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Afrika im Blickpunkt

UGANDA – Mediensperre von Liveübertragung der Oppositionsproteste; KENIA – Schließung der Flüchtlingslager; SÜDAFRIKA – Korruptionsvorwürfe gegen Jacob Zuma

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UGANDA – Mediensperre von Liveübertragung der Oppositionsproteste

Am 12. Mai 2016 wurde Präsident Yoweri Museveni für seine fünfte Amtszeit vereidigt. Die führende Oppositionspartei rief daher, im Rahmen ihres Protestes gegen den schon seit 30 Jahren amtierenden Präsidenten Museveni, zu einer Trotzkampagne während der Vereidigungszeremonie auf. Als Reaktion darauf verbot die Regierung alle Liveübertragungen der Proteste, sowie jegliche Berichterstattung über die sozialen Medien. Berichterstatter, die gegen dieses Verbot verstoßen riskieren den Verlust ihrer Zulassung und müssen mit weiteren Sanktionen rechnen. Diese Ereignisse fanden kaum eine Woche nach dem internationalen Tag der Pressefreiheit statt.

KENIA – Schließung der Flüchtlingslager

Die kenianische Regierung gab bekannt, dass sie plane, die Flüchtlingslager zu schließen und keine weiteren Flüchtlinge mehr ins Land zu lassen. Dies geschehe als Reaktion auf die ‘schweren ökonomischen, sicherheitstechnischen und umweltschädigenden Lasten‘, die das Land im Zuge der Unterstützung von mittlerweile 600 000 Flüchtlingen auf sich genommen hatte. Kenia strebe nach internationaler Unterstützung, um diese Flüchtlinge in ihre Heimatländer, größtenteils in den Südsudan und nach Somalia, zurückschicken zu können. Als ersten Schritt dieses Vorhabens schloss Kenia sein Ministerium für Flüchtlinge. Nichtsdestotrotz verurteilte der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen dies aufs schärfste und bat Kenia, die Entscheidung noch einmal zu überdenken, auch im Hinblick darauf, dass solche Handlungen im Widerspruch zu Kenias internationalen Verpflichtungen stünden. Auch Kenias nationale Menschenrechtskommission (KNCHR) lehnte die Entscheidung der Regierung ab.

SÜDAFRIKA – Korruptionsvorwürfe gegen Jacob Zuma

‘Der Rechtstaat besteht und niemand steht über ihm‘. Es ist nicht das erste Mal, dass Jacob Zuma, dem südafrikanischen Präsidenten, Korruptionsvorwürfe unterstellt werden. Vor seiner Wahl zum Präsidenten im Jahr 2009 belief sich die Zahl der Korruptions- und Betrugsanzeigen auf mehr als 700. Diese wurden jedoch alle von der Staatsanwaltschaft nur Wochen vor der Wahl fallen gelassen. Nach einem erfolgreichen Antrag der Oppositionspartei ‘Democratic Alliance‘ (DA) entschied ein südafrikanisches Gericht, dass die Staatsanwaltschaft sich ‘irrational‘ verhalten hätte, indem sie sich dazu entschied, alle Vorwürfe fallen zu lassen und hiermit den Weg für den mit Anzeigen belasteten Präsidenten zu ebnen. Es ist nun an der National Prosecuting Authority (NPA), der südafrikanischen Strafverfolgungsbehörde, darüber zu entscheiden, ob die strafrechtlichen Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

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