Workshop
Details
Der dritte Workshop der KAS Studiengruppe „Verfassungsrecht in Asien“ behandelte das Thema „Verfassungsrecht und Entwicklung in Asien“ aus theoretischen, vergleichenden und länderspezifischen Blickwinkeln. Teilnehmer aus Australien, Kambodscha, Hong Kong, Korea, Malaysia, Nepal, den Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Thailand und Vietnam untersuchten die Relation zwischen Verfassungsrecht und Entwicklung. Dabei diskutierten sie (rechts-)vergleichende Fragen, und auch anhand von Fallstudien wurde analysiert, wie Verfassungen bestimmter Länder Themen der Entwicklung behandeln oder behandeln sollten. Die Studiengruppe „Verfassungsrecht in Asien“ besteht aus Rechtswissenschaftlern und Rechtspraktikern aus Asien und Australien, unter der Leitung des KAS Rechtsstaatsprogramms Asien.
Asien bietet sehr gute Möglichkeiten, Fragen um Verfassungsrecht und Entwicklung zu untersuchen. Viele asiatische Länder ringen gleichermaßen um Verfassungsreformen und wirtschaftlich-soziale Entwicklung, sodass zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine beachtliche Aufmerksamkeit von Akademikern und Politikern der Rolle von Verfassungsrecht und wirtschaftlich-sozialer Entwicklung gilt.
Der Workshop befasste sich mit einem breiten Spektrum von Entwicklungsthemen, genauer jedoch mit Entwicklungsländern in der Region, die geschichtlich – in den meisten Fällen – einen kolonialen Hintergrund haben. Entsprechend beinhaltet Entwicklung nicht nur wirtschaftliches Wachstum, sondern auch Aspekte gesellschaftlicher Entwicklung, wie die Reduzierung von Armut, die Gleichberechtigung der Geschlechter und eine freiheitliche Grundordnung. Die Teilnehmer diskutierten, wie Verfassungsrecht mit den verschiedenen Facetten von Entwicklung umgeht - sowohl beim Entwurf neuer Verfassungen als auch bei Verfassungsreformen. Weiter wurde die Bedeutung des Aufbaus von Verfassungsorganen und ihre Herangehensweise an Entwicklungsfragen erörtert, dies auch in Bezug auf Grund- und Menschenrechte sowie auf wirtschaftlich-soziale Prinzipien. Dabei wurde gefolgert, dass sich die Begriffe Verfassungsrecht und Entwicklung selbst ständig fortentwickeln und dabei je nach Kontext unterschiedliche Begriffsinhalte im Vordergrund stehen können.
Die Teilnehmer merkten an, dass Entwicklung nur erfolgreich sein kann, wenn ihre Vorteile der ganzen Gesellschaft zu Gute kommen. Die praktische Relevanz von Entwicklung im Alltag des einzelnen Bürgers ist hier von Bedeutung, und damit die Befähigung von Individuen und Gemeinschaft der Bürger sowie ihre Partizipationsmöglichkeiten. Es herrschte Einigkeit, dass trotz der großen Herausforderung dieses Vorhabens, eine interdisziplinäre Bildung und Schulung erforderlich ist, um die Kluft zwischen der Rechtswissenschaft sowie der Wirtschaftswissenschaft und anderen Fachrichtungen zu schließen. Rechtsstaatlichkeit ist kann eine nachhaltigere Entwicklung begründen, auch wenn es länger dauern mag, bis positive Resultate zu verzeichnen sind. Die wichtige Rolle der Justiz bei der Auslegung von Verfassungsrecht und Entwicklung wurde betont. Gleichzeitig bestand jedoch Einigkeit, dass die Erwartungen an die Gerichte allein nicht zu hoch gesteckt werden dürfen, da nicht verlangt werden kann, dass die Justiz die ganze Verantwortung trägt, wenn andere Staatsorgane versagen.