Asset-Herausgeber

von Ursula Münch

Perspektiven der Parteiarbeit

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Der Begriff „Disruption“ scheint zwar überstrapaziert, beschreibt die Corona-bedingten Veränderungen in der Arbeitsweise und dem Erscheinungsbild politischer Parteien jedoch treffend. Vor Corona bezog sich die Diagnose großer Umbrüche vor allem auf den Reichweitenrückgang der klassischen Volksparteien und die damit verbundenen Veränderungen im Parteiensystem infolge gesellschaftlicher Prozesse und externer Schocks. Die Krisenrhetorik überwog und überzog schon deshalb, weil sie die enorme Anpassungsfähigkeit von Parteien und Parteiensystem unterschätzte. Inzwischen krempelt die Pandemie die Art und Weise, wie politische Parteien ihre Funktionen im intermediären Bereich und auf der gouvernementalen Ebene erbringen, um. Aber nicht nur das Infektionsgeschehen entwickelte sich phasenweise dynamisch, sondern auch die Haltung von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber ihren Repräsentanten. In welcher Verfassung Parteien und Parteiensystem nach der Coronakrise sein werden, ist nicht abzusehen.

Spätestens seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 durchleben wir eine Häufung von Krisen, die auch die einzelnen politischen Parteien und das gesamte Parteiensystem beeinflussen: Die Finanzkrise bildete 2008 den Auslöser für die kritische Auseinandersetzung mit einer marktorientierten Politik der Deregulierung. Die Migrationskrise verschärfte das Misstrauen gegenüber einem vermeintlichen „Mainstream“ in Politik und Medien, dezimierte den Wählerzuspruch für die beiden Volksparteien Union und SPD und begünstigte den Einzug der Alternative für Deutschland (AfD) in alle deutschen Landesparlamente. Die Erderwärmung und die Bedrohung der Artenvielfalt verändern die politische Themensetzung. Vor allem eine Partei – Bündnis 90/Die Grünen – gerät jedoch unter den Druck von Bewegungen, die konkrete Maßnahmen zur Erreichung von Klimagerechtigkeit fordern und den Spagat zwischen Klimaschutz und ökonomischem Wachstumskurs anprangern. Als Begleiterscheinung vor allem der Migrationskrise wirkte sich eine neue Konfliktlinie auf das gesamte Parteiensystem sowie die meisten Parteien aus und trennt seither – vereinfacht ausgedrückt – Modernisierungsgewinner, die sich als Weltbürger sehen, von denjenigen, die sich selbst eher als Verlierer der Globalisierung und Digitalisierung wahrnehmen und ihre Hoffnungen auf die nationale Gemeinschaft richten. Gerade für die Wahlkämpfer in den Volksparteien (der Plural sei ungeachtet empirischer Evidenz erlaubt) muss das pandemiebedingte Distanzgebot angesichts dieser Krisen, von denen jede das Misstrauen gegenüber Politik und Medien verstärkt hat, fast wie Hohn wirken: Längst vor Corona gingen die Einkaufslustigen in deutschen Fußgängerzonen gern auf Abstand zu den Infoständen der Parteien.

 

Politik als Lebensretter

 

Während die genannten Krisen und die jeweilige Krisenbewältigung die Unzufriedenheit der Wählerschaft mit den jeweiligen Regierungsparteien im Bund förderten, beobachteten wir zumindest in den ersten Phasen der Pandemie einen anderen Trend: Die Regierungen in Bund und Ländern und die sie tragenden Parteien stabilisierten sich in Meinungsumfragen und erfuhren vergleichsweise hohe Zustimmungswerte. Auch wenn sich seit dem langen Winter 2020/21 ein gegenläufiger Trend abzeichnet, unterscheidet sich Corona doch von früheren Krisen: Monatelang wurde die Politik vor allem der Bundesregierung als lebensrettend wahrgenommen. Selbst Politikverdrossene waren offensichtlich froh, nicht von populistischen Hasardeuren regiert zu werden. Das Repräsentationsdefizit (Wolfgang Merkel), das ein relevanter Teil der Wählerschaft nach 2015 wahrgenommen hatte, spielte offenbar im Zuge der Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen keine nennenswerte Rolle. Dominierte in den Jahren nach 2015 der populistisch geschürte Zweifel an der Handlungsfähigkeit des Staates, erlebten wir im Frühjahr 2020 das genaue Gegenteil: eine der Gesundheits- und Wirtschaftskrise geschuldete Staatsgläubigkeit, von der zumindest bei Umfragen vor allem die CDU und die CSU profitierten.

