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Eröffnung des 2. Vatikanischen Konzils

von Markus Lingen
Am 25. Januar 1959 kündigte Papst Johannes XXIII. ein Ökumenisches Konzil an. Er tat dies am Fest der Bekehrung des Hl. Paulus in der ihm geweihten Basilika beim Abschluss der Gebetswoche für die Einheit der Christen. Die Bezeichnung „Ökumenisches Konzil“ bezieht sich nicht auf die Bewegung für die Einigung der Christenheit, sondern meint die Versammlung aller Bischöfe auf dem Erdkreis.

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Das Konzil: Ereignis ohne Vorbild

Bisher hatte es zwanzig solcher Konzilien gegeben, angefangen von Nizäa (325) bis zum Ersten Vatikanum (1869/70). Diese Konzilien haben seit altersher zusammen mit dem Papst die höchste Autorität in der Kirche und üben die oberste Lehr- und Leitungsvollmacht aus. Sie wachen über den wahren Glauben und wehren Irrtümer ab. Darum verkünden sie Dogmen und sprechen Verurteilungen aus. Als 21. Ökumenisches Konzil wurde das Zweite Vatikanum durch Papst Johannes XXIII. am 11. Oktober 1962 eröffnet und am 8. Dezember 1965 von Papst Paul VI. abgeschlossen.

Die Einberufung eines Konzils war als solche ein Ereignis. Das Erste Vatikanum hatte vor allem die Stellung des Papstes hervorgehoben durch die Verkündigung der beiden Dogmen von seinem Primat, d.h. des obersten Hirtenamtes in der Kirche, und der Unfehlbarkeit in Glaubens- und Sittenfragen, sofern er sich ausdrücklich auf diese Vollmacht beriefe. Eine solch universale Vollmacht des Papstes ließ bei vielen die Auffassung reifen, nun bedürfe es keiner Konzilien mehr: Ein zukünftiges Konzil sei überflüssig und hinfällig, da der Papst auch allein über alle solche Vollmachten verfüge.

Die Tatsache, dass es ein neues Konzil geben sollte, war nun ein Zeichen der Zeit. Es machte deutlich, dass der Papst nicht allein, sondern unter Mitwirkung der Bischöfe der Welt die Kirche leiten wollte, dass sie Mitverantwortung übernehmen sollten. Die Autorität in der Kirche blieb auch in Zukunft an eine synodale Struktur gebunden. Die Kollegialität der Bischöfe wurde auf dem Konzil sogar lehramtlich festgelegt.

Aus der Tradition der Konziliengeschichte ragt das Zweite Vatikanum als ein Konzil ohne Vorbild hervor. Das betrifft zunächst die Zahl der Teilnehmer. In Nizäa (325 n. Chr.) waren etwas mehr als 250 Bischöfe versammelt, zum Ersten Vatikanum (1870) kamen von 1050 Eingeladenen rund 770. Jetzt waren von 2850 mehr als 2500 der Einladung zur Eröffnung gefolgt. Aus diesen Zahlen spricht die enge Verbindung von Kirche und Welt.

Nicht nur eine europäisch geprägte Denkweise gewann Einfluss bei den Beratungen, sondern das Evangelium stand im Prisma aller Weltkulturen. Niemals war die Kirche so sichtbar katholisch (im Sinne von allumfassend) wie auf diesem Konzil.

 

Zeichen der Zeit: Zukunft für eine erneuerte Kirche

Der Name des Konzils, Zweites Vatikanum, wurde von Papst Johannes XXIII. am 31. Januar 1960 bekanntgegeben. Das neue Konzil sollte nicht als Fortsetzung des – wegen der Besetzung Roms im Jahre 1870 niemals offiziell beendeten – Ersten Vatikanums gelten. Es sollte einen anderen Charakter haben, es sollte ein pastorales Konzil, also ein Seelsorge-Konzil werden. Seine Sorge galt den Menschen, ihren Hoffnungen und Ängsten. Darum wollte man die Zeichen der Zeit erforschen und darauf Antworten finden.

Drei Zielsetzungen kennzeichnen die Beratungen:

1. Die Erneuerung der Kirche, aber ohne neue Dogmen oder Verurteilungen, sondern durch eine zeitgemäße, ausgiebige Erklärung des Glaubens.

