Die Debatte um den Jugendschutz im Internet ist fast so alt wie das World Wide Web. Nicht ohne Grund. Angesichts einer Flut an Fake News, KI-generierten Deepfakes oder algorithmischen Verzerrungen müssten Kinder und Jugendliche über ein Höchstmaß an Medienkompetenz verfügen, um die auf sie einströmenden Informationen richtig einzuordnen. In Australien hat man nun reagiert: Seit Januar 2026 werden Social-Media-Konten von Nutzern unter 16 Jahren gesetzlich gesperrt oder gelöscht.[1]
Eine bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebte Spieleplattform ist Roblox (82 Millionen tägliche Nutzer im Jahr 2025). Auf Roblox kann man mit Hilfe einer plattformeigenen Software Spiele entwickeln oder von anderen Nutzern entwickelte Spiele spielen. Die Plattform wird durch eine virtuelle Währung namens Robux monetarisiert. Mit der Währung kann man Spiele oder optionale Zusatzinhalte kaufen. Im zweiten Quartal 2025 hatte Roblox einen Umsatz von etwa einer Milliarde Dollar.
Roblox hatte angekündigt, bis Ende 2025 einen Altersnachweis einzufordern. Nach mehreren Anläufen wurde im Januar 2026 ein Gesichtsscan global ausgerollt. Er prüft das Alter von Nutzern, die den altersbeschränkten Chat nutzen möchten. Zuvor hatte sich die Plattform Vorwürfen ausgesetzt gesehen, dass es seine Nutzer unter 12 Jahren nicht ausreichend vor Pädokriminalität schütze.[2] Die Generalstaatsanwaltschaft des US-Bundesstaates Louisiana erhob Klage gegen Roblox.[3] Die Roblox-Betreiber argumentierten, dass man den Jugendschutz auf der Plattform konstant weiterentwickle. Es gebe umfangreiche Investitionen in die Moderation der Inhalte und direkte Kontakte mit den verantwortlichen Behörden. Nach Angaben des Unternehmens umfasse die Altersgruppe der unter 12-Jährigen etwa 36 Prozent der Nutzer.[4]
Der MDR nannte die Plattform einen „Spielplatz mit Schattenseiten“, auch Islamisten und Rechtsextremisten würden Roblox aktiv nutzen.[5] Durch den seit Januar eingesetzten Gesichtsscan werden biometrische Daten ausgelesen, die ein externer Dienstleister auswertet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollen die Daten nach der Verarbeitung gelöscht werden. Bereits jetzt mehren sich Berichte, dass der Scan durch findige Nutzer ausgetrickst wird oder die Nutzer jünger oder älter einstuft, als sie sind. Die technische Umsetzung scheint also durchaus verbesserungswürdig.
Die politische Diskussion in Deutschland rund um das Thema „Jugendschutz im Internet“ verlief bislang ohne klare Linie. Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung Hendrik Streeck (CDU) hatte im Juni 2025 gestaffelte Altersfreigaben für soziale Netzwerke vorgeschlagen.[6] Zur gleichen Zeit forderte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige. Eine im Spätherbst 2025 eingereichte und von 30.000 Menschen unterzeichnete Petition verlangte ebenfalls ein Verbot von Social Media für diese Altersgruppe.[7]
Die Europäische Union (EU) stellte im Juli 2025 eine App zur Durchführung eines digitalen Altersnachweises vor. Deren flächenweite Anwendung wird zunächst in Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien getestet.[8] Langfristig soll die App in die geplante European Digital Identity (EUDI) Wallet integriert werden.[9]
Auch in der Presse wird der Jugendschutz im Internet rege diskutiert. Die Meinungen über eine App zum digitalen Altersnachweis gehen auseinander: Erachten die einen sie als unbedingt notwendig, führen andere zumeist datenschutzrechtliche Bedenken ins Feld.
In der Neuen Zürcher Zeitung kommentiert Gioia da Silva, es gebe „schon heute Systeme, die Minderjährige vor den dunkelsten Ecken des Internets schützen, ohne gleich die Privatsphäre abzuschaffen.“ Angesichts des Aufkommens Künstlicher Intelligenz sei es nun umso dringlicher, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre der Nutzer seien gegen die Notwendigkeiten des Jugendschutzes abzuwägen. Zudem dürfe der Umstand, „dass man ein jedes System missbrauchen kann, [...] kein Grund dafür sein, die Altersnachweise weiterhin nicht einzuführen.“ Sie weist auf die Brüsseler Initiative des EUDI hin. Es sei angesichts des Sammelsuriums an persönlichen Daten, die im Internet von privaten Firmen gesammelt und verarbeitet werden, schlicht „absurd“, dass man bis dato „keinen glaubwürdigen Jugendschutz hervorgebracht“ habe.
Für Karin Janker ist in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung die Einführung einer Altersbeschränkung für Social Media-Plattformen „unumgänglich“. Das Versagen des Gesetzgebers sei „eklatant und haarsträubend“. Zudem sei das vornehmliche Argument der Gegner einer solchen Beschränkung, Verbote jeglicher Art würden seit jeher umgangen, eine „Bankrotterklärung“. Dass dies in Einzelfällen so sei, dürfe nicht von der Einführung von Altersnachweisen abhalten. Die Maßnahme treffe „eine Aussage über das, was eine Gesellschaft für akzeptabel und wünschenswert erachtet“.
