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Erstes Urteil des internationalen Strafgerichtshofs am 14. März erwartet

Der internationale Strafgerichtshof (ICC) wird am 14. März die erste Entscheidung seit seiner Gründung im Jahr 2003 verkünden. Zuständig ist die weltweit erste, dauerhaft tagende Strafkammer für Verbrechenstatbestände wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mit seinem mit Spannung erwarteten Urteil wird der Gerichtshof eine Entscheidung im Fall Thomas Lubanga fällen.

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Der internationale Strafgerichtshof (ICC) wird am 14. März die erste Entscheidung seit seiner Gründung im Jahr 2003 verkünden. Zuständig ist die weltweit erste, dauerhaft tagende Strafkammer für Verbrechenstatbestände wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mit seinem mit Spannung erwarteten Urteil wird der Gerichtshof eine Entscheidung im Fall Thomas Lubanga fällen.

Lubanga sieht sich zweier Anklagen wegen Kriegsverbrechen ausgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, während des fünfjährigen, bis 2003 andauernden, blutigen Bürgerkriegs in der Demokratischen Republik Kongo Kindersoldaten im Alter unter 15 Jahren in seiner Miliz eingesetzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die von Lubanga kontrollierten Einheiten Kinder unter 12 Jahren aus ihren Elternhäusern, aus Schulen und Fußballplätzen entführt und sie in ihre Trainingslager verschleppt hat. Während die Jungen dort Schlägen ausgeliefert waren und unter Drogen gesetzt wurden, erwartete die Mädchen unter den entführten Kindern ein Leben als Sexsklavinnen.

Verurteilung nach schwierigen Verhandlungen

Nach Erlass eines internationalen Haftbefehls wurde der vermeintliche Gründer der „Union des Patriotes Congolais“-Partei und Oberbefehlshaber deren militärischen Flügels im Jahr 2006 dem Strafgerichtshof seitens der kongolesischen Behörden übergeben. Die Verhandlungen wurden im Januar 2009 eröffnet und dauerten bis zur Abhaltung der Schlussplädoyers im August vergangenen Jahres an. Plädiert hat Lubanga auf nicht schuldig.

Verhandlungsbeginn war zunächst auf Juni 2008 terminiert, dies verzögerte sich jedoch nachdem es zunächst festgestellt hatte, dass die Staatsanwaltschaft unrechtmäßig Beweise zugunsten des Angeklagten zurückgehalten hatte. Seine Verteidiger werfen der Staatsanwaltschaft unterdessen weiterhin vor, sich falscher Zeugen zu bedienen. Mindestens neun der vermeintlichen Kindersoldaten hätten sich während der schlimmsten, vom Anklagevorwurf umfassten Gräueltaten in der ostkongolesischen Ituri-Region in der Schule befunden.

Im Fall einer Verurteilung droht Lubanga eine lebenslange Haftstrafe. Auch steht eine Verpflichtung zur Erbringung zu Kompensationsleistungen an die Opfer in der Ituri-Region im Raum – eine Region, die im Übrigen zu den an Bodenschätzen reichsten Gegenden der Welt zählt.

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