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In Bonn tritt der Parlamentarische Rat zusammen, um das Grundgesetz zu erarbeiten

von Christopher Beckmann
Zum 1. Vorsitzenden des Rates wird Konrad Adenauer gewählt.

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Als am 1. September 1948 um exakt 15:24 Uhr die konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates eröffnet wird, ist in nur achttägiger Vorbereitung in Bonn Bemerkenswertes geleistet worden: Man hat die Pädagogische Akademie als Tagungsort renoviert, umgebaut und neu möbliert, Straßen ausgebessert, Parkplätze angelegt und die notwendigen Quartiere für die Abgeordneten und Mitarbeiter beschafft. Die Aufgabe des Gremiums besteht darin, die Verfassung für einen zu gründenden westdeutschen Staat auszuarbeiten.

 

Rahmenbedingungen

In den Eröffnungsworten von Alterspräsident Adolph Schönfelder (SPD) kommt deutlich zum Ausdruck, wer im Nachkriegsdeutschland das Sagen hat. Er begrüßt als erstes die Vertreter der Militärregierungen, deren Vollmachten, so Schönfelder, „uns in den Stand gesetzt (haben), hier als Parlamentarischer Rat zu tagen“.

Nationale Symbolik fehlt fast völlig, lediglich auf dem Dach der Akademie weht eine schwarz-rot-goldene Fahne. Es handelt sich also, wie Rudolf Morsey feststellt, um eine „Verfassungsschöpfung unter Besatzungsherrschaft“. Das ist die erste Rahmenbedingung für die Arbeit des Rates. Die zweite: Es handelt sich um eine Verfassungsschöpfung im eskalierenden Ost-West-Konflikt, der für den Gang der Beratungen eine wichtige Rolle spielt. Parallel zu den Bonner Verfassungsberatungen vollzieht sich das Drama der sowjetischen Blockade West-Berlins, die erst am 4. Mai 1949, vier Tage vor der abschließenden Lesung des Grundgesetzes, aufgehoben wird. Dieses entsteht im Schatten des Kalten Krieges, auf Drängen der Westmächte, aber auch unter ihrem Schutz. Drittens ist es eine Verfassungsschöpfung unter den Bedingungen einer Zusammenbruchsgesellschaft: Kaum eine deutsche Großstadt, die nicht zerstört ist, dazu die Belastungen durch Hunger, Wohnungsnot und Flüchtlingselend und die moralische Last der furchtbaren Verbrechen, die in deutschem Namen und von Deutschen begangen worden sind. Umso bemerkenswerter ist es, dass dem Rat ein Verfassungswerk gelingt, dass sich bis heute bewährt hat.

 

Äußere Einflüsse

Auch wenn Konrad Adenauer in der Eröffnungssitzung erklärt, der von den Militärgouverneuren ins Leben gerufene Rat werde im Rahmen der ihm gestellten Aufgabe „völlig frei agieren“, gibt es eine Reihe äußerer Einflüsse, die bei der Entstehung des Grundgesetzes eine wichtige Rolle spielen werden. An erster Stelle sind hier die westlichen Besatzungsmächte zu nennen, ohne deren Einflussnahme das Grundgesetz nach dem Urteil Carlo Schmids „in mancher Hinsicht anders ausgesehen“ hätte. Sie begleiten die Arbeit des Rates durch eigens eingesetzte Verbindungsstäbe, kontrollieren ihn und nehmen Einfluss, allerdings zumeist nur indirekt. So ist der föderalistische Charakter des Grundgesetzes auch auf Drängen der Amerikaner und Franzosen so stark ausgeprägt; er geht allerdings ebenso zurück auf eine eigenständige deutsche Tradition.


Auch die Landesregierungen mit den Ministerpräsidenten beeinflussen die Beratungen. Allerdings ist auch hierbei die Einflussnahme vor allem informell, da die SPD und Adenauer die Forderung der Länder nach Rede- und Antragsrecht im Rat erfolgreich abschmettern. Eine Rückkoppelung der Ratsmitglieder mit ihrer heimischen Exekutive bleibt eher die Ausnahme. Je weiter die Arbeit des Rates fortschreitet, desto mehr schieben sich die Repräsentanten der Parteien in den Vordergrund, auch gegenüber den anfangs politisch dominierenden Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder. Insofern stellt der Parlamentarische Rat auch einen Markstein bei der Entwicklung der bundesdeutschen Parteiendemokratie dar.


