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Verfassungsrecht

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Eine Verfassung ist Grundlage für Demokratie und Rechtsstaat und verankert die institutionellen und materiellen Hauptelemente im Rechtssystem eines Staates. Einerseits gibt sie Staaten und Regierungen ihre Legitimation, sollte dabei aber nicht nur „leere Worte auf Papier“ enthalten, sondern vielmehr zwingend bindendes oberstes Recht sein. Andererseits enthält die Verfassung in der Regel Grundrechte für jeden Bürger, die in ihrer Hauptfunktion Abwehrrechte gegen den Staat und dessen Behörden begründen. Eine der größten Herausforderungen der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich von Demokratie und Rechtsstaat stellt dabei der Umgang mit enttäuschten Erwartungen an das politische Modell des Verfassungsstaates dar.

Nahezu alle asiatischen Staaten haben mittlerweile Verfassungen und in vielen war und ist die Vorbereitung oder Reform einer Verfassung in den letzten Jahrzehnten wichtiges Thema. Auch auf regionaler Ebene sind verfassungsrechtsähnliche Tendenzen zu erkennen, als gutes Beispiel ist die Charta des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN) zu nennen, die die Staaten zur Beachtung der „Rechtsstaatlichkeit, guter Regierungsführung, der demokratischen Prinzipien und konstitutioneller Regierung“ anhält.

Mehrere asiatische Staaten haben außerdem die Rolle der Verfassung in ihren Rechtssystemen durch Errichtung von Verfassungsgerichten und Verfassungsräten gestärkt. Die Unterstützung der Ausarbeitung einer funktionstüchtigen Verfassungsgerichtsbarkeit ist zentrales Ziel des Rechtsstaatsprogramms Asien. Gefördert werden die Zusammenarbeit und der gegenseitige Austausch der verschiedenen nationalen verfassungssichernden Instanzen. Das Rechtsstaatsprogramm unterstützt dabei die im Jahr 2010 gegründete Vereinigung asiatischer Verfassungsgerichte (Association of Asian Constitutional Courts and Equivalent Institutions, AACC).

Von besonderer Bedeutung für das Rechtsstaatsprogramm sind außerdem die seit 2009 jährlich stattfindenden Sommervorlesungen in Peking zum vergleichenden Verfassungsrecht sowie regelmäßige Vorlesungen und Konferenzen in ganz Asien zum selben Thema.

Im Jahr 2016 wurde anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Rechtsstaatsprogramms Asien die Studiengruppe „Constitutionalism in Asia“ gegründet. Mitglieder dieser Gruppe sind amtierende und ehemalige Verfassungsrichter, deren wissenschaftliche Mitarbeiter und Vertreter der Rechtswissenschaft aus Asien und Pazifik sowie deutsche Gäste. Sie sollen jährlich in unterschiedlichen asiatischen Ländern zusammenkommen und sich in vergleichender Perspektive mit aktuellen Fragen zur Rechtsstaats- und Verfassungsrechtsentwicklung, des Menschenrechtsschutzes, Verfassungsfragen in der demokratischen Transition sowie Rechtsstaats-/Verfassungskultur in der Region auseinandersetzen. Dabei wird der spezifische rechtliche, politische und kulturell-gesellschaftliche Kontext in der Projektregion besonderes berücksichtigt. Entwicklung und Multiplikation von Expertise, Verschränkung von Rechtswissenschaft und Praxis und ein Generationenmix sind wichtige Charakteristika der Gruppe.

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