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Widerstand

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Widerstand

Das in Artikel 20 (4) des deutschen Grundgesetzes festgehaltene Widerstandsrecht besagt: Wenn die politisch MĂ€chtigen die Demokratie, die Sozial-, Bundes- und Rechtsstaatlichkeit sowie die Gewaltenkontrolle in Deutschland abschaffen wollen, dann dĂŒrfen sich die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger dagegen zur Wehr setzen: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Entscheidend sind dabei zwei Dinge: Erstens greift das Widerstandsrecht nicht schon bei Verletzungen einzelner Merkmale der genannten „Ordnung“ – vielmehr muss diese in ihrer Gesamtheit in Gefahr schweben. Zweitens mĂŒssen, bevor zum Widerstand als Ultima Ratio gegriffen wird, zunĂ€chst alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Aus diesem Grund „ist der Widerstandsfall noch nicht eingetreten, solange das Bundesverfassungsgericht funktionsfĂ€hig ist“1 – denn so lange ist rechtliche Abhilfe ja möglich. Bricht aber die grundgesetzliche Ordnung zusammen, kann man sich auf das Widerstandsrecht wohl kaum mehr berufen, denn dann verliert dieses ja seine Geltung.2 Aus diesem Grund spricht die Staatsrechtslehre dem Widerstandsrecht hĂ€ufig einen „nur sittlichen, nicht aber positivrechtlichen Wert“3 zu.

Das Widerstandsnarrativ ist im Rechts- und im Linksextremismus allgegenwĂ€rtig, denn es erfĂŒllt zwei Ă€ußerst nĂŒtzliche kommunikative Funktionen. Da wĂ€re zunĂ€chst die Rechtfertigungsfunktion: Widerstand setzt ein absichtsvolles Unrecht voraus, gegen das er sich richten kann. Wer im „Widerstand“ ist, glaubt sich mithin auf der Seite des „Guten“ und „Richtigen“, wĂ€hrend das Unrecht dĂ€monisiert wird. Kein widerstĂ€ndiges Handeln, das sich damit nicht rechtfertigen ließe. Außerdem dient das Widerstandsnarrativ dazu, die Deutungshoheit zu behalten. Wer das eigene Tun öffentlich als „Widerstand“ markiert, will die eigenen diskursiven Durchsetzungschancen steigern, weil er moralische Höherwertigkeit beansprucht. Diese Moralisierung von Konflikten entspricht dem fĂŒr Extremisten typischen dualistischen Rigorismus (Kampf von Gut gegen Böse).4

 

Rechtsextremismus

Der Begriff steht im Neonationalsozialismus seit jeher fĂŒr die Wahrnehmung der eigenen Haltung gegenĂŒber dem bestehenden politischen System – ob als Strategie („fĂŒhrerloser Widerstand“5), Eigenname (z.B. „Aktion Widerstand“) oder Beschreibung (Blood and Honour begriff sich als „pan-Aryan movement of White resistance”6). Den grĂ¶ĂŸten Widerhall im deutschen Neonationalsozialismus erfuhr das Widerstandsnarrativ im „nationalen Widerstand“ ab Ende der 1990er Jahre: Ziel des 1996 zum neuen NPD-Vorsitzenden gewĂ€hlten Udo Voigt war es, die seinerzeit dahinsiechende Kleinstpartei im Rahmen seiner Drei-SĂ€ulen-Strategie zu einem Zugpferd der „Bewegung des ‚nationalen Widerstandes‘“7 zu machen. Den Auftakt bot der „1. Tag des Nationalen Widerstandes“ in Passau am 7. Februar 1998, bei der das Kommen mehrerer Tausend eingefleischter Neonazis, Straf- und GewalttĂ€ter nicht nur eine Öffnung der Partei markierte, sondern auch deren Aktionsorientierung, FĂŒhrungsanspruch und Integrationskraft unterstrich. Innerhalb der nĂ€chsten Jahre etablierte sich der „Nationale Widerstand“ als Sammel- und Eigenbezeichnung fĂŒr ein rechtsextremistisches Netzwerk, das von gemeinsamen Feindbildern, Zielen und einem Wir-GefĂŒhl zusammengehalten wurde. FĂŒr seine Parlamentsorientierung stand die NPD, fĂŒr seine Aktionsorientierung eine Vielzahl Freier Kameradschaften, die den Widerstandsbegriff nicht selten im Namen trugen (etwa der „Nationale Widerstand Dortmund“). Zwar hat der „Nationale Widerstand“ in den 2010er Jahren infolge des Bedeutungsverlusts der NPD sowie der zahlreichen Vereinsverbote an Sogkraft eingebĂŒĂŸt, Parteien des Spektrums – etwa „Die Heimat“ und die „Freien Sachsen“ – sehen sich aber nach wie vor im „Widerstand“ gegen das System.

