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Gibt es eine „natürliche“ Gesellschaftsordnung?

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Die Antwort auf diese Frage ist einfach: natürlich nicht. Gesellschaftsordnungen sind von Menschen gemachte und von ihnen zu verantwortende Ergebnisse politischer Prozesse. Das sehen Rechtsextremisten anders: Für sie gibt es „natürliche“ Gesellschaftsordnungen, die sie aus biologischen Gesetzen oder mindestens aus den Traditionen oder der Geschichte eines Gemeinwesens glauben ableiten zu können.

Für Demokraten sind gesellschaftliche Ordnungen durch Menschen gestaltete und von ihnen zu verantwortende Verhältnisse. Das schließt nicht aus, dass sie durch bestimmte Traditionen des jeweiligen Landes, durch seine geografische Struktur, seine Bevölkerungssoziologie, seine geschichtlichen Erfahrungen geprägt werden. Manchmal sind die Ergebnisse durchaus unerfreulich: auch Diktaturen können das Resultat sein. Aber sie sind in jedem Falle das Produkt menschlichen Handelns und insofern auch änderbar. In modernen Demokratien ist die „Geschäftsgrundlage“ der Gesellschaft eine (geschriebene) Verfassung. In der Präambel des Grundgesetzes hat der Parlamentarische Rat, der dieses Dokument 1948/49 ausarbeitete, genau diese Vorstellung einer Verfassung umrissen: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Rechtsextremisten sehen die aus ihrer Sicht „ideale“ politische Ordnung nicht als das Ergebnis menschlichen Bemühens. Sie sind der Meinung, dass jedem Volk eine bestimmte „natürliche“ Ordnung vorgegeben sei. Die leiten sie entweder - wie die Neonationalsozialisten - aus angeblich naturwissenschaftlich unwandelbaren biologischen Gesetzen ab. Demnach hätte jede Nation ihre eigene „natürliche“ Ordnung, die ihr nach bestimmten genetischen Vorgaben zugehörig sei. Für die Deutschen wäre das der völkische Führerstaat, während den USA als ethnisch nicht homogene Gesellschaft eine jüdisch-kapitalistische „Plutokratie“ (Herrschaft der Reichen) zukäme.

„Gemäßigte“ Rechtsextremisten halten demgegenüber Gesellschaftsordnungen nicht für biologisch bestimmt, meinen sie aber aus historischen und kulturellen Prägungen ableiten zu können. Auch dabei kommt im Falle Deutschland die Demokratie als Idee der Aufklärung schlecht weg: Zumeist wird dann Deutschland ein ständisches System ohne echte Volkssouveränität und mit einer autoritären Exekutive zugeschrieben, weil die westliche Demokratie dem „deutschen Wesen“ eben nicht angemessen sei. Das ist etwas weniger „schlimm“ als die völkischen Fantasien der Neonazis – verfassungsfeindlicher Rechtsextremismus bleibt es dennoch.

– Rudolf van Hüllen

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Felix Neumann

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Counter-extremism and counter-terrorism

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