Scheitern der EVG
Am 30. August 1954 hatte die französische Nationalversammlung mehrheitlich gegen die Aufnahme der Ratifizierungsdebatte des Vertrags über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG), die als Rahmen für den deutschen Verteidigungsbeitrag dienen sollte, gestimmt. Damit war zugleich der Deutschland-Vertrag vom 26. Mai 1952 praktisch hinfällig geworden. Denn die Regelung der Beziehungen der Bundesrepublik zu den drei Westmächten Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie der deutsche Verteidigungsbeitrag innerhalb der EVG stellten einen Eckpfeiler der Politik der Bindung der Bundesrepublik an den Westen dar.
Initiative Edens
Auf Initiative des britischen Außenministers Anthony Eden suchten die Außenminister einen Ausweg aus der Krise. Bundeskanzler Adenauer lehnte das Angebot der Drei Mächte ab, den Deutschland-Vertrag von 1952, der weitgehende Beschränkungen der Souveränität enthielt, in Kraft zu setzen. Ein halbes Jahr zuvor hatte nämlich die Sowjetunion in einer einseitigen Erklärung vom 25. März 1954 mit der DDR „gleiche Beziehungen wie mit anderen souveränen Staaten" aufgenommen und ihr formal bescheinigt, „nach eigenem Ermessen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten einschließlich der Fragen der Beziehungen zu Westdeutschland zu entscheiden".
Ergebnisse
In der Londoner Schlussakte erklären die Vertreter Frankreichs, Großbritanniens und der USA, ihre Regierungen seien bereit, das Besatzungsregime in der Bundesrepublik Deutschland so bald wie möglich zu beenden und das Besatzungsstatut aufzuheben. Doch wollen die drei Westmächte weiterhin die sich aus der Teilung Deutschlands ergebenden bestimmten Verantwortlichkeiten wahrnehmen. Die Bundesregierung wird als die einzige deutsche Regierung bezeichnet, die berechtigt sei, für Deutschland als Vertreter des deutschen Volkes in internationalen Angelegenheiten zu sprechen.
Die Konferenz beschließt, Italien und die Bundesrepublik einzuladen, einem revidierten Brüsseler Pakt beizutreten. Außerdem soll der NATO-Ministerrat auf seiner nächsten Sitzung die Bundesrepublik auffordern, der NATO als Mitglied beizutreten. In gesonderten Erklärungen verpflichten sich Großbritannien, die USA und Kanada, ihre auf dem Kontinent stationierten Streitkräfte weiterhin dort zu belassen. Die Bundesrepublik erklärt sich ihrerseits bereit, ihre Politik gemäß den Grundsätzen der UNO-Satzung zu gestalten. Sie werde sich aller Maßnahmen enthalten, die mit dem defensiven Charakter des NATO-Paktes und des Brüsseler Vertrages unvereinbar seien. Insbesondere verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die Wiedervereinigung Deutschlands nicht mit gewaltsamen Mitteln herbeizuführen und alle zwischen der Bundesrepublik und anderen Staaten entstehenden Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen. Im Zusammenhang mit der Kontrolle der Rüstung und der Bewaffnung verzichtet Adenauer für die Bundesrepublik Deutschland freiwillig auf die Herstellung von ABC-Waffen.
Literatur:
- Dokumente zur Deutschlandpolitik (DzD), II. Reihe/Bd. 4 Die Außenminister-Konferenzen von Brüssel, London und Paris, 8. August bis 23. Oktober 1954, hg. vom Bundesministerium des Innern/Bundesarchiv, bearb. von Hanns Jürgen Küsters, München 2003.
- Die Konferenz der Neun Mächte in London vom 28. 9. bis 3. 10. 1954, hg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, ohne Ort und Jahr.
- Küsters, Hanns Jürgen: Souveränität und ABC-Waffen-Verzicht. Die deutsche Diplomatie auf der Londoner Neunmächte-Konferenz 1954, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 42 (1994), S. 499-536.