2. Die Einigung der Christen. Von Anfang an waren über 30 Delegierte und Gäste der anderen christlichen Konfessionen als Hörer geladen, die zusammen mit den Bischöfen am 11. Oktober 1962 bei der Konzilseröffnung in den Petersdom einzogen. Die Zeichen der Zeit, welche erforscht werden sollten, wurden durch manche Zeichen ergänzt, die gesetzt wurden.

3. Die Öffnung zur Welt und zur ganzen Menschheit. Das Konzil verstand den Auftrag des Evangeliums als Sendung in die Welt und zu allen Menschen. Nicht nur die Katholiken und die anderen Christen, auch die anderen Religionen kamen in den Blick, nicht nur die religiösen Fragen, sondern auch die Aufgaben in der Welt, die vom Glauben nicht zu trennen sind, wie Menschenrechte und Menschenwürde, Krieg und Frieden, letztlich der Aufbau einer brüderlichen Welt.

 

Der Weg: Dialog und Aggiornamento

Das Konzil wandte sich im Vertrauen auf den Heiligen Geist nach außen an alle Menschen guten Willens. Den Heilsauftrag wollte es durch Dialog und Zusammenarbeit erfüllen, dienend, nicht herrschend. Auch nach innen, in der Kirche und mit den anderen Christen, war der Dialog das Mittel der Verständigung.

Im Wandel der Zeit musste sich auch die Kirche wandeln. Das Motto hieß „aggiornamento“, „Verheutigung“ des Evangeliums. Nicht die Wahrheit sollte sich ändern, sondern die Art und Weise, wie sie verkündet wird und wie sie die neuen Probleme einer neuen Zeit aufnimmt.

Für die Bischofssynode, welche in Rom zwanzig Jahre nach dem Konzil über dessen Wirkung beriet, ist das Konzil eine Magna Charta für künftige Zeiten und die größte Gnade des letzten Jahrhunderts.

 

Vorbereitung des Konzils

Mitte Mai 1959 wurde die Kommission für Konzilsvorarbeiten unter dem Vorsitz von Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini ins Leben gerufen. Diese forderte die Bischöfe, die Ordensoberen und die katholischen Universitäten und Fakultäten auf, Beratungsthemen und -programme vorzuschlagen. Die 2812 eingegangenen „Postulate“ sichtete und reihte die Kommission für die kurialen Ämter und Behörden des Vatikans, die ihrerseits wieder dazu ihre Stellungnahmen abgaben.

Den Vorsitz in der Zentralkommission, die die eingegangenen Entwürfe zu prüfen und zu koordinieren hatte, behielt sich der Papst persönlich vor. Die Vorbereitungsarbeiten wurden emsig, aber in strenger Geheimhaltung vorangetrieben.

Datiert mit dem Weihnachtstag 1961 wurde das Konzil für das Jahr 1962 nach Rom einberufen und als Eröffnungstag der 11. Oktober festgesetzt. Durch das von Kardinal Bea geleitete Einheitssekretariat wurden die von Rom getrennten Kirchen eingeladen, offizielle Beobachter zum Konzil zu entsenden. Viele der im Weltkirchenrat vertretenen christlichen Gemeinschaften leisteten dieser Einladung Folge.

Mit Datum vom 6. August 1962 erließ der Papst die in 70 Artikel gegliederte Konzilsgeschäftsordnung. Darin wurden sowohl drei Kategorien von Konzilsteilnehmern wie auch drei Arten von Sitzungen statuiert.

 

Teilnehmer:

1. Stimmberechtigte Mitglieder und damit Konzilsväter im eigentlichen Sinne sind alle Bischöfe, gleich ob sie residierende, Titular- oder Weihbischöfe sind. Dazu kommen die Oberen der exemten Orden.

