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Workshop

Rechtsrahmen und Umsetzung bzgl. der Rechte indigener Voelker in Asien

Vom 15. bis 16. September 2018 organisierte das KAS Rechtsstaatsprogramm Asien und die Universität von Cebu eine internationale Konferenz und einen Moot Court Wettbewerb in Cebu, Philippinen

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Auf der internationalen Konferenz trugen Umweltrechtler aus Praxis und Lehre aus dem Raum Asien-Pazifik (Australien, China, Indien, Indonesien, Korea, den Philippinen, , Singapur, Taiwan und Thailand) ihre Ansichten zu den nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für traditionelle Landnutzungsformen vor. In anschließenden Panel-Diskussionen tauschten die Teilnehmer ihre Erfahrungen und „best practices“ aus. Die Konferenz schloss dabei nahtlos an die vorangegangenen Konferenzen zum Thema Umweltschutz an. Auch Studierende, die am vorangegangenen Moot Court teilgenommen hatten, waren zu der Veranstaltung eingeladen.

Begrüßt wurde, dass viele asiatische Nationen mittlerweile ein System entwickelt haben, anhand dessen schützenswerte Gebiete klassifiziert werden. China etwa unterscheidet zwischen „core areas“, die nicht betreten werden dürfen, sogenannten „buffer zones“, welche für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zugänglich sind, sowie „experimental areas“, die von Besuchern als Erholungsgebiet genutzt werden können. Gleichzeitig wurde in den Diskussionen deutlich, dass in vielen Ländern der Schutz solcher klassifizierten Gebiete praktisch an Grenzen stößt. Oft ist zu beobachten, dass Gebiete entgegen der Vorschriften besiedelt oder landwirtschaftlich genutzt werden. Als Gegenmaßnahme zur Durchsetzung des Schutzes klassifizierter Gebiete wurde die Neuordnung der staatlichen Grundstückszuweisung in Thailand angesprochen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass armen Bevölkerungsteilen genug Boden zur Landwirtschaft zur Verfügung steht und brach liegende Ackerflächen Bedürftigen zugewandt werden. In der Folge ist zu hoffen, dass illegaler Ackerbau zurückgeht und Wälder erhalten werden, denen zur Verhütung von Erdrutschen wesentliche Bedeutung zukommt. Als Kriterien für eine gerechte und nachhaltige Landverteilung wurde deshalb unter anderem vorgeschlagen, Land nicht Einzelnen, sondern Gemeinschaften zuzuteilen und diese darin zu bilden, wie das Land fruchtbar erhalten werden kann.

Positiv war weiter zu bemerken, dass vielerorts umfassende Gesetze zum Schutz indigener Völker existieren: Auf den Philippinen haben diese etwa die Möglichkeit, gerichtlich einen „land title“ (vergleichbar mit einer Grundbucheintragung) zu erwirken, der Indigenen formell das Eigentum an dem von ihnen bewohnten Grund zuerkennt. Positiver Effekt eines solchen erwirkten Landtitels ist unter anderem, dass den Indigenen nun möglich ist, die Bewirtschaftung ihres Grund und Boden langfristig zu planen, weil eine plötzliche Vertreibung nicht mehr zu befürchten ist. Durch den Landtitel ist außerdem abgesichert, dass bei Infrastrukturprojekten, die ihr Grundeigentum betreffen, ihre vorherige freiwillige und informierte Zustimmung eingeholt werden muss.

Hervor trat in den Diskussionen jedoch, dass Lücken und Widersprüche in der Gesetzgebung nach wie vor bestehen und dass die praktische Umsetzung mitunter zu wünschen übrig lässt. So beschränken Gesetze etwa die Nutzungsweise des Grundeigentums, das indigenen Völkern zuerkannt wurde: Vielfach sind Indigene gezwungen, behördliche Genehmigungen einzuholen, um jagen oder fischen zu dürfen. Umgekehrt kann ein Landtitel aber auch zur umfangreichen Nutzung der Ressourcen des Grundeigentums genutzt werden, wie etwa die Vergabe von Bergbaurechten. Werden solche wirtschaftlichen Nutzungsrechte vergeben, drohen die eigentlichen Ziele der Gesetze zum Schutz der natürlichen Ressourcen und indigener Völker unterlaufen zu werden.

Hinsichtlich derartiger Herausforderungen zeigte sich erneut, wie vielfältig die Rechtslage in Asien hinsichtlich des Schutzes indigener Völker ist. In Indien wurde den in Wäldern wohnenden Stämmen zum Beispiel mit ihrer Anerkennung gleichzeitig die Verantwortung und Zuständigkeit für die nachhaltige Nutzung des von ihnen bewohnten Grund und Bodens auferlegt. Auch bei der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen stellt sich aber das Problem, die Teilhabe indigener Völker am wirtschaftlichen Mehrwert der aus ihrem Grund und Boden gewonnen Wertstoffe zu gewährleisten. Aktuell ist dies bei Gewinnen als Resultat von Bioprospektion. Dieser Begriff bezeichnet den Prozess der Entdeckung und wirtschaftlichen Verwertung neuer Produkte auf Grundlage biologischer Ressourcen. Gleichzeitig wurde der Prozess der Bioprospektion aber auch als eine Chance wahrgenommen, indigenes Wissen über den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Als zukünftiges Forschungsgebiet wurde des Weiteren angeregt zu untersuchen, wie man private Akteure – etwa im Bereich Bioprospektion tätige Wirtschaftsunternehmen – ebenfalls in den Schutz indigener Völker mit einbeziehen könnte. Nicht zuletzt können wirtschaftliche Verwertung und Schutz indigener Völker Hand in Hand gehen, wie an der Aufstellung von Solaranlagen auf indigenem Land in Taiwan dargestellt wurde, deren Umsätze auch den dort lebenden Gemeinden zufließen.