Doch in einer „Stimmungsdemokratie“ (Heinrich Oberreuter) können auch Dankbarkeitsanwandlungen gegenüber einer paternalistisch auftretenden Regierung, die von Peter Sloterdijk in gewohnter Zuspitzung als „okkultierter Semisozialismus“ beschrieben wird, rasch verpuffen. Viel scheint es dafür angesichts des Corona-Überdrusses nicht zu brauchen: Die unvermeidbaren Ungerechtigkeiten bei der Pandemiebekämpfung, die von Nichtprivilegierten als Existenzvernichtung erlebt wird, sowie verschiedene Fehlentscheidungen, die auf dem Weg zwischen Impfstoffentwicklung und tatsächlichem „Durchimpfen“ der Bevölkerung getroffen wurden, reichen offenbar aus.

 

Umstrittene Kandidatenaufstellung

 

Pandemiebedingte Distanzgebote, das Erfordernis der Kontaktreduktion sowie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwangen die politischen Parteien im Verlauf der Pandemie, die meisten ihrer im Grundgesetz sowie im Parteien- und Wahlgesetz festgelegten Funktionen anders als bislang üblich und vorstellbar zu organisieren und auszuüben. Davon ist besonders ihre zentrale Funktion der Selektion von Kandidatinnen und Kandidaten sowohl für Parteiämter als auch für Parlamentsmandate und damit indirekt für Regierungsaufgaben betroffen. Angesichts des „Superwahljahres“ 2021, in dem die Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl und sechs Landtagswahlen identifiziert und innerparteilich legitimiert werden mussten, war der Handlungsdruck offensichtlich.

Der Anstoß für eine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes kam bezeichnenderweise aus den Parteizentralen: Die Generalsekretäre von CDU, CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken wandten sich Anfang Juni 2020 in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundestag und verwiesen auf die Notwendigkeit, wegen der anhaltenden Pandemie „eine vorsorgliche Änderung“ des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag anzugehen. Hintergrund war die Befürchtung, dass Aufstellungsversammlungen der Parteien angesichts der Auflagen zur Pandemiebekämpfung nicht durchführbar sein würden. Tatsächlich: Bevor die Parteien die Vorgabe des Paragraf 19 Bundeswahlgesetz erfüllen können, ihre jeweiligen Landeslisten bis zum 69. Tag vor der Wahl einzureichen, müssen sie Versammlungen zur Aufstellung der Wahlbewerber durchführen. In solchen Aufstellungsversammlungen sind Delegierte abstimmungsberechtigt, die durch eine vorgelagerte Wahl legitimiert sind. Noch zeitaufwendiger wird das Aufstellungsverfahren dadurch, dass es aus Sicht der Parteien sinnvoll ist, ihre Landeslisten erst dann aufzustellen, nachdem die Entscheidung über die Wahlkreisbewerber für das Direktmandat gefallen ist. Mit Ausnahme der AfD waren sich die Fraktionen im Bundestag mit Blick auf die Notwendigkeit pandemiebedingter Sonderregelungen für die Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl 2021 einig. Schließlich steht fest: Ohne Kandidaten keine Wahl und ohne Wahl keine für die rechtsstaatliche Demokratie unverzichtbare temporäre Gewaltenteilung.

Höchst umstritten ist jedoch, ob der von der Regierungsmehrheit gewählte Verordnungsweg der verfassungsrechtlichen Stellung der Parteien, der innerparteilichen Demokratie sowie der Bedeutung ihrer Auswahlprozesse für die Demokratie gerecht wird. Auf Kritik – auch von Verfassungsrechtlern (vergleiche die Beiträge im Verfassungsblog) – stößt vor allem, dass die zeitlich befristete Neufassung im Bundeswahlgesetz dem Bundesinnenminister, etwa im Falle einer Naturkatastrophe, das Recht gibt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundestages bedarf, weitreichende Eingriffe in die binnendemokratische Ordnung der Parteien vorzunehmen. Derartige Grundsatzfragen demokratischer Willensbildung und Wahlvorbereitung wie etwa die Aussetzung der Vorschrift, dass Parteien ihre Kandidaten in einer Versammlung aufstellen müssen, sollten nach Auffassung der Kritiker nicht von der Exekutive entschieden werden, sondern vom Gesetzgeber.

Ungeachtet dieser Differenzen zwischen den Regierungsparteien und der Opposition zeigte diese Debatte auch, dass Mitglieder der größten Oppositionsfraktion im Bundestag – also der AfD – nicht davor zurückschrecken, Debatten über die Frage der Gestaltung von Wahlen in Zeiten der Pandemie dafür zu nutzen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen Wahlprozess zu unterminieren. Eine Mischung aus Selbstüberschätzung und fehlender Lernfähigkeit veranlasste die AfD sogar, Anleihen bei der Rhetorik des früheren US-amerikanischen Präsidenten zu nehmen.

