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Zur äußeren und inneren Begrenzung von Macht

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Im Umgang mit dem heiklen Thema Macht sind normative Perspektiven unverzichtbar. Konkrete Machtverhältnisse in Staat und Gesellschaft – so oder so entstandene und beschaffene Strukturen, Positionen, Mechanismen und Prozesse – wollen nicht nur beschrieben, analysiert, machttheoretisch eingeordnet und auf diese oder jene Weise erklärt sein. Sie werfen vielmehr auch die Frage nach ihrer Legitimität auf: nach rechtfertigenden Gründen, die gesucht, gefunden und argumentativ entwickelt oder aber vermisst, als nicht tragfähig befunden und mit Gegengründen bestritten werden. Mehr noch: Auch das Phänomen der Macht als solches kann zum Gegenstand normativer Reflexion und Bewertung werden. Hohe Allgemeinheitsansprüche begünstigen dabei Urteile, deren Prägnanz mit dem Preis eklatanter Einseitigkeit erkauft wird. Jacob Burckhardts unzählige Male zitiertes Wort, demzufolge „Macht an sich böse“ sei, „gleichviel, wer sie ausübe“, zählt zu ihnen.

Wörtlich genommen ist das Diktum unhaltbar: Projektion einer düsteren Essenz, die es nicht gibt. Denn Macht ist kein Subjekt, kein kontextinvariant verwerfliches Agens, sondern eine vielgestaltige soziale Relation, über die machthabende Subjekte – Individuen oder Kollektive, Personen oder Institutionen – unter bestimmten Bedingungen, in bestimmtem Umfang, auf bestimmte Weise und in bestimmter Absicht gegenüber anderen Subjekten – den Machtunterworfenen, bei denen es sich wiederum um Individuen oder Kollektive, Personen oder Institutionen handeln kann – einseitig verfügen. Gute Absichten, legitime Mittel und moralisch zustimmungsfähige Resultate der Machtausübung sind dabei keineswegs ausgeschlossen. Wäre es anders und hätte Burckhardt recht, so müsste uns die Rede von guten Mächten, wie sie auch Nichtchristen durch Dietrich Bonhoeffers gleichnamiges Gedicht aus der Gestapohaft vertraut sein dürfte, als contradictio in adiecto erscheinen. Aber das tut sie nicht. Und gewiss verorten wir gute Mächte nicht nur im christlichen Himmel, sondern auch auf Erden: Ohne gute Mächte, ohne zum Guten genutzte Macht, gäbe es weder rechtsstaatliche Ordnungen noch sozial wirksame Emanzipationsbewegungen noch irgendein werterhaltendes oder weltverbesserndes Tun, das sich gegen Widerstände zur Geltung zu bringen vermag und eben darin Macht einsetzt oder allererst entfaltet.

 

Macht und Gier

In Max Webers Begriffsbestimmung der Macht, auf die ich soeben angespielt habe und die im weiten Feld einschlägiger Definitionsofferten die theoretisch durchdachteste und analytisch griffigste bleibt, ist die unerschöpfliche Vielfalt der Mittel, Zwecke und Willensstellungen festgehalten, unter denen sich Macht als potenziell oder aktuell verhaltenswirksame Asymmetrie sozialer Beziehungen auskristallisiert – hier zum Guten und Richtigen, dort zum Falschen und Bösen, auf das Ganze gesehen also ambivalent: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ Die erdrückende wirtschaftliche oder militärische Überlegenheit eines großen Landes über kleinere Nachbarstaaten instanziiert entsprechende Machtchancen. Aber selbstverständlich ist das Spektrum der auf diese oder jene Weise erschlossenen und so oder so genutzten Machtquellen viel breiter – „soziologisch amorph“, wie Weber sagt. Man denke dafür etwa an Amtsbefugnisse und Hierarchiestufen, an innerbetriebliche oder auch innerfamiliäre Belohnungs- und Sanktionssysteme, an persönliches Charisma oder systemrelevanten Wissensbesitz, ja selbst an die Glücksressource Sex, deren streikförmige Verweigerung durch Lysistrata und ihre Mitstreiterinnen bei Aristophanes zum segensreichen, weil friedenstiftenden Machtmittel und dergestalt zur Pointe einer anhaltend lehrreichen Politsatire wird.