2. Die vom Papst berufenen Sachverständigen (Periti).

3. Die Beobachter (Observatores).

Ab der zweiten Tagungsperiode wurde die Geschäftsordnung dahingehend modifiziert, dass eine vierte Teilnehmerkategorie dazukam:

4. Zuhörer (Auditores). Zunächst nur für männliche Laien gedacht, alsbald auch auf Frauen und schließlich auch auf Priester ausgedehnt. Die Auditores waren an den Konzilsarbeiten nicht beteiligt und hatten nur das Recht, den Generalkongregationen regelmäßig beizuwohnen.

 

Sitzungen:

1. Öffentliche Sitzungen; bei diesen führte der Papst persönlich den Vorsitz.

2. Generalkongregationen, deren Vorsitzender ein Kardinal aus dem Rat der Zehn war, den der Papst bestimmt hatte. Ab der zweiten Sitzungsperiode nahm diese Funktion einer der vier vom Papst ernannten Moderatoren wahr.

3. Kommissionen; den Vorsitz bei den zehn Kommissionen, deren Mitgliederzahl zunächst auf 24 Väter beschränkt war, jedoch sehr bald zur ungeraden Zahl 25 erweitert und zu Beginn der dritten Tagungsperiode auf 31 erhöht wurde, führte ein vom Papst ernannter Kardinal, der zugleich Präfekt der entsprechenden römischen Kongregation war. Zwei Drittel der Väter wählte das Konzil, ein Drittel ernannte der Papst.

Bei allen drei Arten von Sitzungen galt die Zweidrittelmehrheit als Entscheidungsinstanz. Als verantwortlicher Generalsekretär fungierte Erzbischof Pericle Felici.

Das von den Kommissionen jeweils im Druck herausgebrachte „Schema“ wurde prinzipiell an alle Teilnehmer verteilt. Wer in der Generalkongregation sprechen wollte, hatte sich drei Tage – später fünf Tage – vorher beim Generalsekretär zu melden. Die Redezeit war von vornherein auf zehn, dann auf acht Minuten beschränkt. Latein bewährte sich trotz mancher Befürchtungen als offizielle Verhandlungssprache recht gut. In der Generalkongregation unterschied man zwischen Generaldebatte, die das Schema an sich behandelte, und Spezialdebatte, die den einzelnen Kapiteln gewidmet war. Nach der modifizierten Geschäftsordnung von 1963 blieb für die Annahme eines Schemas die Zweidrittelmehrheit Voraussetzung, für die Ablehnung sollte jedoch die einfache Mehrheit genügen. Für die Einarbeitung von Änderungsvorschlägen waren die Kommissionen zuständig.

 

Der Konzilsverlauf: Die beiden ersten Tagungsperioden

Der Konzilsverlauf ist durch die vier Sitzungsperioden äußerlich ganz klar gegliedert. Der feierlichen Eröffnung am 11. Oktober 1962 folgte die erste Sitzungsperiode, die bis zum 8. Dezember 1962 währte. Sogleich bei der ersten Generalkongregation am 13. Oktober entwickelte das Konzil seine Eigendynamik. Die von der Kurie forcierte Zusammensetzung der Kommissionen empfand das Konzil als Bevormundung.

 

Der Paukenschlag vom 13. Oktober 1962

Es gab vor der Sitzung am 13. Oktober Absprachen zwischen Franzosen, Belgiern und Deutschen. Als Generalsekretär Felici die Konzilsväter bat, die vorgefertigten Listen über die Kommissionsbesetzungen abzustimmen, erhob sich der Erzbischof von Lille, Achille Kardinal Liénart, und ergriff das Wort. Er verlas in Latein einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Abstimmung zu vertagen. Der Kölner Erzbischof, Josef Kardinal Frings, unterstützte – auch im Namen von Julius Kardinal Döpfner, München, und Franz Kardinal König, Wien, den Antrag. Er artikulierte das Unbehagen der Väter und argumentierte, dass sich die Väter noch zu wenig kennen, um diese äußerst wichtigen Kommissionswahlen durchführen zu können. Zwecks sorgfältiger Vorbereitung möge man die Wahlen um ein paar Tage verschieben.

In dem sofort aufkommenden Beifallssturm fand das Konzil zu sich selbst. Es war die Niederlage des konservativen Konzilssekretariates und der vorbereitenden Kurie, welche das Konzil in ihre Bahnen lenken wollten.

