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Verschiedene Ansichten zur Verfassungsgerichtsbarkeit

von Woly Lo

Treffen der westafrikanischen Verfassungsgerichte und -räte

Verschiedene Ansichten zur Verfassungsgerichtsbarkeit

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Das Programm der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara organisierte am 17. und 18. Juni 2021 im Hotel Terrou-Bi in Dakar das Treffen der westafrikanischen Verfassungsgerichte und -räte zum Thema: „Gegensätzliche Ansichten zur Verfassungsgerichtsbarkeit" in Zusammenarbeit mit dem senegalesischen Verfassungsrat.

Drei Jahrzehnte nach der Wiederbelebung des Konstitutionalismus in den 1990er Jahren ist es notwendig, die verschiedenen Verfassungsgerichtsbarkeiten in einen Dialog zu führen, um andere die unterschiedlichen Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Region aufzugreifen, eine vergleichende Studie durchzuführen und diese zu beurteilen. 

Unter dem Vorsitz von Papa Oumar Sakho, Präsident des senegalesischen Verfassungsrates, und Ismaila Madior Fall, Professorin und Staatsministerin beim Präsidenten der Republik, und in Anwesenheit des Regionaldirektors des Rechtsstaatsprogrammes in Subsahara-Afrika, Ingo Badoreck, nahmen an der Konferenz fünf Präsidenten und 13 Verfassungsrichter, drei Richter des WAEMU-Gerichtshofs und fast 18 Akademiker aus neun westafrikanischen Ländern, darunter Senegal, teil.

Diese Veranstaltung wurde durch die Anwesenheit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Stephan Harbarth, sowie der Richterin des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Frau Gabrielle Britz, geprägt. Die Rede von Präsident Harbarth über den Schutz der Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht regte einen Erfahrungsaustausch zwischen der deutschen und der westafrikanischen Verfassungsgeschichte im Hinblick auf bewährte Verfahren der Verfassungsgerichtsbarkeit an.

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