Blickpunkt Afrika - Rechtsstaatsprogramm Subsahara-Afrika (Anglophone Länder)
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In einem am vergangenen Dienstag, den 20. März, veröffentlichten Bericht klagt die UN die Demokratische Republik Kongo ernster Menschenrechtsverletzungen im Umfeld der Präsidentschaftswahlen 2011 an. In dem Report wird von verschiedenen Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung gesprochen, vor allem im Bereich der Hauptstadt Kinshasa.
Nach vorläufigen Ermittlungen wird von mindestens 33 Todesfällen in der kongolesischen Hauptstadt ausgegangen, 16 weitere Personen werden bis heute vermisst, mindestens 83 wurden verletzt. Auch von einer Verhaftungswelle ist die Rede. Zumindest 265 Zivilisten seien unrechtmäßig festgenommen worden, unter chaotischen Umständen und mit willkürlichen Begründungen. Nach den Aussagen der Betroffen seien sie während der Haft teils schwerer Folter ausgesetzt gewesen.
Allgemein wird in dem UN-Papier von ernsthaften, staatlichen Repressionen gegen Aktivisten der Oppositionspartei UDPS von Etienne Tshisekedi gesprochen, dem potentesten Gegner Joseph Kabilas im Wettbewerb um das Präsidentenamt des afrikanischen Staats.
Sicherheitskräfte involviert
Dem kongolesischen Staat wird in dem Bericht vorgeworfen, direkt an den Gewalttaten beteiligt gewesen zu sein. Die Sicherheitskräfte der Armee sollen eine zentrale Rolle bei den schlimmsten Vorfällen in der Zeit zwischen 26. November und 25. Dezember gespielt haben.
Die Untersuchungen der Opfer haben danach eindeutig ergeben, dass die meisten tödlichen Kugeln Waffen aus dem Arsenal staatlicher Sicherheitskräfte entstammen. Insbesondere die republikanische Garden, staatliche Polizeieinheiten, darunter vor allem Angehörige der mobilen Einsatzkräfte und Agenten des Geheimdiensts sollen involviert gewesen sein.
Nicht zuletzt prangern die Vereinten Nationen in dem Papier auch die mangelhafte Aufarbeitung der Vorfälle durch die kongolesische Justiz an, die bereits kurz nach Ende der Wahlen entsprechende Schritte angekündigt hat. Scott Campbell, Vertreter des hohen Kommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) bezeichnete die Ermittlungen der kongolesischen Justizbehörden als „wenig ertragreich.“
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