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Ulama

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Mit ulama (Sg. alim) wird die Klasse der islamischen Rechtsgelehrten bezeichnet. Während sich im schiitischen Islam ein regelrechter Klerus herausbildete, der aufgrund seines Verständnisses von Herrschaft eine gewisse Distanz zum Staat wahrte, waren die ulama in den sunnitischen Ländern personell und finanziell meist eng mit dem Staat und seinen Interessen verbunden. Neben ihren Hauptaufgaben, der Interpretation der Scharia (→ s. Scharia) und richterlichen Tätigkeiten, verrichten ulama auch kultische und administrative Tätigkeiten in den Moscheen und Stiftungen. Vor der Einführung eines Bildungssystems westlichen Typs waren die ulama auch die tragende Säule von Erziehung und Wissenschaft. Mit den Reformen des 19. und 20. Jahrhunderts wurde ihre politische Rolle stark begrenzt.

– Dr. Christian Funke

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Felix Neumann

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