GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT ZU RUANDAS RÜCKZUG VON ART 34(6) DER MENSCHENRECHTSCHARTA - Programme Etat de droit en Afrique Sub-Saharienne
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GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT ZU RUANDAS RÜCKZUG VON ART 34(6) DER MENSCHENRECHTSCHARTA
Führende afrikanische und internationale Menschenrechtsorganisationen haben in einer gemeinsamen Erklärung die Entscheidung der Regierung Ruandas, einzelnen Bürgern Ruandas zur Durchsetzung ihrer Interessen keinen Zugang mehr zum Afrikanischen Menschengerichtshof zu gewähren, als einen signifikanten Rückschritt für den Schutz der Menschenrechte in Ruanda und Afrika kritisiert.