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Veranstaltungsberichte

Verwaltungssysteme für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit

Seminar

Am Dienstag, den 27. März 2012 fand das Seminar „Verwaltungssysteme für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit“ um 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Restaurants Vienna in La Paz statt. Es wurde von dem Zentrum zur Unterstützung der Arbeitsentwicklung (LABOR) und dem Auslandsbüro Bolivien der Konrad Adenauer Stiftung (KAS) organisiert.

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In ihren Begrüßungsworten eröffnete die Leiterin des Auslandsbüros Bolivien der KAS, Susanne Käss, die gemeinsame Arbeit der beiden Institutionen für das Jahr 2012 und dankte LABOR für ihren Beitrag.

Im Anschluss präsentierte der Geschäftsführer von LABOR, Rodolfo Erostegui, die wichtigsten Aspekte der „Verwaltung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“, die die Errichtung eines Präventionssystems für Risiken am Arbeitsplatz, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, vereinfachen sollen. Er erklärte, dass alle Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Umfeld bieten müssen, dessen Arbeitskonditionen gerecht sind und in dem alle Mitarbeiter ihre Tätigkeiten auf sichere und angemessene Art ausüben können. Es sei dabei wichtig, auch Psychologie und Emotion, sowie Umweltaspekte einzubeziehen. Mitarbeiter, die sich beschützt und sicher bei ihrer Arbeit fühlten, seien motivierter und die Produktivität würde steigen.

Um ein Programm zur Verwaltung der industriellen Sicherheit einzuführen, so Herr Erostegui, müssten vier Aspekte erfüllt sein: Wollen, Können, Wissen und Zeigen. Dies bedeute, das Programm müsse freiwillig eingeführt werden, es müsse verstanden werden, es müssen die notwendigen Mittel und Kenntnisse vorhanden sein, und die Mitarbeiter müssen von dem Programm in Kenntniss gesetzt werden. Er erklärte, dass vorallem kleine Unternehmen Schwierigkeiten hätten, Mittel des Produktionsbereichs der Prävention zukommen zu lassen, weshalb es scheinbar in kleineren Unternehmen zu der größten Zahl an Unfällen komme.

Eine der grundlegenden Eigenschaften des Arbeitsgesetzes sei der staatliche Schutz der Beschäftigten. Sie beinhalte den Schutz der Beschäftigten vor Berufsrisiken und sei in der Verfassung Boliviens, sowie im Artikel V. des allgemeinen Arbeitsgesetzes und dem Gesetz DL 16998 „Allgemeines Gesetz über Hygiene, Berufssicherheit und Wohlergehen“ verankert. Das letztgenannt Gesetz habe dabei zum Ziel, angemessene Bedingungen der Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Wohlergehen bei der Arbeit zu garantieren, ein Arbeitsumfeld ohne Risiken für die psychophysische Gesundheit der Mitarbeiter zu schaffen, die Personen und die Umwelt generell vor Risiken zu schützen, die direkt oder indirekt die Gesundheit, Sicherheit oder das ökologische Gleichgewicht beeinflussen. Um eine effektive Teilnahme der Mitarbeiter im Bereich der Absprache zu garantieren, schaffe der Artikel 30 gemischte Gremien, die die Funktion haben, die Einhaltung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen für berufliche Risiken zu überwachen.

Herr Erostegui hob die Bedeutung der Kenntniss bestimmter Definitionen hervor, damit diese identifiziert und ein System der Risikoprävention geschaffen werden könne. Zu den Definitionen zählen unter anderen die der Berufsgesundheit, Berufssicherheit, des Arbeitsunfalls, Berufskrankheit und das Konzept des Arbeitsrisikos. Das Arbeitsrisiko sei die Gesamtheit an im Arbeitsumfeld vorhandenen Elementen, die eine Verschlechterung der Gesundheit der Mitarbeiter verwirken könnten, wie Risiken physikalischer, chemischer, elektrischer, biologischer, maschineller Art, etc. Er erklärte dass es notwendig sei, die Schwere des Risikos abzuschätzen, um folglich angemessene Präventionsmaßnahmen entsprechend der vorhandenen finanziellen und technischen Kapazitäten umzusetzen.

Die Veranstaltung fand in einem Austausch von Fragen und Antworten zwischen den Unternehmern und teilnehmenden Mitgliedern ihren Höhepunkt.

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Kontakt

Susanne Käss

Susanne Käss bild

Leiterin des Auslandsbüros Argentinien / Leiterin des Auslandsbüros Brasilien (kommissarisch)

susanne.kaess@kas.de +54 11 4326-2552

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