Während die AfD inzwischen das Sprachrohr der Corona-Leugner sein möchte, bewegen sich die demokratisch gesinnten Parteien zwangsläufig in einem komplexeren Umfeld. So liefern manche (Partei-)Politiker durch ihr Kommunikationsverhalten die (Text-)Bausteine im Prozess der medialen „Verengung der Welt“ in Krisenzeiten (Martin Hennig / Dennis Gräf). Wer sich dagegen nicht an der Fixierung auf Krisenszenarien beteiligt, gerät entweder aus dem Scheinwerferlicht oder muss sich wenigstens vorwerfen lassen, das Pandemiegeschehen zu verharmlosen. Gleichzeitig leiden der politische Wettbewerb und damit in der Konsequenz das Vertrauen der Wählerschaft in die Parteien, wenn sich Meinungskorridore durch die Warnung zum Beispiel vor „Öffnungsdiskussionsorgien“ verengen.

Schon seit Jahren bauen sich gegenläufige Erwartungen zu einem unauflösbaren Anforderungsdruck an die Parteien auf: Einer gewissen „Basta-Sehnsucht“, die sich in den Anfangsmonaten der Pandemie zur Autoritätsgläubigkeit auswuchs, stehen die Forderungen nach hoher Transparenz politischer Entscheidungsprozesse und kontinuierlicher Beteiligung des Teils der Bevölkerungsgruppen, der die eigenen Ansichten teilt, gegenüber. Das Management einer globalen Gesundheitskrise wäre jedoch mit dem Wunsch nach diskursiver Rückbindung selbst dann nicht vereinbar, wenn sich die Digitalisierung in einem Zustand befände, den alle Akteure in Politik, Wirtschaft und sogar die Verwaltung zwar einfordern, den herzustellen sie sich selbst aber gleichzeitig außerstande sehen.

 

Gefahr neuer Diskurs- und Repräsentationsdefizite

 

Dass es überzeugend gelungen ist, einen Parteitag, dessen Entscheidungen für die gesamte Republik bedeutsam sind, samt der Wahl des Parteivorsitzenden nahezu komplett ins Netz zu verlagern, ist angesichts der früheren Schwerfälligkeit derselben Partei im Umgang mit zerstörerischen YouTube-Videos eine bemerkenswerte Leistung. Die Lernfähigkeit der CDU, aber auch anderer Parteien birgt jedoch ein Folgerisiko: Die vorübergehende Verlagerung der für eine demokratische Willensbildung gerade im Superwahljahr 2021 unverzichtbaren Aggregations-, Vermittlungs- und Artikulationsfunktionen der Parteien in Messenger-Apps und digitale Netzwerke kostet immense Ressourcen – Personal, Ideen, Zeit, Geld. Es wäre ein schwerer Fehler, angesichts des zu betreibenden Formataufwands den Austausch mit den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und das genaue Hinhören zu vernachlässigen.

Wenn die demokratisch gesinnten politischen Parteien aus der jetzigen Krise in einem besseren Zustand hervorgehen wollen als aus den früheren (aber längst noch nicht überwundenen) Krisen, müssen sie den (medialen) Corona-Diskursen im „Überbietungsmodus“ (Stefan Ruß-Mohl) etwas entgegensetzen: Statt routinierter Entschuldigungsfloskeln im Dienstleisterjargon oder – noch schlimmer – der Unfähigkeit, offensichtliche Fehler einzugestehen, sind Prozesse des Nachdenkens, des Überdenkens und des Versuchs, aus gemachten Fehlern auch sichtbar Lehren zu ziehen, notwendig. An diesen Prozessen muss die Öffentlichkeit nicht unbedingt teilhaben – schon gar nicht in Form eines paternalistischen „Mitgenommen-werdens“. Wer jedoch das Entstehen eines folgenschweren Repräsentationsdefizits wie in den Jahren 2015 und 2016 vermeiden will, sollte bedenken, dass Defizitparteien (Karl-Rudolf Korte) von den Angebotslücken und den Inhalts- sowie Kommunikationsfehlern der anderen leben. Vor allem in Wahljahren.

 

Ursula Münch, geboren 1961 in Esslingen am Neckar, Direktorin der Akademie für Politische Bildung in Tutzing, Professorin für Politikwissenschaft, Universität der Bundeswehr München.

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