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Veranstaltungsberichte

Fortschritte in der Verfassungsreform in Tansania und Kenia

Das Rechtsstaatsprogramm Afrika Subsahara der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltete am 24. Mai 2013 in Dar es Salaam, in Zusammenarbeit mit dem Tansanisch-deutschen Zentrum für ostafrikanische Rechtsstudien (TGCL) und dem Länderbüro der KAS in Tansania, eine Konferenz zum Thema „Fortschritte in der Verfassungsreform in Tansania und Kenia“.

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Das Rechtsstaatsprogramm Afrika Subsahara der Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltete am 24. Mai 2013 in Dar es Salaam, in Zusammenarbeit mit dem Tansanisch-deutschen Zentrum für ostafrikanische Rechtsstudien (TGCL) und dem Länderbüro der KAS in Tansania, eine Konferenz zum Thema „Fortschritte in der Verfassungsreform in Tansania und Kenia“.

Das Forum bot den Teilnehmern die Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch von Erfahrungen über den Fortgang der Verfassungsreformen in Kenia und Tansania im Besonderen und generell in der ostafrikanischen Region.

Die Konferenz wurde vom deutschen Botschafter in Tansania Klaus-Peter Brandes eröffnet. Richter Damian Lubuya, Vorsitzender der Wahlkommission Tansania, hielt den Eröffnungsvortrag der Konferenz.

Weitere Redner u.A. waren Catherine Mumma, Mitglied der Kommission zur Einführung der Verfassung in Kenia, mit dem Beitrag „Einführung der Verfassung in Kenia 2010 – ein Lehrstück für kommende Verfassungen in Afrika“; Prof. Bonaventure Rutinwa mit dem Beitrag „Staatsbürgerschaft in Tansanias Verfassung – Erfahrungen aus anderen ostafrikanischen Staaten“; Prof. Hamudi Ismail Majamba sprach über „Umweltschutz und Verfassungsreform in Ostafrika: Lehrstück für Tansania“.

Teilnehmer der Diskussionsrunde waren Vertreter der Zivilgesellschaft Tansanias. Geleitet wurde die Konferenz von Prof. Hartmut Hamann, FU Berlin und geschlossen wurde die Konferenz von Peter Wendoh, Projektberater des Rechtsstaatsprogramms Afrika Subsahara der KAS.

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Workshop
24. Mai 2013
Dar es Salaam
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Group photo KAS

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