christoph.plate@kas.de +359 2 942-4971 +359 2 94249-79
Logo der Decriminalization of Expression Kampagne KAS Media Africa

Asset-Herausgeber