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Warum liegt das Gewaltmonopol beim Staat?

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Das staatliche Gewaltmonopol soll den Krieg aller gegen alle bei der Durchsetzung von privaten und politischen Interessen verhindern. Rechtsextremisten geben vor, Anhänger eines Systems von „law and order“ zu sein. Tatsächlich aber lehnen sie das staatliche Gewaltmonopol in der Demokratie ab. Wie passt das zusammen?

Der Begriff „staatliches Gewaltmonopol“ meint heute den Verzicht der Bürger, etwa durch Selbstjustiz Gewalt auszuüben, um eigene Interessen und Wertvorstellungen durchzusetzen. Stattdessen beauftragen die Bürger in einer rechtsstaatlichen Demokratie durch Wahlen die Exekutive und die Judikative, Interessen und Wertvorstellungen der Mehrheit und die Wahrung von Minderheitenrechten durchzusetzen – auf Basis einer demokratischen Verfassung sowie rechtsstaatlicher Gesetze und Verordnungen.

Ein Gewaltmonopol existiert, wenn alle legitime Ausübung von Gewalt, sei es mit oder ohne Waffen, innerhalb eines Gemeinwesens von einer Stelle ausgeht, nämlich dem Staat, der zur Durchsetzung des Rechts, etwa zur Abwehr von Terrorismus, Gewalt anwenden darf – nach festgelegten Regeln des demokratischen Rechtsstaates. In einer rechtsstaatlichen Demokratie beanspruchen Exekutive und Judikative mit Armee, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten legitimerweise das staatliche Gewaltmonopol. Körperliche Gewalt oder bewaffnete Gewalt anwenden dürfen sie freilich nur unter genau festgelegten Voraussetzungen und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Ausnahmsweise dürfen auch Bürger selbst Gewalt anwenden, etwa sich gegen rechtswidrige Angriffe wehren, also in Notwehr. Sie ist erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen.

Wenn die staatliche Rechtsordnung selbst versagt oder der Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird, ist Widerstand erlaubt. Im Grundgesetz heißt es dazu in Artikel 20, Absatz 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Der letzte Halbsatz ist nicht nebensächlich, sondern eine notwendige Bedingung. Das Widerstandsrecht kann darüber hinaus nicht als Recht auf die Errichtung einer Diktatur umgedeutet werden, es dient im Zweifel vielmehr der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände.

Zweck des staatlichen Gewaltmonopols ist es, willkürliche Machtausübung durch einzelne Bürger und die gewaltsame Durchsetzung von Partikularinteressen einzelner Personen oder Interessengruppen zu verhindern. Das Gewaltmonopol bedeutet damit auch die Absage an Fehde und Blutrache. Bereits 1792 bemerkte Wilhelm von Humboldt: „Denn bei der Zwietracht entstehen Kämpfe aus Kämpfen. Die Beleidigung fordert Rache, und die Rache ist eine neue Beleidigung. Hier muss man also auf eine Rache zurückkommen, welche keine neue Rache erlaubt – und diese ist die Strafe des Staats.“

Ohne staatliches Gewaltmonopol regierte in einer freien Gesellschaft das Recht des Stärkeren, also eine Art Sozialdarwinismus oder Urwaldrecht. Das wäre das Ende von Minderheitenrechten und von Rechten Schwächerer. Im Ergebnis leistet das staatliche Gewaltmonopol einen großen Beitrag dazu, Konflikte in einer demokratischen Gesellschaft friedlich auszutragen und vor allem Schwächeren zu ihrem Recht zu verhelfen.

Genau dies gefällt Rechtsextremisten - bei aller sonstigen Wertschätzung für die Entfaltung von staatlicher Gewalt und militärischer Macht - überhaupt nicht. Solange das staatliche Gewaltmonopol die demokratische Ordnung schützt und die Macht- und Gewaltansprüche von Rechtsextremisten verhindert, wird es von ihnen abgelehnt. In der Weimarer Republik schon standen die rechtsextremen Wehrverbände der Polizei feindselig gegenüber. Auch heute wissen Neonazis, dass die Polizei u.a. dazu da ist, rechte Gewalt gegen politische Gegner zu unterbinden. Entsprechend unbeliebt sind bei ihnen die Träger des staatlichen Gewaltmonopols. „Bullenschwein, du musst nicht traurig sein, und treff’ ich dich allein, dann schlag ich dir den Schädel ein“ dichtete und sang z. B. die sächsische Skinhead-Band „Elbsturm“ 1994. Das könnte genauso gut von Linksextremisten stammen, die ähnliche Liedtexte verfassten: Alle Extremisten sehen im staatlichen Gewaltmonopol zum Schutze der Demokratie ein Hindernis für die Errichtung ihrer eigenen Gewaltherrschaft.

– Harald Bergsdorf

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Felix Neumann

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Counter-extremism and counter-terrorism

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