Die anschließend auf den 16. Oktober verschobenen Kommissionswahlen waren keine bloße Approbation der von der Kurie erstellten Namenslisten, sondern echte Wahlen nach freiem Ermessen und die Widerspiegelung der Mehrheitsverhältnisse. Damit war der konziliare Durchbruch in Richtung Identitäts- und Selbstfindung irreversibel vollzogen und das Konzil neben Papst und Kurie zu einem eigenen Kräftepol geworden.

 

Die Rolle der deutschsprachigen Bischöfe und Theologen

Die vorbereitenden Kommissionen hatten 70 Schemata erarbeitet von über 2000 Seiten. Viele Bischöfe und Theologen waren anfangs nicht bereit mit den vorgegeben Lehrschemata zu arbeiten. In Rom hatten sich nun – wo sie bisher nicht existierten – schnell und spontan nationale und regionale Bischofskonferenzen gebildet, die nun untereinander Kontakte unterhielten.

In Deutschland hatte die Bischofskonferenz eine lange Tradition. 1848 kamen die deutschen Bischöfe erstmals zu einer Konferenz in Würzburg zusammen. 1867 entstand die Fuldaer Bischofskonferenz als feste Einrichtung, die ihre kirchenrechtliche Verankerung jedoch erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil erhielt.

Wichtige Anliegen, die Johannes XXIII. mit dem Konzil verband, wie etwa das ökumenische, besaßen in der deutschen Kirche aufgrund der historischen Gegebenheiten bereits eine lange Tradition. Die Herkunft aus einem nicht geschlossen katholischen, dazu geteilten Land ließ die deutschen Bischöfe für nicht-uniforme, offene Lösungen mit Betonung örtlicher Kompetenzen eintreten. Damit konnten sich auch Vertreter der Dritten Welt identifizieren. Die organisatorische Tradition der Fuldaer Bischofskonferenz bildete eine Grundlage für die Herauskristallisierung einer Gruppe von Vätern und für intensive Arbeit auf dem Konzil und zwischen den Sitzungsperioden.

Diese Gruppe umfasste zwar geschlossen (trotz sicher zum Teil bestehender unterschiedlicher Einzelpositionen) die deutschen Bischöfe, blieb aber (im Gegensatz zu einigen anderen Gruppen) nicht national oder sprachlich abgeschlossen, sondern umfasste auch Bischöfe der Nachbarländer mit verwandter Ausrichtung (Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, skandinavische Länder) und hatte intensiven Kontakt zur „Dritten Welt“. Nicht zuletzt durch die von Kardinal Frings über die Bischofskonferenz initiierten deutschen Hilfswerke „Adveniat“ und „Miserior“ erlangten die Deutsche Bischofskonferenz und die Theologen Bekanntheit und internationales Ansehen.

Die Zusammenarbeit der „zentraleuropäischen Gruppe“ bahnte sich schon im Vorfeld des Konzils an. Nachdem der grundsätzliche Umschwung geschafft war, bemühte man sich auch um die Integration der Minorität. Diese Gruppe hatte die Unterstützung beider Konzilspäpste. Auch deshalb war sie in wichtigen organisatorischen Positionen (im Präsidium, bei den Moderatoren, in allen Kommissionen) vertreten, und sie hat die daraus erwachsenden Möglichkeiten der Einflussnahme genutzt.

Zudem stand ihr theologischer Sachverstand aus den Universitäten und Hochschulen in großem Umfang zur Verfügung. Sie profitierte vom gewonnenen Ansehen der deutschen Theologie im Ausland. Namen wie Alois Grillmeier SJ, Bernhard Häring CSsR, Hubert Jedin, Hans Küng, Karl Rahner SJ, Joseph Ratzinger, Michael Schmaus und Otto Semmelroth SJ sind hier zu nennen. Sie bildeten die „deutsche Textwerkstatt“ auf dem Konzil.