Dort, wo ein gesetzlich anerkannter Schutz von indigenen Bevölkerungsgruppen gänzlich fehlt, wurde jedoch das Potenzial hervorgehoben, das in der Anerkennung von bestimmten Naturregionen als Weltkulturerbe liegt. Da nach den Grundsätzen des der Anerkennung vorgeschalteten Verfahrens die Erhaltung der Umwelt eine ebenso große Rolle spielt wie die Einhaltung von Menschenrechten, ist zu hoffen, dass durch diesen Prozess indirekt positive Veränderungen zum Schutz von Umwelt und indigenen Bevölkerungsgruppen erreicht werden können.

Wo gesetzliche Regelungen existieren, offenbarte sich als ein Hindernis bei der Durchsetzung der Rechte indigener Völker zudem der Konflikt zwischen auf schriftlichen Beweisen fokussierten Verfahrensordnungen mit der vorwiegend mündlich tradierten Historie indigener Völker. Außerdem kann, da Rechtspluralismus nicht zu den Pflichtbestandteilen der juristischen Ausbildung in Asien zählt, Richtern zumal angesichts der Vielzahl von indigenen Völkern das Verständnis für deren Gebräuche und Traditionen fehlen, das für eine rechtliche Bewertung des – etwa von Zeugen vorgetragenen – Sachverhalts essentiell ist. Erkennbar wurde deshalb ein Bedarf für eine Integration der rechtlichen Grundlagen und tatsächlichen Umstände beim Schutz indigener Völker in die Ausbildung der Justiz.

Kritisch beleuchtet wurde außerdem der Begriff „indigen“ als entscheidende Voraussetzung des im Völkerrecht anerkannten Schutzregimes für Bevölkerungsgruppen, die naturnah leben und ihren Unterhalt durch Tätigkeiten wie Jagen und Fischen bestreiten. In einigen Ländern werden Minderheiten unter Berufung auf den Schutz indigener Völker diskriminiert, indem sich die ethnische Mehrheit als das ursprüngliche Volk bezeichnet. Anerkannt wurde deshalb, dass beim Schutz von Minderheiten und indigen Völkern immer der Kontext der jeweiligen Region, auch innerhalb eines Landes, beachtet werden muss. Keinesfalls darf dieses Konzept ideologische Munition für diejenigen sein, die die Welt nach Maßstäben von „Blut und Boden“* neuordnen wollen.

Die Frage, wie ein indigenes Volk in der konkreten Region zu definieren ist, stellt sich außerdem, wenn verschiedene Bevölkerungsgruppen Ansprüche auf das gleiche Land erheben und sich dadurch eine Spaltung der indigenen Bevölkerung selbst etwa an Fragen der religiösen Zugehörigkeit offenbart. Erörtert wurde vor diesem Hintergrund die neue „Bangsamoro Organic Law“ auf den Philippinen. Ein positives Beispiel der Konfliktlösung zwischen verschiedenen naturnah lebenden Bevölkerungsgruppen wurde aus Indonesien vorgestellt. Als entscheidend für den Erfolg wurde dabei unter anderem ein tiefgreifendes Verständnis der verschiedenen Konflikte sowie eine offene Kommunikation sowohl der Gruppierungen unter sich als auch mit staatlichen Institutionen hervorgehoben, um die Bedürfnisse der verschiedenen Akteure identifizieren zu können. Vor Herausforderungen stellt die asiatischen Rechtsordnungen zusätzlich die Tatsache, dass manche indigene Bevölkerungsgruppen mit der Forderung nach Schutz ihrer Lebensgrundlage und Kultur gleichzeitig einen Anspruch auf Souveränität verbinden.

Trotz der unterschiedlichen kulturellen und geografischen Gegebenheiten innerhalb Asiens verdeutlichte die Konferenz einmal mehr, dass sich die asiatischen Nationen oft gleichen oder ähnlichen Herausforderungen gegenübersehen. Durch den Austausch über rechtliche Grundlagen und deren praktischen Durchsetzung ermöglicht die Konferenz den Export von „best practices“ innerhalb der asiatischen Nationen. Dabei wurde auch deutlich, wie wichtig angesichts der Verknüpfung rechtlicher, politischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte eine interdisziplinäre Betrachtung der Herausforderungen ist.

  • André Béteille, The Idea of Indigenous People, in: Current Anthropology 39, no. 2 (April 1998): 187-192.

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Veranstaltungsort

Cebu, Philippinen

Kontakt

Gisela Elsner

Gisela Elsner kas

Referentin Grundsatzfragen Nachhaltigkeit und Beauftragte der Beratungs- und Beschwerdestelle der KAS.

gisela.elsner@kas.de +49 30 26996-3759

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