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Veranstaltungsberichte

Juristisches Mittagessen

Die Rolle des Mediators der Republik bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit

Das Format des juristischen Mittagessens ist eine Abwandlung des "Business Lunch", ein Format, das im englischsprachigen Raum eine lange und erfolgreiche Tradition hat. Zu einem solchen Mittagessen wird ein:e hochrangige:r Redner:in eingeladen, die ein juristisches Thema vorstellt, gefolgt von einer kurzen Diskussion mit den Teilnehmenden. Dieses Format soll insbesondere Entscheidungsträgern aus Politik, Recht und Gesellschaft die Möglichkeit bieten, sich mit anerkannten Experten über aktuelle juristische Themen auszutauschen. In dieser ersten Auflage haben wir den Mediator der Republik Senegal empfangen.

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Das Rechtsstaatsprogramm Subsahara-Afrika der Konrad-Adenauer-Stiftung und die Association Sénégalaise de Droit Constitutionnel (senegalesische Vereinigung für Verfassungsrecht) veranstalteten am 24. Mai 2022 im Hotel Radisson Blue, Dakar - Senegal, ein Mittagessen mit Diskussion über die Rolle des Mediators der Republik Senegal bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit.

Anlässlich dieser Veranstaltung versammelten sich verschiedene Teilnehmende aus der Zivilgesellschaft und der Politik, darunter Journalisten, Richter, Staatsanwälte, Mitarbeitende aus dem höheren Verwaltungsdienst sowie Professoren und Forscher aus dem Bereich des Verfassungsrechts. Es war eine Gelegenheit für den Mediator, die Probleme, mit denen er in seinem Amt konfrontiert ist, sowie die Reformen, die er gerne umgesetzt sehen würde, zu erläutern.

Die Mittagsdebatte bestand aus drei Akten, die hier als Vorspeise, Hauptgericht und Dessert bezeichnet werden können. 

Akt I: Die Vorspeise

Bei der Vorspeise hielten Herr Ingo Badoreck, Leiter des Rechtsstaatsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung, und Abdou Aziz Daba Kébé, amtierender Präsident der senegalesischen Vereinigung für Verfassungsrecht, ihre Begrüßungsworte und erinnerten an die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit in jeder republikanischen und demokratischen Gesellschaft sowie an die Schlüsselrolle des Mediators bei der Wahrung und Förderung dieser Werte.  

Zweiter Akt: Der Hauptgang 

Beim Hauptgang hielt Herr Demba Kandji, Mediator der Republik Senegal, eine Ansprache über seine Rolle bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit. Er machte insbesondere die Schwierigkeiten bekannt, mit denen er konfrontiert ist. Er ließ es sich nicht nehmen, die seiner Meinung nach wichtigste Einschränkung seiner Institution anzusprechen: Die fehlende Vollstreckbarkeit seiner Empfehlungen und Stellungnahmen. Zu den Schwierigkeiten zählt Herr Kandji auch die mangelnde Wertschätzung, die einige staatliche Institutionen dem Bürgerbeauftragten entgegenbringen. Dies zeige sich vor allem daran, dass die Ministerien auf seine Beschwerde- und/oder Empfehlungsschreiben überhaupt nicht reagierten. Er illustrierte dies mit den zahlreichen Fällen von Enteignungen aus Gründen des öffentlichen Nutzens, bei denen das Eigentumsrecht der Bevölkerung aufs Spiel gestellt wird und die staatlichen Unternehmen die Entschädigung schlecht ermitteln, die Auszahlung verzögern oder manchmal sogar gar keine Entschädigung für die Verletzung eines Rechts zahlen, das gesetzlich garantiert und gewährt wird.  

Dritter Akt: Das Dessert

Das Dessert bot den Gästen die Gelegenheit, sich mit dem Mediator auszutauschen und eine Debatte zu eröffnen. Die Fragen waren zahlreich und betrafen die Art der Beschwerden, mit denen der Bürgerbeauftragte konfrontiert wird (70% betreffen Grundstücke), oder auch seine Empfehlungsbefugnis, die durch den Jahresbericht, den er dem Präsidenten der Republik übergibt, zum Ausdruck kommt. Der Beitrag, der schließlich die meiste Aufmerksamkeit auf sich zog, war der von Professor Ndiaye, Mitglied der senegalesischen Vereinigung für Verfassungsrecht. Seiner Meinung nach würde die Befugnis zur Erteilung von Anordnungen, die eine Vollstreckbarkeit der Stellungnahmen und Empfehlungen des Bürgerbeauftragten voraussetzt, über die selbst die Gerichte nicht verfügen, zu einem Rechtsstreit führen, an dem der Bürgerbeauftragte beteiligt wäre, was zwangsläufig seine Unabhängigkeit beeinträchtigen würde.

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