Effektiver Grundrechtsschutz in Mexiko - Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika
Fachkonferenz
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Die Kluft zwischen dem in den Verfassungen formulierten Anspruch und der Rechtswirklichkeit stellt in weiten Teilen Lateinamerikas ein Problem dar. Auch in Mexiko hat sich das Verständnis der Grundrechte als effektive Abwehr- und Teilhaberechte des Bürgers und objektive Werteordnung für den demokratischen Rechtsstaat noch nicht auf allen Ebenen des Staates durchgesetzt. Die Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshof gibt insoweit wichtige Impulse und befördert darauf abzielende Anstrengungen in Mexiko.
Diese Dynamik unterstützt das Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika mit einem Maßnahmenbündel für Rechtsanwender. In Kooperation mit dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Universität ITAM, einer der bedeutenden Mexikanischen Anwaltskammern (Barra Mexicana Colegio de Abogados) und der Mexikanischen Menschenrechtskommission veranstaltet die Konrad-Adenauer-Stiftung zunächst einen mehrmonatigen Kurs zur Interamerikanischen Menschenrechtskonvention.
Neben dem genannten Kurs wird im Rahmen dreier Konferenzen mit Rechtsanwendern aus Justiz, Verwaltung und Zivilgesellschaft die Methodik der Anwendung des Völkerrechts im innerstaatlichen Recht erörtert. Damit soll der unter den Zielgruppen oft noch vorhandenen methodischen Unsicherheit abgeholfen werden. Den traditionell dualistisch denkenden mexikanischen Juristen soll geholfen werden, die Hemmungen vor einer Auslegung und Anwendung innerstaatlichen Rechts im Lichte internationaler Grundrechtsstandards abzubauen. Letztlich geht es darum, den Grundrechten als Fundament des Rechtsstaats, seien sie in Konventionen oder in der Verfassung verankert, zu praktischer Wirksamkeit zu verhelfen.
Das Maßnahmenbündel wird am 19. August im University Club in Mexiko-Stadt eröffnet.