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Séminaire

Die Herausforderungen des Dezentralisierungsprozesses in der DR Kongo

Erlaeuterung des in der Verfassung der 3. Republik festgeschriebenen Dezentralisierungsprozesses, der eine Aufteilung der bisherigen 11 Provinzen in 26 neue Provinzen vorsieht.

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Die neue Verfassung der Demokratischen Republik Kongo vom 18. Februar 2006 sieht erstmals in der Geschichte des Kongo die Etablierung dezentraler Strukturen mit eigenen Verantwortlichkeiten vor. Insbesondere die Subsidiarität staatlicher Dienstleistungen soll zu einer Steigerung von Effizienz und Qualität beitragen.

Noch besteht die Demokratische Republik Kongo aus 11 Provinzen, darunter die Hauptstadt Kinshasa, doch sollen bis 2009 diese 11 Provinzen in 26 Provinzen aufgeteilt werden. Damit soll in einem Land mit der Dimension des Kongo (Fläche von 2,34 Mio. Quadratkilometern) vor allem auch die staatliche Verwaltung näher an den Bürger gebracht werden.

Die Verfassung schreibt eine klare vertikale Machtverteilung zwischen dem Zentralstaat und der Provinz fest. Es gibt eigene Zuständigkeitsbereiche des Zentralstaates, Bereiche der Kooperation von Zentralstaat und Provinz sowie autonome Zuständigkeiten der Provinzen. Die verteilten Kompetenzen sind sowohl exekutiver als auch legislativer Natur.

Justiz, Armee und Polizei bleiben im exklusiven Kompetenzbereich des Zentralstaates.

Eine der grössten Herausforderungen des Dezentralisierungsprozesses wird die klare Übertragung der Verantwortungen und Kompetenzen, die Finanzierung der nachgeordneten Ebenen sowie die Ausbildung des dafür notwendigen Personals darstellen.

Gemäss des von der Verfassung vorgegebenen Rahmens stehen den Provinzen sowohl 40 Prozent der Einnahmen mit nationalem Charakter (d.h. Verwaltungssteuern, Industriesteuern, Gewerbesteuern und Zolleinnahmen) als auch von anderen lokal zu erhebenden Steuern zu. Zukünftig sollen sie diese 40 Prozent der Einnahmen bereits an der Quelle einbehalten dürfen. Die restlichen 60 Prozent sollen dann an die Zentralstaatskasse fliessen. Von diesen 60 Prozent wiederum sind 10 Prozent für eine Nationale Ausgleichkasse (für eine Art Länderfinanzausgleich) bestimmt.

Noch dauert die Diskussion zwischen der Zentralregierung und den Provinzregierungen über die tatsächliche Übergabe der Mittel an die Provinzen an. Vor dem Hintergrund einer schwach ausgeprägten Steuerkultur stellt bereits der Einzug der nationalen Steuern ein Problem dar. Darüber hinaus verfügen die bereits existierenden Provinzen über eine unzureichende Infrastruktur, die als administrative Basis für eine effiziente Umsetzung dringend notwendig ist. Hinzu tritt eine Sichtweise der Beamten, ausgeformt in Jahrzehnten zentralistischer Regierung, die vor allem darauf warten, dass Mittel aus Kinshasa angewiesen und nicht selbst generiert und verwaltet werden.

Eine Konferenz der Gouverneure dient als Abstimmungsorgan aller Provinzregierungen und wird durch den Premierminister und Innenminister ergänzt. Auf lokaler Ebene bleiben Städte, Kommunen, Bezirke und Gemeinden als dezentralisierte Verwaltungseinheiten bestehen. Diese sollen in Zukunft jeweils mit einer Exekutive und einer direkt gewählten Versammlung ausgestattet sein.

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Lieu de l'événement

Mbanza Ngungu, Provinz Bas-Congo

Contact

Andrea Ellen Ostheimer

Andrea Ostheimer

Directrice Dialogue Multilateral Genève

andrea.ostheimer@kas.de +41 79 318 9841
Contact

Prof. Dr. Mabiala Mantuba-Ngoma

Prof. Dr

Coordinateur National

mabiala.mantuba@kas.de +243 81 8801787

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