Nicht zu vernachlässigen sind schließlich Verbände und Organisationen – vor allem Kirchen und Gewerkschaften – als Trägerinnen gesellschaftlicher Interessen. Die Gewerkschaften scheitern zwar mit der Forderung nach Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz, erreichen aber die Schaffung einer selbständigen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Den Kirchen gelingt u.a. die Bewahrung der schon in der Weimarer Reichsverfassung enthaltenen Sicherung ihrer gesellschaftlichen Einflussmöglichkeiten. Zudem beeinflussen sie die Formulierung des Grundrechtskatalogs. Dabei wird, den Erfahrungen der NS-Zeit geschuldet, besonders großer Wert auf den Lebensschutz, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Unantastbarkeit der Menschenwürde gelegt. Mit einem zentralen Anliegen vermag sich die katholische Kirche indes nicht durchzusetzen, nämlich mit der Forderung, dem Elternrecht in der Erziehung Verfassungsrang zu verleihen.


Desinteressierte Öffentlichkeit

Vergleichsweise gering sind das Interesse und damit auch der Einfluss der westdeutschen Öffentlichkeit. Die meisten Menschen konzentrieren sich im Herbst und Winter 1948/49 auf die existenziellen Grundprobleme des Alltags. Auch das Presseecho ist eher bescheiden, zumal die Hauptarbeit des Rates in insgesamt acht Ausschüssen geleistet wird. Das erschwert es Außenstehenden, den Überblick zu behalten. Zudem fehlt der Tätigkeit des Parlamentarischen Rates ein zentrales Element, nämlich das der Volkssouveränität.
Schließlich macht es der erklärte Provisoriumscharakter des zu schaffenden Staatswesens konsequenterweise unmöglich, die Bonner Beratungen zu einem nationalen historischen Ereignis aufzuwerten. Das Gefühl der meisten Wertdeutschen gegenüber dem Parlamentarischen Rat und seiner Arbeit ist daher weder Begeisterung noch Ablehnung, sondern zumeist Desinteresse.


Mitgliederstruktur und wichtige Persönlichkeiten

Das Gremium besteht aus 65 Mitgliedern, von denen je 27 der SPD und der CDU/CSU angehören. Der Rest verteilt sich auf FDP, Deutsche Partei, Zentrum und KPD. Hinzu kommen fünf Vertreter West-Berlins, die nur beratende Stimme haben. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Proporz der politischen Parteien in den Landtagen, d.h. es sind letztlich die Parteiführungen in den Ländern, die über die personelle Zusammensetzung des Parlamentarischen Rates entscheiden. Unter den insgesamt 66 Männern und vier Frauen ist viel politische Erfahrung versammelt. Fast die Hälfte von ihnen hat vor 1933 politischen Körperschaften angehört. 11 Verfassungseltern sind Mitglied des Reichstags gewesen, drei von ihnen – der ehemalige Reichstagspräsident Paul Löbe (SPD), Helene Weber (CDU) und Wilhelm Heile (Deutsche Partei) – haben sogar schon der Weimarer Nationalversammlung von 1919 angehört, also bereits einmal an der Schaffung einer Verfassung mitgewirkt.

Zu verzeichnen sind außerdem ein Beamtenanteil von ca. 60 und eine Akademikerquote von rund 65 Prozent sowie ein Durchschnittsalter von 54 Jahren.

Weitere Besonderheiten sind, dass der mächtige Vorsitzende der SPD, Kurt Schumacher, wegen einer schweren Erkrankung fehlt, die CSU aufgrund innerer Flügelkämpfe eher die 2. Garnitur geschickt hat und von der durchaus heterogenen FDP vor allem Vertreter des linksliberalen Flügels um Theodor Heuss vertreten sind.

Erwähnenswert ist schließlich, dass in keinem anderen westdeutschen Parlament der Nachkriegszeit so viele aktive Gegner des Nationalsozialismus vertreten sind. Die Mehrzahl der Abgeordneten hat Verhaftung, Zuchthaus oder KZ erlitten, sich dem durch Flucht entziehen müssen oder ist zumindest aus dem ausgeübten Beruf verjagt worden.

