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Notas de acontecimientos

Rundtischgespräch „Was bedeutet für Sie der Rechtsstaat?“

de Dr. iur. Christian Steiner

Weltkongresses der Internationalen Vereinigung für Verfassungsrecht (AIDC)

Im Rahmen des Weltkongresses der Internationalen Vereinigung für Verfassungsrecht (AIDC) veranstaltete das Rechtsstaatsprogramm der KAS ein Streitgespräch zum Thema: Was bedeutet für Sie der Rechtsstaat?

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Was bedeutet für Sie der Rechtsstaat?

Im Rahmen des Weltkongresses der Internationalen Vereinigung für Verfassungsrecht (AIDC) veranstaltete das Rechtsstaatsprogramm der KAS ein Streitgespräch zum Thema: Was bedeutet für Sie der Rechtsstaat?

Für den Zweck der Diskussionsrunde waren Kurzinterviews mit Personen unterschiedlichen sozialen Hintergrundes geführt und diese in einer kurzen Videodokumentation zusammengefasst worden, gleichsam als Momentaufnahme und Aufhänger für die Diskussion mit Experten Im Wesentlichen wurden in den Interviews folgende Fragen gestellt:

  1. Was verstehen Sie unter dem Rechtsstaat?
  2. Haben wir einen Rechtsstaat in Lateinamerika/Mexiko?
  3. Warum haben wir ihn, warum haben wir ihn nicht?
  4. Was bedarf es für einen Rechtsstaat?
  5. Wer ist für den Rechtsstaat verantwortlich?
An der Diskussionsrunde am 9. Dezember 2010 im Rahmen des AIDC-Kongresses nahmen teil:

  • Néstor Pedro Sagüés (Verfassungsrechtsikone, Argentinien)
  • Ricardo Sepúlveda (Centro Jurídico de DDHH, Escuela Libre de Derecho, Mexiko)
  • José Antonio Guevara (Menschenrechtskommission D.F., Universidad Iberoamericana, vormals Menschenrechtsbeauftragter im mexikanischen Bundesinnenministerium)
  • Alán García (Mitarbeiter im Hochkommissariat für Menschenrechte der UN in Mexiko)
  • Christian Steiner
Die VA war so gelegt, dass ein Großteil der Ratsmitglieder der AIDC sowie sonstige Kongressteilnehmer teilnehmen konnten, so dass rund 50 Verfassungsrechtler aus verschiedenen Ländern teilnahmen; die Veranstaltung wurde simultan ins Englische übersetzt.

Das gewählte Format erwies sich als sehr reizvoll, weil mit den strukturierten Interviews, die im übrigen auch transkribiert wurden, eine reichhaltige Diskussionsgrundlage gelegt wurde. Das Format war bewusst rechtspolitisch ausgestaltet, um ein gewisses Kontrastprogramm zum ansonsten naturgemäß sehr juristisch-akademisch strukturierten Kongress zu bieten.

Ziel der Veranstaltung war es, die Wahrnehmung eines so komplexen Begriffs wie dem des Rechtsstaats in der Zivilgesellschaft zu analysieren, um in einem weiteren Schritt Mittel und Wege zu finden, die Idee des Rechtsstaats und seine Inhalte auf leichter verständliche Begriffe herunter zu brechen. Das Bestreben, Wesen und Vorzüge eines funktionierenden Rechtsstaats einer breiteren Masse zu vermitteln, basiert auf der Überzeugung, dass der Rechtsstaat keine Exklusiv-Domaine der Juristen sein darf, sondern des breiten Rückhalts in der Bevölkerung insgesamt bedarf. Das Vertrauen in den Rechtsstaat bzw. seine Strukturelemente ist indes in vielen Staaten Lateinamerikas abhanden gekommen.

Der befragte Personenkreis war fachlich (Juristen, Politikwissenschaftler, Journalisten, Ingenieure u. a.) und sozial (Dozenten, Selbständige, einfache Angestellte, Arbeiter etc.) gestreut.