Dass Jacob Burckhardts pessimistisch generalisierte Kritik der Macht in der Tat nicht deren Wesen enthüllt, sondern eine Entartungsform der politischen Machthabe beklagt, ist im Kontext seines Basler Vorlesungszyklus Über das Studium der Geschichte (1868–1873), dessen nachgelassene Textgrundlage unter dem Herausgebertitel Weltgeschichtliche Betrachtungen (1905) wirkungsreich wurde, offensichtlich: „Sie [die Macht]“, so lesen wir im unmittelbaren Anschluss an das zitierte Bosheitsverdikt, „ist kein Beharren, sondern eine Gier und eo ipso unerfüllbar. Daher in sich unglücklich und muss Andere unglücklich machen.“ Was so charakterisiert und im weiteren Kontext durch summarische Verweise auf Louis XIV., Napoleon und „die revolutionären Volksregierungen“ der Zeit nach 1789 veranschaulicht wird, ist ersichtlich nicht Macht schlechthin, sondern ihre Entstellung durch den schwerwiegenden Gerechtigkeitsdefekt der Pleonexie: das lasterhaft eigennützige Mehrhabenwollen, dessen moralphilosophische Analyse in Platons Dialogen und – systematischer – in Aristoteles’ Nikomachische[r] Ethik auch im 21. Jahrhundert lesenswert bleibt.

Der begrifflich abwegigen Gleichsetzung von Macht und pleonektisch missbrauchter Macht wohnt gleichwohl ein nicht vorschnell zu relativierender Erfahrungsgehalt inne: die Einsicht, dass bestimmte Grade an politischer Machtfülle nicht nur durch Pleonexie verderblich werden können, sondern ihrerseits – entsprechende Dispositionen vorausgesetzt – Pleonexie oder wie Burckhardt formuliert, Gier, die Gier nach mehr und immer mehr Macht, hervorzurufen vermögen. In der Tat ist die Geschichte politischer Ordnungen überreich an Beispielen dafür, dass und wie Machtkonzentration unter institutionell und charakterlich ungünstigen Bedingungen in Exzesse des Machtmissbrauchs umschlägt oder allmählich in einen entsprechenden status corruptionis abgleitet.

 

Macht kontrolliert Macht

Die pleonektische Verfallstendenz politischer Macht zwingt seit jeher zur Frage nach ihrer heilsamen Begrenzung. Traditionell lassen sich dabei zwei Ebenen oder Dimensionen unterscheiden: die äußere und die innere Begrenzung von Macht. Auf der äußeren Ebene stehen einhegende Institutionen, Verfahren und Gegenmächte. Vollends seit Montesquieus De l’esprit des lois (1748) gilt die Gewaltenteilung als paradigmatisches Instrument, Macht durch Macht zu kontrollieren. Entsprechend gebaute Verfassungen, staatlich garantierte Grundrechte, unabhängige Gerichte, die parlamentarische Kontrolle der Exekutive, freie Medien und eine vitale Zivilgesellschaft bilden – idealiter – ein Geflecht von checks and balances, das Machtstreuung gewährleistet und den Ausbruch von Willkür, Eigennutz und Korruption in hohen Positionen erschwert. Die besagten Arrangements sind denn auch keine bloßen Funktionalitäten rationaler Machtökonomie; sie sind der kulturell kostbare Ausdruck eines geschichtlichen Lernprozesses, der das Wissen um die Gefährdungen ungebändigter Macht in die Weisheit institutioneller und prozeduraler Vorkehrungen übersetzt hat.

 

Delegitimierung altbewährter Verfahren

Die frappante Aggressivität der seit Januar 2025 auf der Großleinwand der US-amerikanischen Politik orchestrierten Vorstöße zur autokratischen Repersonalisierung präsidentieller Macht demonstriert allerdings wie gegenwärtig nichts sonst die Fragilität solcher Vorkehrungen: „Destroy it all.“ Wie man jetzt, im unmittelbaren Vorfeld der 250-Jahr-Feier der Gründung der USA, mit gesteigertem Erschrecken sieht, lassen sich machtbegrenzende Institutionen sehr wohl auf legale oder halblegale Weise aushöhlen; altbewährte Verfahrensordnungen lassen sich aushebeln oder vorläufig umgehen; verfassungsmäßig verankerte Kontrollinstanzen lassen sich zur Selbstabdankung wenn nicht überreden, dann nötigen und allemal diffamatorisch delegitimieren. Der Informations-, Desinformations- und Hysterie-Umsatz digitaler Öffentlichkeiten tut dabei ein Übriges; ebenso quer einschießende oder absichtsvoll erzeugte Krisen geopolitischen Formats, die den operativ anfallenden Entscheidungsdruck erhöhen und ihrerseits Exekutivdominanz begünstigen. In solchen Konstellationen zeigt sich, dass die äußere, die institutionelle und verfahrensförmige Einhegung politischer Macht allein nicht ausreicht. Effektive Einhegung setzt vielmehr Akteure voraus, die aus Einsicht in den guten Sinn von Einhegung handeln.

