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Daytoner Verfassung

Merkmale und charakteristische Probleme

Von Prof. Edin Sarcevic in bosnischer Sprache

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Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina wurde als Annex 4 des Daytoner Friedensabkommens ausgehandelt. Der völkerrechtliche Vertrag als ein Gestaltungsinstrument der Verfassungsgebung ist ein Präzedenzfall im Verfassungsrecht. Die bosnisch-herzegowinische Verfassungsgebung hatte einen zweifachen Auftrag: Einerseits die Grundlagen eines am Rande des Abgrundes stehenden Staates zu bewahren, andererseits als Musterbeispiel für vergleichbare Situationen in der Zukunft zu dienen. Prof. Šarčević widmet sich in der vorliegenden Analyse den Merkmalen eines solchen Verfassungsmodells. Wie erfolgreich ist das Modell? Kann es auf andere Länder übertragen werden? Vor dem Hintergrund der aktuellen Verfassungsdiskussion in Bosnien-Herzegowina gilt es zudem die Frage zu beantworten: Genügt es, den bestehenden Verfassungstext durch Zusätze zu ergänzen oder sollte eine gänzlich neue Verfassung geschaffen werden? Der vorliegende Text liefert dazu Antworten.

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