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Einzeltitel

SADC Media Law - A Handbook for Media Practioners: Lesotho, DRC, Tanzania

Volume 3

Der dritte Band dieser von der KAS aufgelegten Serie zur Mediengesetzgebung und -rechtsprechung im südlichen Afrika betrachtet die gesetzgebenden Regierungsorgane und rechtlichen Rahmenbedingungen von Medien und Medienschaffenden in Tansania, Lesotho und der Demokratischen Republik Kongo.

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Dieses Handbuch betrachtet dabei kritisch insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen journalistischer Tätigkeit sowie Gesetze und ausgewählte Gerichtsurteile, die die Medien-, Presse- und Informationsfreiheit in diesen drei Staaten beeinflussen bzw. konstituieren. Verfasst von den beiden Rechtsexperten, Justine White (Senior Visiting Fellow in Kommunikationsrecht an der Nelson Mandela School of Law, Südafrika) und Daddy Bujito (LL.M. Kommunikationsrecht, University of the Witwatersrand, Südafrika), bietet es einen guten Überblick zu den relevanten Gesetzen, Vorschriften, Urteilen und Rechtssprechungen dieser Länder. Neben der sachlichen Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen kommen im Handbuch auch die Betroffenen zu Wort. Journalisten, Reporter und Medienunternehmer geben subjektive Einblicke in den Arbeitsalltag vor Ort und berichten über ihre Erfahrungen.

In den vorhergehenden Ausgaben der SADC Media Law-Serie wurden bereits Südafrika, Simbabwe, Malawi, Namibia (Volume 1) bzw. Botswana, Swasiland und Sambia (Volume 2) betrachtet.

Gaby Neujahr, Leiterin des KAS-Medienprgramms für Sub-Sahara Afrika, sagte bei der Buchveröffentlichung: "Die Autoren haben mit diesem Buch das aktuelleste englischsprachige Nachschlagewerk zur Mediengesetzgebung für Journalisten, Redakteure, Studenten und Investoren dieser Länder geschaffen. Das Handbuch gibt Medienschaffenden einen Überblick über alle relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen."

Dieses Buch kann auf Anfrage auch als gebundene Ausgabe vom KAS Medienprogramm, Johannesburg bezogen werden. Bitte kontaktieren Sie Jude Mathurine für weitere Informationen. Kosten für Porto und Abwicklung sind vom Besteller zu tragen.

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