In Ă€hnlicher Weise pflegt die Neue Rechte ein Selbstbild als „Widerstandsmilieu“8. So ist bei der „IdentitĂ€ren Bewegung“, „Ein Prozent“ und dem Compact-Magazin, aber auch fĂŒhrenden Köpfen wie Götz Kubitschek, das Widerstandsmotiv nahezu allgegenwĂ€rtig.9 Auch hier dient eine solche ErzĂ€hlung dazu, den Kampf gegen die bestehende politische Ordnung zu rechtfertigen. Zugleich fußt die SelbstermĂ€chtigung zum Widerstand einerseits seit einigen Jahren auf einem ganz konkreten politischen Ereignis – nĂ€mlich der Migrationsentwicklung ab 2015. Andererseits wird das Recht zum Widerstand unlĂ€ngst abgeleitet aus dem Grundgesetz. Unter dem Eindruck der „FlĂŒchtlingskrise“ sagte etwa Kubitschek: „Klar ist, dass es durchaus legitim ist, die kleine Ordnung zu verletzten in so einer Lage, um die große Ordnung zu retten. Es ist erlaubt, etwas zu blockieren, es ist erlaubt, einen GrenzĂŒbergang zu blockieren, es ist erlaubt, ein Asylheim zu blockieren oder zu besetzen.“10 Eine Verletzung der „kleinen Ordnung“ (mithin illegales Handeln) begrĂŒndet er mit einem angeblichen Bevölkerungsaustausch, der die „große Ordnung“ verletze. Diese ErzĂ€hlung baute Thor von Waldstein, frĂŒherer Bundesvorsitzender des NPD-nahen Nationaldemokratischen Hochschulbundes, Jurist und Autor der Neuen Rechten, ausfĂŒhrlich in einem Gutachten11 sowie in zehn Thesen aus. Die letztgenannten erschienen 2016 im Themenheft „Widerstand“ der Zeitschrift „Sezession“. Darin beansprucht der Autor unter Bezug auf die Migrationsentwicklung ab 2015 – stellvertretend fĂŒr alle Deutschen – das Widerstandsrecht: „In diesem Moment der Ă€ußersten Bedrohung der verfassungsmĂ€ĂŸigen Ordnung und des Fortbestandes der Nation treten die Deutschen wieder in ihre demokratischen Urrechte ein, entziehen ihren auf Zeit bevollmĂ€chtigten, das Gesetz mit FĂŒĂŸen tretenden Mandataren das Wahlmandat und ĂŒben ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Widerstandsrecht aus. [
] Als Deutsche erklĂ€ren wir nunmehr das demokratiezersetzende Bevölkerungsaustauschprojekt fĂŒr beendet.“12 Dass das Widerstandsrecht hier nicht greift, weil andere Abhilfe ja sehr wohl möglich wĂ€re, unterschlĂ€gt er. Was er anschließend „mit allen nach der Verfassung gebotenen Widerstandsmitteln“ meint, mit denen man sich zu verteidigen gedenkt, kann nur spekuliert werden. Auf dem Coverbild der Ausgabe jedenfalls richtet eine junge Frau eine Maschinenpistole direkt auf den Leser.

 

Linksextremismus

Auch im Linksextremismus bildet „Widerstand“ einen wesentlichen Bestandteil der eigenen IdentitĂ€t. Historisch betrachtet ĂŒberrascht das nicht, sieht sich doch vor allem das kommunistische Spektrum in der Tradition des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Eine unterschiedslose Übertragung des Narrativs auf andere Kontexte – etwa „Widerstand“ gegen Kapitalismus, Faschismus und staatliche Repression13 – soll vor allem die liberale konstitutionelle Demokratie treffen. Das hĂ€ngt mit sehr eigenen Begriffsverwendungen im Linksextremismus zusammen: „Kapitalismus“ bezieht sich hier nicht nur auf das Wirtschafts-, sondern auch auf das gesamte gesellschaftspolitische System; „Faschismus“ nicht nur auf den Rechtsextremismus, sondern auch auf den Staat als angeblich latent faschistische Ordnung; und „Repression“ nicht bloß auf objektiv unangemessenes, sondern jedwedes Handeln von Sicherheitsbehörden.14 Im Ergebnis richtet sich linksextremistischer „Widerstand“ damit stets gegen die Demokratie, obwohl von Kapitalismus, Faschismus und Repression die Rede ist.