Ergebnisse

In der Diskussion mit den Experten wurden die Interviews analysiert und die darin ausgedrückten Auffassungen eingeordnet und kommentiert:

  • Relativ viele Menschen können sich unter dem Begriff des "Rechtsstaats" wenig oder gar nichts vorstellen (was an sich nicht überraschen muss), wenngleich sie von den Elementen seines materiellen Gehalts durchaus konkrete Vorstellungen haben.
  • Aus dem Publikum wurde angemerkt, die Fragestellung sei nicht richtig formuliert worden. Man könne nicht erwarten, dass der „Normalbürger“ sich etwas unter dem Rechtsstaatsbegriff vorstellen könne.
  • Die Befragten haben zwar eine grobe Vorstellung von der Idee des Rechtsstaats, hegen aber Zweifel an dessen Existenz bzw. tatsächlicher Umsetzung.
  • Der Rechtsstaat in Mexiko existiert nach dem Eindruck der befragten Personen zwar grundsätzlich, in Teilbereichen oder für manche Personen aber nicht.
  • Interviewte Juristen tendierten dazu, den Rechtsstaatsbegriff in klassische Definitionsmuster zu zwängen, mit der Folge, dass hinter einer abstrakten und schwer verständlichen Beschreibung die Essenz der Rechtsstaatsidee nicht erkennbar wurde.
  • Eine beträchtliche Anzahl von Personen brachte relativ klare Vorstellungen von einem Rechtsstaat zum Ausdruck (Gerechtigkeit in jeder Hinsicht, Regeln für ein friedliches Zusammenleben, Gesamtheit unserer Rechte, Rechtstreue, Rechtskultur, Freiheit, Bindung an Recht und Gesetz, Institutionalität.
  • Die Meinungen darüber, wer für die Herstellung und Bewahrung des Rechtsstaats verantwortlich sei, gehen auseinander; während die einen vor allem den Staat in der Pflicht sehen, meinen andere, der Rechtsstaat sei (auch) Verantwortung der Bürger. Néstor Pedro Sagüés betonte, es liege in der Verantwortung der Bürger, den Rechtsstaat von der Hoheitsgewalt aktiv einzufordern.
  • Der Rechtsstaatsbegriff läuft, ähnlich wir andere große Ziele freiheitlicher Demokratien (Menschenrechte, und der Demokratiebegriff selbst etwa) Gefahr, sich durch einen inhaltsleeren öffentlichen Diskurs abzunutzen (Ricardo Sepúlveda). Je länger ständig vom Rechtsstaat gesprochen werde, ohne ihn in einer für den Bürger verständlichen und greifbaren Form zu verwirklichen, desto größer das Risiko der Delegitimierung und des Rückfalls zu autoritäre Alternativen (“die harte Hand”).
  • Die verbreitete Unkenntnis des Rechtsstaatsbegriffs sei verständlich, zugleich aber Mandat, seine Inhalte zu vermitteln und auch zu verwirklichen (Alán García).
  • Mexiko befinde sich angesichts des Kampfes gegen die Drogenkartelle vor der enormen Herausforderung, Rechtsstaat und Ausnahmezustand (mit entsprechenden Befugnissen für das Militär und Beschränkungen der Grundrechte) miteinander in Einklang zu bringen (Néstor Pedro Sagüés y José Antonio Guevara). Vom korrekten Verhalten in diesen Extremsituationen hänge mitunter die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ab.
  • Auch der Rechtsstaat lebe von Vorbildern, die in allen gesellschaftlichen Sektoren erforderlich seien, etwa Politik, Wirtschaft, Justiz. Ziel müsse es sein, dem Bürger zu vermitteln und durch entsprechendes Verhalten von Personen des öffentlichen Lebens vor Augen zu führen, dass es sich lohne, rechtstreu zu sein. Dies mache seinerseits eine gerechte Rechtsordnung erforderlich und ihre effektive Durchsetzung. Nur so könne die kritische Masse der Rechtstreuen erreicht werden. Solange das Recht vor allem nach Opportunitätskriterien befolgt werde und Personen des öffentlichen Lebens ein schlechtes Vorbild abgäben, frage sich der Einzelne im entscheidenden Moment, warum gerade er rechtstreu handeln solle (Christian Steiner).
Bewertung

Thema und Format der Veranstaltung haben sich als lohnend erwiesen; letzteres allerdings mit einem deutlichen Mehraufwand im Vergleich zu üblichen Veranstaltungsformaten verbunden. Der erhöhte Aufwand ist freilich als quasi-empirische Diskussionsgrundlage und attraktiver Teaser gerechtfertigt. Um die Anonymität der Befragten zu wahren, wurde die Dokumentation nicht veröffentlicht. Dies soll freilich im Rahmen des für 2011 geplanten internationalen Kurzfilm-Projektes Der Rechtsstaat in 3 Minuten anders eingerichtet werden.