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Rezeption des Konzils gerade in interessierten und engagierten Kreisen des deutschen Katholizismus sind die Tagungen der Akademien, die während und nach dem Konzil über dessen Arbeit und Beschlüsse informierten. Die Konzilstagungen der Akademien haben ihre herausragende Bedeutung gegenüber den in ihrer Reichweite ebenfalls nicht zu unterschätzenden Konzilsveranstaltungen der Breitenbildung, etwa der Bildungswerke, in der Qualität ihrer Referenten, die aus der ersten Reihe gewonnen wurden. Dass in zahlreichen Akademien der Ortsbischof selbst oder zumindest ein Weihbischof über das Konzil berichtete, sicherte nicht nur einen hohen Grad an Authentizität, es ermöglichte auch die Fortsetzung jenes Dialogs auf diözesaner Ebene, der in Rom unter den Konzilvätern praktiziert und von Papst und Konzil eingefordert wurde. Einen guten Einblick in die Hintergründe des Konzils und die unterschiedlichen theologischen Strömungen, die dort miteinander rangen, ermöglichten wichtige Konzilsberater, die in ihren Vorlesungen an den Universitäten und auf Akademietagungen referierten, von dort aber auch die Stimmung des Volkes und eine breite Unterstützung für einen Kurs der Öffnung mitnahmen.

 

Die Arbeit beginnt

Die eigentliche Konzilsarbeit begann mit der Debatte über das Schema betreffend die Heilige Liturgie. Ihr Grundgedanke war, das zum Gottesdienst versammelte Volk soll nicht bloß passiver Zuhörer, sondern aktiver Teilnehmer sein. Die Traditionalisten kämpften mit diesem Argument gegen die Einführung der Volkssprache: Gefährdung der Kircheneinheit.

Nach der Liturgie stand das Schema über die Quellen der Offenbarung (De fontibus revelationis) auf der Tagesordnung. Die Kritik an diesem erarbeiteten Schema war derart massiv und die Gegenvoten derart zahlreich, dass Johannes XXIII. sich entschloss, diese auch für die Ökumene höchst bedeutende Vorlage einer gemischten Kommission mit paritätischer Zusammensetzung zuzuweisen

In der Debatte beim Schema über die orientalischen Kirchen trat aber alsbald klar zu Tage, dass dieser Entwurf einerseits ungenügend vorbereitet, anderseits mit anderen Schemata unzureichend koordiniert und abgestimmt war. Bei der Debatte dieses Schemas wurde dem Konzil bewusst, „dass der Unterschied zwischen der römisch-katholischen Kirche und den getrennten Ostkirchen weniger auf der Verschiedenheit der Heilslehre als auf der Vorstellung von der Struktur der Kirche liege“ (Hubert Jedin). Das fünfte und letzte Schema, das die erste Sitzungsperiode erlebte, war das über das Wesen der Kirche (De ecclesia).

Der 123 Druckseiten starke, von Alfredo Kardinal Ottaviani vorgelegte Entwurf erhitzte die Gemüter der Konzilsväter wie kein anderer zuvor. Das Schema sei zu triumphalistisch, die Kirche werde zu wenig als Volk Gottes gesehen, die Funktion der Bischöfe als Kollegium lehrmäßig kaum erfasst, so lauteten entscheidende Kritiken.

Als Johannes XXIII. am 8. Dezember 1962 die erste Session des Konzils schloss, war kein einziges Schema für die Approbation und Publikation reif.

Am 3. Juni 1963 starb Papst Johannes XXIII., der Mann, der das Konzil angeregt, seine Weichen gestellt und es einberufen hatte. Er fand noch im selben Monat in Paul VI. seinen Nachfolger. Da nach dem Kirchenrecht ein Konzil mit dem Tod eines Papstes ipso facto suspendiert ist, gab es bereits Vermutungen, die das ganze Konzilsgeschehen mit dem Tod von Johannes XXIII. ins Grab gesunken sahen. Der neugewählte Papst strafte aber diese Spekulationen Lügen. Nach gewissen Modifikationen der Geschäftsordnung, Einführung von vier Moderatoren und der Hinzufügung einer vierten Teilnehmerkategorie („Hörer“), nahm am 19. September 1963 die zweite Tagungsperiode mit einer richtungweisenden Papstansprache ihren Anfang. Paul VI. stellte dem weiteren Konzilsgeschehen folgende Aufgaben:

a) Das Wesen der Kirche lehramtlich zu fassen.

b) Die Kirche in ihrem Inneren zu erneuern.

c) Die Einheit der Christen zu fördern.

d) Das Gespräch der Kirche mit der modernen Welt zu intensivieren.