Die WiderstandserzĂ€hlung wurde unter anderem vom deutschen Linksterrorismus prominent aufgegriffen: RAF, RevolutionĂ€re Zellen und Bewegung 2. Juni begriffen sich durchweg als „bewaffneter Widerstand“15 gegen Kapitalismus und Imperialismus. PalĂ€stinensische Terrorgruppen, mit denen man sich solidarisierte, galten als selbstverstĂ€ndlicher Teil davon – das gilt bis heute fĂŒr Teile des Linksextremismus. Der orthodox-kommunistische, gewaltbereite Berliner „Jugendwiderstand“ (2015-2019) trug den Widerstand gar im Namen. Heute sieht sich die DKP als „Partei des Widerstandes gegen die sozialreaktionĂ€re, antidemokratische und friedensgefĂ€hrdende Politik der Herrschenden“16. „Widerstand“ taucht in ihrem Programm 23-mal auf, bei der MLPD 17- und bei der Partei Die Linke 12-mal – fast ausschließlich in Bezug auf die oben genannten Kontexte. Im undogmatischen Spektrum richtet sich der Widerstand dagegen hauptsĂ€chlich gegen „Repression“ – etwa bei der „Roten Hilfe“. Hier wie da gilt: Wer „Widerstand“ sagt, will die Rollen im politischen Kampf verteilen.

 


1 Josef Isensee, Widerstandsrecht im Grundgesetz, in: Birgit Enzmann (Hrsg.), Handbuch politische Gewalt. Formen, Ursachen, Legitimation, Begrenzung, Wiesbaden 2013, S. 143-162, hier: 157.

2 Vgl. ebd.

Ebd.; vgl. auch Josf Isensee, Das legalisierte Widerstandsrecht, Bad Homburg v. d. Höhe 1969, S. 86-95; Theodor Blank, Die strafrechtliche Bedeutung des Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht), Baden-Baden 1982, S. 35-48, 139-161.

Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Gemeinsamkeiten im Denken der Feinde einer offenen Gesellschaft. Strukturmerkmale extremistischer Doktrine, in: Armin Pfahl-Traughber (Hrsg.), Jahrbuch fĂŒr Extremismus- und Terrorismusforschung 2009/2010, BrĂŒhl 2010, S. 9-32, hier: 24-26.

Siehe Louis Beam, Leaderless Resistance, in: The Seditionist, Nr. 1 vom Februar 1992.

Max Hammer, The Way Forward, o.D./O., S. 7.

Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Rechtsextremismus in Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme, Wiesbaden 2019, S. 88.

Recht frĂŒh: Götz Kubitschek, Nach dem Triumph der AfD (1) – historische Stunde, historische Verantwortung, 14. MĂ€rz 2016, unter: https://sezession.de/53533/nach-dem-triumph-der-afd-1-historische-stunde-historische-verantwortung?hilite=widerstandsmilieu (abgerufen am 13. August 2024).

Siehe exemplarisch Ein Prozent, Über uns, unter: https://www.einprozent.de/ueber-uns (abgerufen am 15. August 2024); Götz Kubitschek, Provokation!, in: Sezession 4 (2006), Heft 12, S. 22-24. Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz spricht bei Compact von „Widerstands- und Revolutionsrhetorik“; vgl. Bundesministerium des Innern und fĂŒr Heimat, Verfassungsschutzbericht 2021, Berlin 2022, S. 76.

10 3sat KULTURZEIT vom 09.03.2016 ĂŒber Götz Kubitschek und Ellen Kositza, 9. MĂ€rz 2016, ab Min. 4:04, unter: https://www.youtube.com/watch?v=3HtecOf2Yks (abgerufen am 13. August 2024).

11 Siehe Thor von Waldstein, „Wir Deutsche sind das Volk“. Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen nach Art. 20 IV Grundgesetz in der „FlĂŒchtlingskrise“, Schnellroda 2016.

12 Thor von Waldstein, Zehn Thesen zum politischen Widerstandsrecht, in: Sezession 14 (2016), Heft 70, S. 30-32, hier: 32.

13 Vgl. fĂŒr eine ĂŒbersichtliche Darstellung drei zentralen Handlungsfelder Armin Pfahl-Traughber, Linksextremismus in Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme, 2. Aufl., Wiesbaden 2020, S. 182-183, 187-188, 190-191.

14 Vgl. ebd.

15 Exemplarisch: Rote Armee Fraktion, Die Rote Armee aufbauen, in: Agit 883 vom 22. Mai 1970.

16 DKP, Programm der Deutschen Kommunistischen Partei, 7. Aufl., 2020, S. 43.

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