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Die burundische Opposition äußerte mehrfach starke Zweifel an der Legalität einer erneuten Kandidatur des amtierenden Präsidenten Pierre Nkurunziza. Eine wachsende Gruppe Parlamentarier befürchtet, das Land bewege sich schleichend in Richtung einer verdeckten Diktatur und fordert daher vehement den sofortigen Rücktritt Nkurunzizas. Ihre Forderungen blieben allerdings ungehört. Mit einem Wahlergebnis von 69% wurde Nkurunziza trotz erheblicher Zweifel an der Korrektheit des Wahlvorgangs wiedergewählt. Das Verfassungsgericht Burundis hatte eine dritte Kandidatur des amtierenden burundischen Präsidenten zuvor für verfassungskonform erklärt und argumentierte dabei wie folgt: Da Nkurunziza 2005 vom Parlament zum Präsidenten ernannt und nicht vom Volk gewählt wurde, zähle seine erste Amtsperiode nicht. Ihr Parteilosigkeit scheint allerdings äußerst fragwürdig. Laut Sylvere Nimpagaritse, dem Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts, der sich nach seiner Flucht aus Burundi nun in Belgien befindet, halten er und die Mehrheit seiner Kollegen eine dritte Kandidatur Nkurunzizas für verfassungswidrig, seien aber enorm unter Druck gesetzt worden, kein dementsprechendes Urteil zu fällen.
Im Zuge der kontroversen Entscheidung des höchsten burundischen Gerichts kam es vor allem in der Hauptstadt Bujumbura zu blutigen Protesten, die bisher 40 Leben und weitaus mehr Verletzte forderten. Afrikanische und auch westliche Staaten äußern seitdem verstärkt ihre Unzufriedenheit mit der aktuellen politischen Lage und drohen mit der Kürzung von Entwicklungsgeldern. Sowohl die Afrikanische Union als auch die Ostafrikanische Gemeinschaft forderten kürzlich, die Wahlen erst abzuhalten, sobald ein allgemeiner Konsens herrscht.
Am 6. Juli unternahmen die Pan African Lawyers Union (PALU) zusammen mit dem East African Civil Society Organisation’s Forum(EAOSCF) dann rechtliche Schritte, indem sie den Fall vor den East African Court of Justice (EACJ) brachten. Vor dem Hintergrund, dass die Unrechtmäßigkeit einer erneuten Kandidatur Nkurunzizas auch durch die andauernden Einschüchterungsversuche der beteiligten Richter immer deutlicher werden zu scheint, erhoffen sich PALU und EAOSCF, dass der EACJ die Entscheidung des Verfassungsgerichts Burundis als für widersprüchlich mit dem Arusha Agreement erklärt und ihre Aufhebung erwirkt. Der Antrag der PALU auf eine Aussetzung der Wahl bis der EACJ sich abschließend zu der Sache äußert wurde nun abgelehnt, mit der Begründung, dass eine solche Aussetzung die ohnehin schon kritische Sicherheitslage in Burundi nur noch weiter verschärfen würde. Eine Entscheidung über die Hauptgrundlage des Verfahrens steht allerdings noch aus. (Die vollständige Version der Entscheidung des EACJ finden Sie in der sidebar)
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