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Richter des Internationalen Strafgerichtshof bestätigen Klage gegen vier Mitglieder der kenianischen Elite

Am 23. Januar 2012 ließen die Richter der Vorverfahrenskammer II des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) die Klagen gegen vier der sechs kenianischen Verdächtigen zu. Ihnen wird vorgeworfen maßgeblich an den politischen Unruhen 2007/2008 nach den Präsidentschaftswahlen beteiligt gewesen zu sein.Damals stand das Land am Rande eines Bürgerkrieges. Die Kammer beschloss mehrheitlich das Verfahren gegen vier der sechs Verdächtigen zuzulassen, nachdem alle Beweise gründlich geprüft und analysiert wurden.

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Am 23. Januar 2012 ließen die Richter der Vorverfahrenskammer II des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) die Klagen gegen vier der sechs kenianischen Verdächtigen zu. Ihnen wird vorgeworfen maßgeblich an den politischen Unruhen 2007/2008 nach den Präsidentschaftswahlen beteiligt gewesen zu sein.Damals stand das Land am Rande eines Bürgerkrieges.

Die Kammer beschloss mehrheitlich das Verfahren gegen vier der sechs Verdächtigen zuzulassen, nachdem alle Beweise gründlich geprüft und analysiert wurden.

Die Richter bestätigten die Klagen gegen Vize-Premierminister Uhuru Kenyatta, den Abgeordneten für Eldoret Nord William Ruto, den Chef des öffentlichen Dienstes Francis Muthaura und Journalist Joshua arap Sang. Die Klagen gegen den Abgeordneten Henry Kosgey und den ehemaligen Polizeipräsidenten Hussein Ali wurden nicht zugelassen.

Richter Kaul vertrat eine andere Position als seine zwei Kollegen. Er hatte den IStGH in beiden Fällen für unzuständig gehalten. Seiner Meinung nach seien die Verbrechen, die während der politischen Unruhen 2007-2008 in Kenia ausgeübt wurden, nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 des Rom Statuts zu bewerten, sondern allenfalls sei nationales Strafrecht betroffen.

Auf Grundlage der ausgewerteten Beweise stand für die Kammer fest, dass William Ruto und Joshua arap Sang für die gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen zur Verantwortung zu ziehen seien. Die Vorverfahrenskammer II bestätigte die Klage gegen Ruto als mittelbarer Täter und befand, dass auch Sang erheblich zu dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit beigetragen hat. Auch im Fall Muthaura und Kenyatta reichte der Kammer die vorgelegten Beweise, um das Verfahren gegen die beiden Politiker weiter zu verfolgen. Sie sollen die Mungiki angewiesen haben die Verbrechen auszuüben.

Nach Ansicht der Richter reichten die Beweise gegen Henry Kosgey allerdings nicht aus. Sie waren von den vom Ankläger präsentierten Beweisstücken nicht überzeugt. Die Klage gegen Hussein Ali lehnte die Kammer mit der Begründung ab, es lägen nicht genügend stichhaltige Beweise vor, die die Beteilung der kenianischen Polizei an den Angriffen in und um Nakuru und Naivasha belegen würden. Ali wurde vorgeworfen er habe zu den Verbrechen beigetragen, indem er die kenianische Polizei benutzt habe Straftaten gegen die Bevölkerung zu begehen.

Die vier Angeklagten Ruto, Sang, Muthaura und Kenyatta müssen sich nun vor Gericht verantworten. Die Verfahren werden allerding von einer anderen Kammer geleitet werden.

Auswirkung der Entscheidung des Internationaler Strafgerichtshof auf die Präsidentschaftskandidaten

Nach Bekanntgabe der Entscheidung des IStGH ist nun die Debatte entflammt, ob sich Vize-Premierminister Uhuru Kenyatta und Eldoret Nord Abgeordneter William Ruto überhaupt noch für die Wahl zum Präsidenten aufstellen lassen dürfen. Ein Team aus sieben Mitgliedern des Kabinetts soll sich jetzt der Sache annehmen.

Justizminister Mutila Kilonzo sprach von „Straflosigkeit“ als die beiden Politiker erklärten, sie würden trotz der Entscheidung des IStGH ihre Präsidentschaftkanditatur nicht zurück ziehen.

Der Justizminister erklärte, Kapitel sechs der Verfassung enthalte klare Bestimmungen hinsichtlich der Integrität von Bewerbern, die für ein politisches Amt kandidieren. Er argumentierte weiter, dass auch das Nationalabkommen besagt, dass „die Parteien dafür sorgen würden, dass jede Person, die in einem öffentlichen Amt tätig oder Beamter ist und wegen Verbrechen im Zusammenhang mit den politischen Unruhen 2007/2008 angeklagt wird, suspendiert wird bis ein Urteil gefallen ist. Die Parteien sollten auch gewährleisten, dass jedem, der wegen der Unruhen verurteilt wird, der Weg in ein öffentliches oder die Kandidatur für ein politisches Amt verschlossen bleibt.“

Kenyattas Pressesprecher äußerte sich sofort und warf dem Justizminster vor Hintergedanken zu haben.

Kenianische Tatverdächtigte werden gegen das Urteil Berufung einlegen

William Ruto und Joshua arap Sang erklärten sie würden die Entscheidung des IStGH nicht akzeptieren und seien guten Mutes, dass das Berufungsgericht zu ihren Gunsten entscheiden wird.

Auch der Chef des öffentlichen Dienstes Francis Muthaura ließ durch seinen Anwalt Karrim Khan ausrichten er werde gegen die Entscheidung des IStGH Berufung einlegen.

Vize-Premierrminister Uhuru Kenyatta beteuert weiterhin seine Unschuld. „Ich betone nochmals vor Kenia und der ganzen Welt, mein Gewissen ist rein, war es schon immer und wird es auch weiterhin bleiben – ich bin unschuldig betreffend aller der gegen mich vorgebrachten Anschuldigungen. Ich habe mit dem IStGH kooperiert und werde es auch in Zukunft tun, denn ich glaube an der Rechtsstaatlichkeit. Mitbürger, durch diesen Prozess ist mir klar geworden, dass dieses Gerichtsverfahren nicht nur für die Angeklagten von großer Bedeutung ist. Es geht um mehr. Das Gerichtsverfahren ist von großer Bedeutung für ein Land, das versucht mit sich und seiner Vergangenheit ins Reine zu kommen - ein Land, das versucht sich zu heilen“, sagt Uhuru in seiner Stellungnahme.

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