Als „mangelhaft“ bezeichnet Mey Dudin im Bonner General-Anzeiger den aktuellen Status Quo des Jugendschutzes im Internet. Sie plädiert für „eine unaufgeregte Debatte und pragmatische Lösungen“ und bemängelt, dass man sich mit dem Thema viel zu spät befasse. Der sich in der Praxis ergebende Handlungsdruck sei mittlerweile immens. Bislang werde die Auseinandersetzung vor allem polarisiert geführt, so dass der Eindruck entstehe, es gebe keine Grauzone zwischen „Überwachung oder Untätigkeit“.
Der EU-Vorschlag, eine App zur Altersverifikation einzuführen, signalisiere das „Ende der Anonymität“ im Internet, meint Jakob Schirrmacher bei Welt plus; sie wäre „in Wirklichkeit eine tief greifende Veränderung des digitalen Alltags“. Kinderrechte als Vorwand zu benutzen, um digitale Altersnachweise einzuführen, offenbare in erster Linie „das politische Interesse an Kontrolle“. Die Kritik aus Fachkreisen verhalle in der Debatte ungehört. Langfristig laufe es auf eine Frage hinaus: „Wer darf sich im Netz überhaupt noch frei bewegen?“
Auf dem Portal netzpolitik.org kritisiert Chris Köver, dass die EU im Rahmen der EUDI Anstrengungen für einen Altersnachweis vorantreibe, ohne dass es dafür eine hinreichende Gesetzesvorlage gebe.
Eine Altersgrenze für Social Media – und perspektivisch auch für andere Plattformen – agiere am eigentlichen Problem vorbei, argumentiert Svenja Bergt in der taz: „Was wir brauchen, das sind nicht miese Plattformen für weniger Nutzer:innen. Sondern bessere, transparente, gemeinwohlorientierte und verantwortungsbewusste Plattformen für alle.“ Die Probleme wie Intransparenz, polarisierende Algorithmen und Hate Speech seien damit keinesfalls aus der Welt geschafft.
Ähnlich sieht dies Katharina Engeln in der Berliner Morgenpost. In der Tat müsse die Politik auf die Feststellung, das Internet sei „schlicht kein kindersicherer Raum“, reagieren. Das dürfe „aber nicht auf Kosten aller anderen Nutzer gehen“. Der Blick nach Großbritannien habe gezeigt, dass sich dort viele Nutzer der Kontrolle des im Oktober 2023 verabschiedeten Online Safety Act unter Zuhilfenahme technischer Umleitungen entzogen hätten. Der Jugendschutz im Internet „muss auf datensparsame Lösung setzen, nicht auf bürokratischen Kontrollen, die leicht zu umgehen sind“.
Noch gibt es keine einhellige Mehrheitsmeinung zur Einführung digitaler Altersnachweise als Maßnahme des Jugendschutzes. Doch es deutet einiges darauf hin, dass es künftig einen wie auch immer gearteten Altersnachweis geben wird. Die Debatte darüber braucht es.
Stefan Gronimus, geboren 1993 in Bonn, ist studierter Historiker. Er hat als Referent Zeitgeschichte und Referent Medienanalyse und -archiv bei der Konrad-Adenauer-Stiftung gearbeitet.
[1] Tagesschau: Millionen Nutzerkonten in Australien offline, URL: https://www.tagesschau.de/ausland/ozeanien/australien-verbot-social-media-100.html (zuletzt abgerufen am 21.01.2026).
[2] Heise online: Klagen gegen Roblox wegen mangelndem Kinderschutz, URL: https://heise.de/-10538639 (zuletzt abgerufen am 21.01.2026).
[3] AP News: Louisiana sues Roblox alleging the popular gaming site fails to protect children, URL: https://apnews.com/article/roblox-lawsuit-louisiana-child-sex-dc930f8a8663e824fe03eee8bcae8a60 (zuletzt abgerufen am 21.01.2026).
Die Pressemitteilung zur Klageerhebung findet sich im Wayback Archive, URL: https://web.archive.org/web/20250815182738/https://aglizmurrill.com/Article/322 (zuletzt abgerufen am 25.01.2026).
[4] Roblox: Roblox Responds to Louisiana AG Lawsuit, URL: https://about.roblox.com/newsroom/2025/08/roblox-responds-to-louisiana-ag-lawsuit (zuletzt abgerufen am 25.01.2026).
[5] MDR.de: Roblox – Spielplatz mit Schattenseiten, URL: https://www.mdr.de/medien360g/medienkultur/roblox-kinder-gefahren-100.html (zuletzt abgerufen am 21.01.2026).
[6] Welt online: Suchtbeauftragter Streeck will Altersfreigaben für soziale Medien wie bei der FSK, URL: https://www.welt.de/politik/deutschland/article690f3e630580923d0998b4c1/apps-suchtbeauftragter-streeck-will-altersfreigaben-fuer-soziale-medien-wie-bei-der-fsk.html (zuletzt abgerufen am 22.01.2026)
[7] Zeit online: Sie sollen lieber spielen als tiktoken, URL: https://www.zeit.de/digital/internet/2025-11/altersgrenze-social-media-petition-jugendschutz (zuletzt abgerufen am 21.01.2026).
[8] European Commission: Commission makes available an age-verification blueprint, URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-makes-available-age-verification-blueprint (zuletzt abgerufen am 21.01.2026).
[9] European Commission: Joint press release: Commission presents guidelines and age verification app prototype for a safer online space for children, URL: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1820 (zuletzt abgerufen am 21.01.2026).