Josef Beyerle - Geschichte der CDU
Nach dem Jurastudium trat Beyerle 1910 in den württembergischen Justizdienst ein. Ende 1918 schloss er sich der Zentrumspartei an. Als Justizminister nahm er wesentliche Reformvorhaben in Angriff, als Wirtschaftsminister vertrat er einen Kurs strikter Sparsamkeit. In beiden Funktionen verstand er sich nicht als Politiker, sondern als jeweils höchster Beamter. Nach Hitlers Machtergreifung wurde er entlassen. Das Dritte Reich überdauerte er als Richter am OLG Stuttgart. An der Gründung der CDU war er maßgeblich beteiligt. Aufgrund seiner Kompetenz, seiner Unbestechlichkeit und seines ausgleichenden Charakters wurden ihm nach 1945 bedeutende Ämter übertragen: Als Justizminister baute er das Rechtswesen in Württemberg und Nordbaden wieder auf; er war Leiter des Rechtsausschusses des Länderrats, Vorsitzender der Kommission über das Besatzungsstatut in der Konferenz der Ministerpräsidenten, Mitglied der Kommission von Herrenchiemsee und Vorsitzender des Grundsatzausschusses, der die Gestaltung einer Länderkammer zu bearbeiten hatte. Er war beteiligt am Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und wirkte im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat mit. Das Angebot, erster Präsident des Bundesverfassungsgerichts zu werden, lehnte er aus Altersgründen ab.
Bestand: ACDP; HStA Stuttgart.
Lebenslauf
- 1919–1933 Vorsitzender des Zentrums in Württemberg
- 1924–1933 MdL
- 1923–1933 Justizminister
- 1928–1930 zugleich Wirtschaftsminister
- 1934–1945 Richter am Oberlandesgericht, Mitgründer der CDU in Nordwürttemberg
- 1945–1951 Justizminister Württemberg-Baden
- 1949–1951 stellvertretender Ministerpräsident.
Literatur
- H. Ferdinand, in: Baden-Württembergische Biographien, 2 (1999)
- L. Braun, in: Biographisches Lexikon des KV, 6 (2000)