VERFASSUNG DER VEREINIGUNG DER NATIONALEN MENSCHRECHTSINSTITUTIONEN DER PARTNERSTAATEN DER OSTAFRIKANISCHEN GEMEINSCHAFT - Rechtsstaatsprogramm Subsahara-Afrika
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VERFASSUNG DER VEREINIGUNG DER NATIONALEN MENSCHRECHTSINSTITUTIONEN DER PARTNERSTAATEN DER OSTAFRIKANISCHEN GEMEINSCHAFT
Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) unter Leitung des Rechtsstaatsprogramms, Afrika südlich der Sahara ermöglichte 2008 die Formierung der Vereinigung der nationalen Menschenrechtsinstitutionen der EAC Partnerstaaten, deren Hauptziel es ist ein gemeingültiges Verständnis und Strategien zur Förderung und dem Schutz der menschenrechte in der Region zu entwickeln und aufzuwerten. Die Verfassung der Vereinigung, die deren Einsätze regelt, wurde im April 2010 in Kigali, Ruanda angenommen.