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Georg Freiherr von und zu Franckenstein

Zentrumspolitiker 2. Juli 1825 Würzburg 22. Januar 1890 Berlin
von Karl-Joseph Hummel

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Franckenstein sammelte ab 1847 erste parlamentarische Erfahrung. Aus föderalistischer Einstellung stimmte er 1867 gegen den Zollverein und 1870 gegen die Reichsgründungsverträge. Gleichwohl verschaffte er sich im Zollparlament und ab 1872 im Reichstag als sachkundiger Konservativer weit über das Zentrum hinaus Respekt. Franckenstein handelte nach klaren Grundsätzen und konnte in wichtigen Fragen durchaus gegen das ausdrückliche Votum seiner eigenen Fraktion stimmen, wie beim Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetz 1889. Sein Hauptaugenmerk galt dem Verfassungsrecht, der Wirtschafts- und Finanzpolitik, der Sozialgesetzgebung und dem Abbau des Kulturkampfs. 1879 setzte er die „Franckenstein-Klausel“ durch, die das Reich verpflichtete, Zoll- und Steuereinnahmen über 130 Mio. Reichsmark an die Einzelstaaten abzugeben. Im Streit um die Septennatsvorlage 1886-87 vertrat Franckenstein den Standpunkt, das Zentrum werde den Anweisungen des Heiligen Stuhls stets nachkommen, wenn es sich um kirchliche Gesetze handle, beanspruche als politische Partei aber Aktionsfreiheit. Bei seinem Tod 1890 sprach Wilhelm II. dem Reichstag erstmals zum Tod eines Abgeordneten sein Beileid aus.

Lebenslauf

  • 1845 Übernahme der Verwaltung des Familienbesitzes
  • seit 1847 Mitglied der Kammer der Reichsräte in Bayern
  • 1868–1871 im Zollparlament
  • 1872 Mitglied des Reichstages (Zentrum)
  • 1872 Präsident der 22. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands in Breslau
  • 1875–1890 Vorsitzender der Zentrumsfraktion im Reichstag
  • 1879–1887 1. Vizepräsident des Reichstags
  • 1881–1890 Präsident der Kammer der Reichsräte in Bayern.

Literatur

  • M. Spahn, in: ADB 49 (1904)
  • L. Lenk, in: Lebensläufe aus Franken, 6 (1960)
  • K. O. v. Aretin, in: Krieg, Frieden und Demokratie. Festschrift für Martin Vogt (2001)

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