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Kongress zu rechtsphilosophischen Überlegungen zum Grundrechtsschutz und Rechtsstaat

In Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät der Universidad Nacional del Litoral (UNdL), Santa Fe, Argentinien führte das Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung vom 24. bis 26. August dieses Jahres einen internationalen Kongress zum Thema „Rechtsphilosophische Überlegungen zu Grundrechtsschutz und Rechtsstaat“ durch.

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Im Rahmen des Kongresses wurden im Kreise der teilnehmenden Rechtsgelehrten und Rechtsphilosophen u.a. aus Argentinien, Deutschland und Spanien aktuelle rechtspolitsche und rechtsphilosophische Fragen des Rechtsstaats und des Grund- und Menschenrechtsschutzes in Lateinamerika und die sich daraus ergebenden Herausforderungen u.a. an die juristische Argumentation der Rechtspraktiker diskutiert.

Das Rechtsstaatsprogramm bemüht sich mit dieser wie anderen Maßnahmen um die Verbesserung und Konsolidierung rechtsstaatlicher Strukturen und Praktiken in Lateinamerika. Dazu gehört auch das Verständnis für die Rechtstheorie sowie die Umsetzung eines Systems der Gewaltenteilung, in dem die dritte Gewalt um ihre Bedeutung bei der Schaffung und Aufrechterhaltung des Rechtsstaats, aber auch um ihre Grenzen bei der Kontrolle von Rechtsakten der anderen beiden Gewalten weiß. Seit Jahren findet u.a. mit Unterstützung der Konrad-Adenauer-Stiftung zu diesen Themen ein fruchtbarer Dialog zwischen Rechtsgelehrten aus Europa, insbesondere aus Deutschland und aus Lateinamerika statt. Dies zeigt sich vor allen Dingen darin, dass Ideen zur Theorie des Rechts und juristischer Argumentation deutscher Rechtsgelehrter, u.a. von Ihnen, Einzug in die lateinamerikanische Rechtsprechung gehalten haben. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Herausforderungen, vor denen nicht nur Argentinien nach dem Regierungswechsel in November 2015 steht, erscheint der Erfahrungsaustausch zwischen Rechtstheoretikern in Lateinamerika und Europa weiterhin unverzichtbar.

Bei dem internationalen Kongress wurden im Rahmen verschiedener Workshops aktuelle rechtstheoretische Themen wie z.B. das Konzept des Rechts in der juristischen Praxis, die juristische Argumentation, Fundamente, Konflikte und Abwägungsschwierigkeiten des Grund- und Menschenrechtsschutzes, aber auch Themen wie Rechtsethik und Moral und Recht diskutiert. Im Rahmen des Eröffnungspanels zum Thema „Positivimus und Nicht-Positivismus“, zu dem insbesondere der in Lateinamerika überaus angesehene deutsche Rechtstheoretiker Prof. Dr. Robert Alexy aus Kiel vortrug, wurde letzterem von der UNdL die Ehrendoktorwürde verliehen. Ebenfalls war Prof. Dr. Martin Borowski, Rechtslehrer an der Universität Heidelberg der Einladung des Rechtsstaatsprogramms nach Santa Fé gefolgt und trug mit einem Vortrag zur Funktion der Grundrechte zum Gelingen der Veranstaltung bei.

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