Die Konzilsväter nahmen die Arbeit wieder auf. In einer Spezialdebatte kristallisierte sich ihr zweites Kapitel als Stein des Anstoßes heraus. Der Sorge um die päpstliche Primatialgewalt, wie sie das Erste Vatikanische Konzil definiert hatte, stand die um Aufgabe, Bedeutung und Funktion des Bischofskollegiums gegenüber. Die Wiederherstellung des dauernden Diakonats, um dem Priestermangel besser abzuhelfen, das Zölibatsgesetz, das Priestertum der Laien, der Ordensstand und die Berufung aller zur Heiligkeit waren weitere Themen, die die Väter einen ganzen Monat lang diskutierten.

Das dritte, große und schwierige Thema dieser Tagungsperiode war die Ökumene. Das Schema wies fünf brisante Kapitel auf:

a) Die Grundsätze des katholischen Ökumenismus.

b) Die praktische Gestaltung und Durchführung der Ökumene.

c) Das Verhältnis der katholischen Kirche zu den orientalischen und protestantischen Kirchengemeinschaften.

d) Die heilsgeschichtliche Stellung der jüdischen Religion.

e) Das Prinzip der „Religionsfreiheit“.

In der vom 18. November bis 2. Dezember teilweise recht hitzig geführten Debatte war man sich doch bald darüber im Klaren, dass man von den anderen Kirchen nicht einfach eine Rückkehr in die katholische Kirche erwarten konnte. In der Diskussion über die beiden letzten Kapitel fielen die härtesten Worte, die auf diesem Konzil gesprochen wurden. Gegen das Kapitel über das Judentum liefen die Väter aus dem arabischen Raum Sturm, und hinsichtlich der Religionsfreiheit befürchteten manche, dass darin Wahrheit und Irrtum gleichgestellt werde. Keines dieser drei Schemata der zweiten Tagungsperiode war zur Endabstimmung reif.

In seiner Schlussansprache zur zweiten Tagungsperiode kündigte der Papst an, nach Jerusalem zu wallfahrten, wo er mit dem ökumenischen Patriarchen Athenagoras zusammentreffen werde.

 

Krise und Abschluss: dritte und vierte Tagungsperiode

Die dritte Tagungsperiode dauerte vom 14. September bis 21. November 1964. In dieser kam es zu den Ereignissen, die unzweifelhaft sowohl die Höhepunkte wie auch die Krise des Konzils markieren. Bei der Eröffnung feierte der Papst mit 24 Vätern die erste Konzelebration auf dem Konzil.

Als die brisanten Themen Religionsfreiheit und Judenfrage, die ursprünglich die beiden letzten Kapitel im Ökumenismusschema bildeten, davon entkoppelt Ende September 1964 einzeln auf die Tagesordnung kamen, wurde die Spannung zwischen den diversen Lagern erheblich verschärft. Bei der Religionsfreiheit kulminierte das Problem in der Frage, ob die katholische Kirche, die Trägerin der Wahrheit, staatliche Mittel zur Durchsetzung dieser Wahrheit in Anspruch nehmen dürfe und solle. Das vorgelegte Dekret ging von der Voraussetzung aus, dass die Freiheit des Gewissens im staatlichen zivilen Bereich auch dann zu schützen ist, wenn es irrt. Während einigen Vätern der Abschied von „der mittelalterlichen Rechtsordnung, die die Ausmerzung der Ketzer durch gemeinsames Vorgehen von Kirche und Staat verlangte“ (Hubert Jedin), schwerfiel, verlangten andere umso nachdrücklicher die Verabschiedung dieses Dekretes. Der Widerstand rekrutierte sich vor allem aus den Vätern, die aus Ländern kamen, in denen der Kirche eine privilegierte Stellung eingeräumt wurde (z.B. Italien und Spanien). Bei den Vätern, die aus dem amerikanischen Raum kamen, fand die Vorlage entschiedene Verteidiger. In Karol Wojtyła, dem Erzbischof von Krakau und nachmaligen Papst Johannes Paul II., hatten sie einen engagierten Mitstreiter.

