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Abschlußfeier des Kurses „Anwendung und Auslegung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention durch nationale Gerichte"

Seit diesem Jahr kann nun auch Panama zu den erfolgreichen Absolventen dieser Weiterbildungskurse gezählt werden, die in den vergangenen Jahren bereits in anderen zentralamerikanischen Ländern durchgeführt werden konnten.

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Details

Am 14. November 2009 kamen die Konrad-Adenauer Stiftung, der Oberste Gerichtshof von Panama, der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof und das Interamerikanische Menschenrechtsinstitut zusammen, um gemeinsam mit den Absolventen des „Fortbildungskurses zur Anwendung und Auslegung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention“ den erfolgreichen Lehrgang zu zelebrieren.

Dieser akademische Weiterbildungskurs, der es sich zum Ziel gemacht hat, Kenntnisse und Fähigkeiten von Gerichtsbeamten in Hinsicht auf die Menschenrechtskonventionen zu stärken, begann bereits im Mai 2009.

Während der Abschlussfeier waren sowohl der Präsident des Obersten Gerichtshofes von Panamá, Harley James Mitchell, anwesend, als auch der Richter und nationale Koordinator des Kurses, Oydén Ortega; des Weiteren zählten zu den Ehrengästen der Richter Jerónimo Mejía –der zudem auch zu den Teilnehmern an diesem Kurs zählte-, Yuria Saavedra, Anwältin des Interamerikanischen Menschengerichtshofes, als auch Herr Dr. Christian Steiner, Direktor des Rechtsstaatsprogramms der Konrad-Adenauer Stiftung.

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Veranstaltungsort

Panama

Kontakt

Dr. iur. Christian Steiner

Dr. iur
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