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Fiqh

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Im islamischen Recht stellt fiqh den Korpus islamischer Jurisprudenz und die Methodik der Rechtsfindung dar. Fiqh leitet sich vom arabischen Verb faqaha ab, das so viel wie „wahrnehmen“ oder „herauslesen“ bedeutet: Der Versuch der vier sunnitischen Rechtsschulen (madhhab) ist, richtiges Handeln im Sinne der Scharia (→ s. Scharia) mithilfe verschiedener Rechtsquellen für verschiedene Aspekte des Lebens herauszukristallisieren. Die Rechtsquellen sind traditionell vier: der Koran, die Sunna, die übereinstimmende Meinung der Rechtsgelehrten und der Analogieschluss, wobei es hier zwischen den Rechtsschulen unterschiedliche Gewichtungen der Quellen gibt. Innerhalb islamistischer Strömungen wird diese Tradition meist umgangen und als taqlid, Nachahmung (→ s. taqlid), verstanden. Mit dem Literalismus islamistischer Strömungen einhergehend wird daher für einen direkten Rückgriff auf die Rechtsquellen plädiert, sodass bestehende Rechtsprechungen des fiqh vermieden werden.

– Simon Conrad

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Felix Neumann

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