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Studien- und Informationsprogramm

Teilnahme der Lateinamerika-Gruppe für Plurale Juristische Systeme an den nationalen Menschenrechtskursen

Am 14. November nahm die Lateinamerika-Gruppe für Plurale Juristische Systeme (PRUJULA) am letzten Modul des Kurses „Anwendung und Auslegung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention durch nationale Gerichte" in Panama teil.

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Am 14. November nahm die Lateinamerika-Gruppe für Plurale Juristische Systeme (PRUJULA) am letzten Modul des Kurses „Anwendung und Auslegung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention durch nationale Gerichte" an der Escuela Judicial in Panama teil.

Dieser Block des Fortbildungslehrgangs, „Auf dem Weg zu pluralen juristischen Systemen in Lateinamerika“ sollte zu Koordination und Anerkennung von unterschiedlichen juristischen Systemen anregen. Als Basis diente der Erfahrungsschatz im Kontext indigener Systeme der Region.

Folgende Experten bereicherten das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer Stiftung mit ihren Vorträgen:

Rosembert Ariza (Kolombien), Marcelo Bonilla (Ekuador), Juan Carlos Martínez (Mexiko), Guillermo Padilla (Kolumbien/ Mexiko), Oswaldo Ruiz (Costa Rica/ Ekuador) y Aresio Valiente (Panama).

Der didaktische Teil des Kurses konzentrierte sich auf die Lösung des Falles „Kantula“. Dieser zeigt diverse Konflikte, wie etwa die Kompetenzverteilung und die Anwendbarkeit von Urteilen auf.

Die Experten versorgten die Teilnehmer der Kurses mit hilfreichem Material, das unter Anderem einen eigens erarbeiteten Massnahmenkatalog mit relevanten Fakten, legalen Aspekten, Elementen des normativen indigenen Rechtssystems, ausschlaggebenden Argumenten etc. für eine Lösung des Falles beinhaltete.

Jeweils unter Anleitung einer der Spezialisten erarbeiteten die Teilnehmer in Gruppen Lösungsansätze, welche abschliessend präsentiert und reflektiert wurden.

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Veranstaltungsort

Panama

Kontakt

Dr. iur. Christian Steiner

Dr. iur

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