Hier tritt die innere Begrenzung von Macht ins Spiel. Sie betrifft die Selbstbindung der Machthabenden an Prinzipien und Tugenden. In der politologischen und soziologischen Selbstbeschreibung moderner Gesellschaften bleibt diese Dimension oft unterbelichtet, weil sie vergleichsweise schwer, nämlich nur über den langwierigen Prozess moralischer Erziehung und Selbsterziehung institutionalisierbar und nicht etwa durch Unterschriften und Amtsantritte von Person zu Person übertragbar ist. Gleichwohl ist sie unverzichtbar. Ernst genommene Eide, gelebte Amtsethiken, verinnerlichte Normen politischer Kultur und persönliche Integrität bilden ein Reservoir an Selbstverpflichtungen, ohne das Verfahren und formale Regeln wirkungslos oder wirkungsschwach bleiben. Die philosophische Tugendethik – von Aristoteles bis Philippa Foot – hat dieses Erfordernis in gewiss unterschiedlichen Theorievorschlägen, aber eindrucksvoll konstanter Begrifflichkeit formuliert: Mäßigung, Gerechtigkeit, Klugheit, Beharrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein sind demnach nicht private Zierden, sondern öffentliche Notwendigkeiten im erstpersönlichen Umgang mit Macht.

Die Aktualität dieser Perspektive zeigt sich nicht zuletzt im Bereich der politischen Kommunikation. Wo Diskurs- und Gesprächsformen verkommen, wo sie durch monologische Willensbekundungen und stoßweise Affektentladungen ersetzt werden, verliert Macht eine ihrer wichtigsten inneren Begrenzungen: die Bereitschaft, sich im Medium argumentativer Rede zu artikulieren, zu rechtfertigen und erforderlichenfalls auch korrigieren zu lassen. Wo dieser elementare Wille zum Dialog und die ihn tragenden Fähigkeiten verschwinden, muss Machthabe innerlich und alsdann auch äußerlich entgleisen.

 

Selbstkontrolle der Mächtigen

Die Unterscheidung von äußerer und innerer Begrenzung darf freilich nicht als Alternative missverstanden werden. Beide Ebenen sind und bleiben interdependent. Institutionen – wir sehen es mit eigenen Augen – erodieren ohne die ethischen und dianoetischen Tugenden derer, die in ihnen agieren und interagieren; Tugenden wiederum bleiben ohne institutionelle Bewährung und Auswirkung steril. Erst durch ihr Zusammenspiel wird Macht beherrschbar und als kontrollierte Herrschaft menschenmöglich gut.

Wichtig bleibt bei all dem begriffliche Klarheit. Wer destruktive Entgrenzungen von Macht verhindern will, muss Macht zunächst als das erkennen und anerkennen, was sie ist: eine unvermeidliche, allemal ambivalente und dauerhaft riskante Dimension sozialer und politischer Asymmetrie. So verstanden erweist sich der Begriff der Macht selbst als ein kognitives Instrument zur Begrenzung der von ihm bezeichneten Sache: Er erlaubt uns, zu sehen, wo Asymmetrien bestehen, wo Entscheidungen unilateral durchgesetzt werden und wo Alternativen fehlen. In einer Zeit, in der politische und soziale Prozesse zunehmend komplex und bisweilen kaum mehr durchschaubar erscheinen, ist diese Sichtbarkeit von besonderer Bedeutung. Die eigentliche Herausforderung besteht allerdings darin, Macht weder zu dämonisieren noch zu verharmlosen. Wer sie dämonisiert, verkennt ihre konstitutive Rolle für Ordnung, Recht und Freiheit. Wer sie verharmlost, verschleiert ihre perniziösen Potenziale. Zwischen diesen Extremen gilt es, eine Haltung zu kultivieren, die man als aufgeklärte Nüchternheit bezeichnen und als den fortgesetzten Versuch empfehlen darf, Macht theoretisch zu verstehen, empirisch zu lokalisieren, normativ zu beurteilen und praktisch sinnvoll zu begrenzen – von außen und allemal auch von innen.

 

 Carsten Dutt, geboren 1965 in Calw, Präsident der Hans-Georg-Gadamer-Gesellschaft für hermeneutische Philosophie, geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift „Archiv für Begriffsgeschichte“ und außerplanmäßiger Professor für Philosophie, Technische Universität Darmstadt.

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