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Verfassungsgerichtsbarkeit und Menschenrecht in Zentralamerika: Staffel 1 El Salvador

Konrad-Adenauer-Stiftung

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"Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit ist das Rückgrat des demokratischen Rechtsstaats". Mit diesen Worten eröffnete der amtierende Präsident der Interamerikanischen Menschenrechtskommission den Ausbildungslehrgang für die wissenschaftlichen Mitarbeiter des salvadorianischen Verfassungsenats am 27. Februar 2008 in San Salvador. Im Jahre 2006 war El Salvador als erstes zentralamerikanisches Land Standort einer außerordentlichen Sitzung des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs. Dieses historische Ereignis hob der Richter dieses internationalen Gerichtshofs, Manuel Ventura Robles, hervor, bevor der Präsident des obersten Gerichtshofs von El Salvador den Lehrgang feierlich eröffnete. Der Start dieser Bildungsmaßnahme erfolgte im Rahmen des Projekts “Rechtssprechungsdialog zwischen dem interamerikanischem Gerichtshof für Menschenrechte und den zentralamerikanischen Verfassungsgerichten“ des Rechtsstaatsprogramms der KAS für Lateinamerika. Es folgt eine zweite Staffel mit dem obersten Gerichtshof von Guatemala im Juni 2008.

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Veranstaltungsort

San Salvador, El Salvador

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Rudolf Huber

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Verfassungsgerichtsbarkeit und Menschenrecht in Zentralamerika_ Staffel 1 El Salvador