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Walter Strauß 1947. Walter Strauß 1947. © Bundesarchiv, B 145 Bild-F006740-0004 / CC-BY-SA 3.0

Walter Strauß

Jurist, Staatssekretär Dr. jur. 15. Juni 1900 Berlin 1. Januar 1976 Unterwössen/Oberbayern
von Udo Wengst

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Strauß zählt zu den christlich-demokratischen Politikern in der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland, die eher im Hintergrund wirkten. So hat er an der Programmatik der Berliner CDU mitgewirkt. Sein Anteil an der Entstehung des Grundgesetzes ist „sehr hoch einzuschätzen“ (Wolfram Werner). Als Staatssekretär im Bundesjustizministerium diente Strauß unter fünf Ministern. In dieser Funktion pflegte er Idee und Form des Berufsbeamtentums und trug zur Kontinuität der unpolitischen, juristisch-sachlichen Arbeit des Justizministeriums bei. Als Richter in Luxemburg nahm er 1963 seine Tätigkeit zu einem Zeitpunkt auf, als erstmals über den Vorrang des Gemeinschaftsrechts zu befinden war. Strauß zählt zu den Richtern, die die Leitlinien für ein verbindliches Gemeinschaftsrecht vorgegeben haben.

Lebenslauf

  • Studium der Geschichte, Volkswirtschaft und Jurisprudenz in Freiburg, Heidelberg, München und Berlin
  • 1924 Promotion
  • 1924–1928 wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der IHK Berlin
  • 1928–1935 Hilfsreferent im Reichswirtschaftsministerium
  • 1935 Versetzung in den Ruhestand („Arierparagraph“)
  • 1935–1943 privatwirtschaftliche Tätigkeit
  • 1943–1945 Rüstungsarbeiter
  • 1945-46 Lazarett- bzw. Krankenhausleiter
  • 1946-47 Staatssekretär im hessischen Staatsministerium
  • 1947-48 stellvertretender Leiter der bizonalen Verwaltung für Wirtschaft
  • 1948-49 Leiter des bizonalen Rechtsamtes
  • 1948-49 Mitglied des Parlamentarischen Rats
  • 1949–1963 Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz
  • 1963–1970 Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft

 

Literatur

  • R. Ley, in: Neue Juristisch Wochenschrift 29 (1976).

 

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