Die vierte Sitzungsperiode, vom 14. September bis 7. Dezember 1965, brachte den Abschluss des Konzils. Die päpstliche Eröffnungsrede enthielt die überraschende Ankündigung eines ständigen Bischofsrates (Synodus episcopatus), dessen Mitglieder in der Mehrzahl durch die Bischofskonferenzen zu wählen seien, der aber der direkten und unmittelbaren Gewalt des Papstes unterstehe.

Die elf Texte, die diese vierte Tagungsperiode noch zu behandeln hatte, waren von den Konzilskommissionen vorbereitet worden. Das größte Kopfzerbrechen bereitete noch das Schema 13, das die Kirche in der Welt von heute behandelte. Hier klafften zwischen den diversen Positionen noch tiefe Gräben. Der ungeheuren Fülle von drohenden Problemen wie Atomwaffen, totaler Krieg, Kriegsdienstverweigerung, Abrüstung, Friedenssicherung, Geburtenregelung standen unklare Antworten und nebulose Formulierungen gegenüber. 3000 Änderungsvorschläge waren noch in aller Eile einzuarbeiten. Die Schlussabstimmung am 6. Dezember 1965 für dieses Schema, das den Titel: Pastoralkonstitution Gaudium et spes erhielt, ergab dann doch die überzeugende Mehrheit von 2111 : 251. „Diese Konstitution wurde mit Enthusiasmus begrüßt, aber ihre Nachgeschichte hat bereits erwiesen, dass man damals ihre Bedeutung weit überschätzt und kaum geahnt hat, wie tief jene ‚Welt‘, die man für Christus gewinnen wollte, in die Kirche eindringt. Allzu fortschrittsgläubig, bleibt sie in einer statischen Betrachtungsweise befangen, ohne auf so drängende Probleme wie Geburtenregelung und Kriegsverhütung klare Antworten geben zu können; ganz unzureichend ist Artikel 58 über das Verhältnis der Kirche zu den Kulturen. Vielleicht hätte eine kurze ‚Erklärung‘ in der sich die Kirche ‚ad extra‘ wendet tieferen Eindruck hinterlassen als dieser weitläufige Traktat.“ (Hubert Jedin).

Gleichsam als eine Frucht der ökumenischen Konzilsbemühungen und in der Intention des Konzilspapstes Johannes XXIII. hoben am 7. Dezember 1965 der Papst und der Ökumenische Patriarch Athenagoras die 1054 gegenseitig ausgesprochene Exkommunikation auf. Am Tag darauf wurde das Weltereignis, das Zweite Vatikanische Konzil, auf dem Petersplatz feierlich geschlossen.

 

Literatur:

  • Guiseppe Alberigo / Klaus Wittstadt / Günther Wassilowski (Hrsg.), Geschichte des Zweiten Vatikansichen Konzils, 5 Bände, Mainz, Leuven 1997-2009.
  • Franz-Xaver Bischof (Hrsg.), Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). Stand und Perspektiven der kirchenhistorischen Forschung im deutschsprachigen Raum (Münchner Kirchenhistorische Studien, Neue Folge, Band 1), Stuttgart 2012.
  • Peter Hünermann / Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, 5 Bände, Freiburg i.Br., Basel, Wien 2009.
  • Hubert Jedin: Kleine Konziliengeschichte, Freiburg i.Br., Basel, Wien 1990.
  • Karl Rahner / Herbert Virgrimler: Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Freiburg i.Br., Basel, Wien 2008 (35. Aufl.).
  • Joseph Ratzinger: Zur Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. Formulierung – Vermittlung – Deutung (Joseph Ratzingers Gesammelte Schriften, Bd. 7/1-2), Freiburg i.Br., Basel Wien 2012.
  • Jan-Heiner Tück (Hrsg.), Erinnerung an die Zukunft. Das Zweite Vatikanische Konzil, Freiburg i.Br., Basel Wien 2012.
  • Michael Quisinsky / Peter Walter (Hrsg.): Personenlexikon zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Freiburg i.Br., Basel Wien 2012.

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