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Schutz der Menschenrechte

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Die Wahrung der Grund- und Menschenrechte, sowohl in ihrer materiell-rechtlichen als auch in ihrer verfahrensrechtlichen Dimension ist ein Schwerpunkt der Arbeit des Rechtsstaatsprogramms Asien. Der Mensch in seiner unantastbaren Würde steht hierbei im Zentrum. Der Schutz und die Achtung der Menschenrechte ist dabei das Kernelement der Rechtsstaatlichkeit und notwendige Voraussetzung für eine echte funktionsfähige Demokratie. Neben der unantastbaren Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist besonders die Garantie von Meinungs- und Pressefreiheit von großer Bedeutung.

Die Gründung der ASEAN Intergovernmental Commission on Human Rights (AICHR) im Jahr 2009 und die Verabschiedung der ASEAN Menschenrechtserklärung im Jahr 2012 waren erste Schritte in die richtige Richtung eines effektiveren Menschenrechtsschutzes. Das Rechtsstaatsprogramm will in Asien einen Beitrag zur Förderung und Stärkung von nationalen und internationalen Menschenrechtsschutzsystemen leisten, indem es regelmäßig Kolloquien, Seminare und Gesprächsrunden für Vertreter von Menschenrechtsorganisationen sowie Experten rechtlicher Institutionen veranstaltet.

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