Mit der Diskussionsrunde ist ein erster Versuch unternommen worden, sich schwer greifbaren Themen anzunähern, die uns in die Bereiche der Rechtssoziologie, –philo-sophie und –psychologie bringen: Rechtskultur und Rechtstreue, die Identifikation der Bürger mit ihrer Rechtsordnung, die Vereinfachung komplexer rechtspolitischer Konzepte für den juristischen Laien und andere Aspekte sind hier berührt.

Dahinter steht die Zielsetzung, Mittel und Wege zu finden, das Vertrauen des Bürgers in die Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaats, in dem die Grundrechte geachtet werden, zurück zu gewinnen. Es geht außerdem darum, nicht mehr nur ausgebildete Juristen zu erreichen, sondern auch die Verantwortlichen und Nachwuchskräfte anderer Schlüsselsektoren außerhalb der Justiz von den Werten zu überzeugen, die rechtsstaatliche Prinzipien prägen. Damit soll kein Zielgruppenwechsel eingeleitet werden. Vielmehr ist bezweckt, die klassischen Zielgruppen des Rechtsstaatsprogramm vermehrt auch mit anderen Kreisen zusammen zu führen, namentlich aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie den rechtsstaatlichen Diskurs auf den Boden der Wirklichkeit zurück zu holen und damit für den juristisch oder politikwissenschaftlich nicht geschulten Bürger verständlich und greifbar zu machen.

Für diesen integrativen Ansatz ist es aus unserer Sicht unerlässlich, zum einen ein Gespür dafür zu gewinnen, wie der Rechtsstaat in seiner tatsächlichen Gestalt in Lateinamerika von den Menschen wahrgenommen wird, wo Defizite bestehen und welches Interesse die verschiedenen relevanten Sektoren an einer effektiven Durchsetzung haben. Will man junge Nachwuchskräfte, also die künftigen Eliten in Politik, Wirtschaft, Justiz etc. für Rechtsstaat, Demokratie und Grundrechte gewinnen, so muss man ihnen sehr individuell verdeutlichen, welche Vorteile ein nach diesen Grundsätzen funktionierender Staat gegenüber dem autoritären, populistischen Willkürstaat hat. Die Vorzüge liegen für den kundigen und/oder in einem solchen Staat aufgewachsenen Menschen auf der Hand, sie sind ihm anerzogen durch stete Praxis und Vorbilder. In Staaten, in denen die auf dem Papier existierende rechtsstaatliche Demokratie hingegen noch nie zufriedenstellend funktioniert hat, ist die Beweislast gleichsam umgekehrt; es bedarf eines zusätzlichen Begründungsaufwandes, weil die Realität vom verfassungspolitischen Postulat abweicht. Hier besteht die Gefahr, das die Abweichung von der Norm als normal hingenommen wird und damit die rechtspolitischen, in den modernen Verfassungen verankerten, Staatsziele von Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechtsschutz mit der unbefriedigenden Realität identifiziert oder zumindest als in Wahrheit unerreichbar eingeschätzt werden. Der Verschleiß dieser hehren Ziele in der Wirklichkeit manch eines lateinamerikanischen Staates birgt die Gefahr eines Rückfalls in den Autoritarismus, nun wieder vermehrt denjenigen linksideologischen Zuschnitts.

Die Deutungshoheit über die Grundprinzipien freiheitlicher Demokratien darf indes nicht einem vielerorts inhaltsleeren oder verzerrten öffentlichen Diskurs überlassen werden, wenn der Abnutzung und dem Glaubwürdigkeitsverlust dieser wesentlichen Elemente vorgebeugt werden soll. Selbiges gilt im übrigen auch für andere kontroverse Begriffe wie den der Marktwirtschaft oder der Globalisierung.

Das Rechtsstaatsprogramm ist in diesem Zusammenhang besonders dazu berufen, die Wesenselemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in einer Weise zu beschreiben und zu vermitteln, die leere Begriffshülsen im juristischen und rechtspolitischen Sprachgebrauch mit Leben erfüllen, und die dann erst erkennbaren Werte und Vorzüge den zentralen Akteuren auch außerhalb des Justizsektors zu vermitteln. Der bereits oben beschriebene integrative Ansatz im Bemühen um den Rechtsstaat, der die Anstrengungen der Justiz durch den Rückhalt in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft flankiert, hat aus unserer Sicht besondere Aussicht auf Erfolg.

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