Comptes-rendus d'événement
Als Präsident des Preußischen Staatsrates - ein Amt, das er mit Unterstützung von Zentrumspartei, SPD und der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei DDP von 1920 bis 1933, der Auflösung des Staatsrates, bekleidete - wohnte er von 1931 bis 1933 in der Wilhelmstr. 54 in Berlin Mitte in dem Gebäude, das heute das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beherbergt. Eine Gedenktafel erinnert dort heute an den Berliner Ehrenbürger Konrad Adenauer.
Der Preußische Staatsrat war die zweite Kammer neben dem Preußischen Landtag und vertrat die Provinzen bei der Gesetzgebung. Als Oberhaus des Preußischen Parlaments trat der Staatsrat im ehemaligen Preußischen Herrenhaus in der Leipziger Straße in Berlin zusammen. Er setzte sich aus den von den Provinziallandtagen entsandten Mitgliedern zusammen. Gegenüber dem Landtag hatte er lediglich ein Einspruchsrecht, das mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag überstimmt werden konnte, sowie ein mittelbares Initiativrecht: Vorschläge gingen an das Staatsministerium und mussten von ihm an den Landtag weitergereicht werden. Alle Haushaltsausgaben, die über den festgesetzten Etat des Staatsministeriums hinausgingen, bedurften ebenso der Zustimmung des Staatsrates. Zu allen den Landtag und damit die Gesetzgebung betreffenden Angelegenheiten hatte der Staatsrat ein Äußerungsrecht. Gegenüber dem Staatsministerium hatte er ein Auskunftsrecht. Einberufen wurde der Staatsrat durch dessen Präsidenten auf Wunsch sämtlicher Vertreter einer Provinz, eines Fünftels aller Mitglieder oder des Staatsministeriums.
Bei der am 5. März 1933 parallel zur Reichstagswahl stattfindenden Neuwahl zum Preußischen Landtag erreichte die NSDAP die notwendige Mehrheit, um ein preußisches Ermächtigungsgesetz zu verabschieden, das dem Reichskanzler jedwede Vollmacht über das Land gab. Damit waren dem Preußischen Staatsrat seine kolegislative und seine koexekutive Funktion endgültig genommen. Bei den ebenfalls im März stattfindenden Wahlen zu den Preußischen Provinziallandtagen konnte sich die NSDAP ebenfalls die Mehrheit des Sitze im Staatsrat sichern.
Am 26. April wählte das Gremium Robert Ley, den Reichsorganisationsleiter der NSDAP, zum Nachfolger von Konrad Adenauer. Mit dem preußischen "Gesetz über den Staatsrat" vom 8. Juli 1933 wurde der Staatsrat in seiner bisherigen Funktion aufgelöst.