Die Parlamentarier erhalten 350 DM monatlich für ihre Arbeit, zuzüglich 30 DM für jeden Sitzungstag. Von diesem alles andere als üppigen Salär müssen sie sowohl den Lebensunterhalt in Bonn als auch in ihrer Heimat bestreiten und den beruflichen Verdienstausfall kompensieren.

 

Konrad Adenauer – „Sprecher der werdenden Bundesrepublik“

Die Wahl des Präsidenten ist zwischen den großen Parteien nicht unumstritten. Dennoch gelingt, auch aufgrund geschickter Verhandlungen im Vorfeld, die fast einmütige Wahl Konrad Adenauers, der zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender der CDU in der britischen Zone ist. Seine Stellvertreter werden Adolph Schönfelder (SPD) und Hermann Schäfer (FDP). Im Gegenzug wird der SPD in Person von Carlo Schmid der Vorsitz im Hauptausschuss zugestanden, der die Hauptarbeit leisten soll. In der Tat ist Schmid eine der zentralen Gestalten bei der inhaltlichen Arbeit des Parlamentarischen Rates, eine andere der spätere Bundespräsident Theodor Heuss, der der von ihm geführten Fünf-Mann-Fraktion der FDP einen überproportionalen Einfluss als Zünglein an der Waage verschafft. Auch Adenauer verfolgt durchaus eigene politische Zielsetzungen. Sein entscheidender Beitrag liegt indes vor allem darin, jenseits der mühsamen Detailarbeit durch das stete Bemühen um Kompromisse dafür zu sorgen, dass das Grundgesetz mit großer Mehrheit zustande kommen kann – ohne dass auf einer Seite größere Narben zurückbleiben. Theodor Heuss meint später, Adenauer habe sein „großartiges Talent“ eingesetzt, um „das zu vereinfachen und aufzuknoten, was sich in den Kontroversen der (…) Spezialisten verwirrt und verwickelt hatte“. Und der humanistisch hochgebildete Carlo Schmid schreibt in seiner „Parlamentarischen Elegie“: „Hoch über allen thront Konrad, dem sinnenden Gotte vergleichbar, und wie es Fürsten geziemt, mischt er sich selten dem Volk.“


Zunächst glauben übrigens nicht nur Sozialdemokraten, mit der Wahl Adenauers zum Präsidenten diesen „unbequemen alten Nörgler“ auf einem repräsentativen aber einflusslosen Tribünenplatz kaltgestellt zu haben. Auch mancher CDU-Abgeordnete sieht in der Präsidentschaft eines nur kurze Zeit tagenden Gremiums den würdigen Abschluss der Laufbahn eines verdienten und altgedienten Politikers. Dies erweist sich als eine kapitale Fehleinschätzung, da Adenauer, wie ebenfalls Theodor Heuss resümiert, als Präsident des Parlamentarischen Rates zum „Sprecher der werdenden Bundesrepublik“ wird. Carlo Schmid wiederum betrachtet rückblickend die Zustimmung der SPD zur Wahl Adenauers als „entscheidenden Fehler“: Dieser habe nämlich die in dem Amt liegenden Möglichkeiten besser erkannt als alle anderen und sei so für die Öffentlichkeit und die Besatzungsmächte zum „ersten Mann des zu schaffenden Staates“ geworden, „noch ehe es diesen Staat gab“.

 

Literatur:

  •  Michael F. Feldkamp: Der Parlamentarische Rat und die Entstehung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1948 bis 1949. Option für die Europäische Integration und die Deutsche Einheit. Konrad-Adenauer-Stiftung. Sankt Augustin 2008.
  •  Günter Buchstab/Hans-Otto Kleinmann (Hg.): In Verantwortung vor Gott und den Menschen. Christliche Demokraten im Parlamentarischen Rat 1948/49. Freiburg/Breisgau 2008.
  •  Rudolf Morsey: Verfassungsschöpfung unter Besatzungsherrschaft. Die Entstehung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat, in: Deutsche öffentliche Verwaltung 42 (1989), S. 471–482.
  • Ders.: Die Rolle Konrad Adenauers im Parlamentarischen Rat 1948/49 (Rhöndorfer Hefte 5, hg. von der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus). Bad Honnef-Rhöndorf 1998.
  • Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle in 14 Bänden. Hg. vom Bundesarchiv. Berlin 1986–2009.

 

 

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