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Wilhelm Emmanuel von Ketteler, Bischof von Mainz. Wilhelm Emmanuel von Ketteler, Bischof von Mainz. © zeitgenössischer Fotograf - Einzelbildersammlung Konzilsväter 1870 (gemeinfrei).

Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler

Bischof 25. Dezember 1811 Münster 13. Juli 1877 Burghausen
von Rudolf Uertz, Markus Lingen
Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler ist mit der bedeutendste Inaugurator und Ideenspender der christlich-sozialen und konstitutionellen Bewegung in Deutschland. Als Bischof von Mainz, Sozialreformer und Politiker hat er wesentlich den Weg und die Programmatik des politischen Katholizismus in Deutschland geprägt und der katholischen Staats- und Soziallehre gewichtige Leitideen vermittelt, die weit über den Katholizismus hinaus Wirkungen zeitigten.

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Ketteler, geboren am 25. Dezember 1811 in Münster, stammt aus einer westfälischen Adelsfamilie. Er studiert zunächst Rechts- und Staatswissenschaften in Göttingen, Berlin (dort unter anderem bei dem bekannten Juristen Karl Friedrich von Savigny) und Heidelberg. Nach dem juristischen Referendariat geht er in den Staatsdienst, den er anlässlich des Kölner Kirchenstreits (1837) quittiert. Was ihn hierzu veranlasst, sind die Inhaftierung des Kölner Erzbischofs Clemens August Droste zu Vischering sowie die Eingriffe des preußischen Staates in innerkirchliche Angelegenheiten und die Unterdrückung von Kirche und Seelsorge durch polizeistaatliche Maßnahmen. Sie machen es ihm, wie er selbst bekennt, unmöglich, weiterhin diesem Staate zu dienen.

Während einer längeren Orientierungsphase sucht Ketteler Kontakt mit dem Görres-Kreis in München und erbittet in Eichstätt den Rat von Bischof Karl August Graf von Reisach. Durch den „Fingerzeig aller Umstände“ wird er auf den geistlichen Stand verwiesen und studiert anschließend an der Universität München Theologie. Nach seiner Ordination in Münster 1844 wird er Kaplan in Beckum; 1846 folgt die Pfarrstelle in Hopsten. Obwohl er als Geistlicher nicht politisch wirken wollte, übernimmt er 1848 das Mandat als Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung, das ihm die Wähler der Wahlkreise Tecklenburg, Warendorf und Rheine angetragen haben. Was Ketteler zu dieser politischen Tätigkeit drängt, ist vor allem das Bemühen, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat, das er durch den Kulturkampf in Preußen zutiefst bedroht sieht, auf eine neue Grundlage zu stellen.

 

Mitglied des Paulskirchenparlaments

Durch seine Wahl ins Frankfurter Paulskirchenparlament wird Ketteler einer größeren Öffentlichkeit bekannt. Auf dem ersten deutschen Katholikentag 1848 im Mainz erregt er Aufsehen mit seiner Rede über die Freiheit der Kirche und die Soziale Frage. Im Dezember desselben Jahres wird er zu sechs Predigten im Mainzer Dom über „Die großen sozialen Fragen der Gegenwart“ eingeladen. Nach kurzer Tätigkeit als Propst an der Sankt Hedwigskirche in Berlin wird Ketteler im Juni 1850 Bischof von Mainz.

Als Mitglied des deutschen Episkopats obliegt ihm nicht zuletzt auch die Verantwortung für die caritativen Unternehmungen der Kirche. Doch erkennt er früh, dass sich die existenziellen Sorgen und Nöte der Arbeiterschaft und ihrer Familien infolge der Industrialisierung nicht allein mit diakonischen Maßnahmen beheben lassen, sondern vielmehr umfassendere Abhilfen und soziale Reformen verlangen. Zunächst glaubt er, dies durch Restrukturierung der Ständeordnungen bewirken zu können. In seiner Schrift „Die Arbeiterfrage und das Christentum“ von 1864 verwirft Ketteler noch die allgemeine Gewerbefreiheit und das Wettbewerbsprinzip. Die sozialpolitische Neuorientierung Kettelers vollzieht sich 1867/68 „in den Jahren seiner nationalpolitischen Umstellung und unter dem Eindruck seiner erfolglosen Bemühungen, auf freiwilliger Grundlage Produktivassoziationen zu bilden“ (Franz Josef Stegmann) – ein Plan, über den Ketteler auch mit Ferdinand Lassalle, dem Wortführer der sozialdemokratisch orientierten Arbeiterbewegung, brieflich korrespondiert.

 

Sozialpolitik auf subsidiärer Grundlage

In seiner Rede auf der christlichen Arbeiterkundgebung vor 10.000 Zuhörern 1869 auf der Liebfrauenheide bei Offenbach konzediert Ketteler, dass man die „unbedingte Freiheit auf allen Gebieten der Volkswirtschaft“ für notwendig halten und überzeugt sein könne, „dass sie in ihrem letzten Erfolge heilsam ist“. Wie viele Mitglieder der Katholischen Fraktion im Preußischen Abgeordnetenhaus, der Vorgängerinstitution der Zentrumspartei, deren Mitgründer er ist, hat Ketteler erkannt, dass persönliches Interesse und freie Konkurrenz „die vollste Kraftentwicklung der einzelnen und der Nationen hervorzurufen“.

Es zählt zu den besonderen Leistungen Bischof Kettelers, dass er mit seinem sozialethischen Konzept den deutschen Klerus gewinnen kann und mit seinen sozialphilosophischen Gedanken zum „Vorbild“ für die kirchenoffizielle Soziallehre seit Papst Leo XIII. werden sollte, der den Mainzer Bischof „meinen großen Vorgänger“ („mon grand prédécesseur“) nennt. Im Wesentlichen orientiert sich Papst Leo XIII. in seiner berühmten Sozialenzyklika „Rerum novarum“ (1891) an Kettelers sozialpolitischem Konzept. Wie dieser geht auch das päpstliche Rundschreiben davon aus, dass die soziale Frage nicht mit sozialistischen Forderungen, sondern nur auf privatwirtschaftlicher Grundlage gelöst werden kann, die entsprechend durch sozialpolitische Maßnahmen und Selbstverantwortung der Arbeiterschaft und Unternehmer flankiert werden müsse.

Auf der Basis subsidiärer Ordnungsideen, die in seinem Konzept der Sache nach bereits angelegt sind, fordert der Mainzer Sozialbischof 1. Selbsthilfe der Arbeiterschaft, 2. staatliche Schutzgesetze sowie 3. Hilfen durch die Kirche gemäß der christlichen Soziallehre. Ketteler wird damit zum Inaugurator der christlichen Arbeitnehmerbewegung. Er empfiehlt den Katholiken, alle politischen, parlamentarischen und pressemäßigen Möglichkeiten zu nutzen, um für die Religions- und Gewissensfreiheit, ein geregeltes Verhältnis zwischen Kirche und Staat sowie für gerechte Gesellschaftsverhältnisse zu streiten.

 

Konstitutionalismus und Rechtsstaatlichkeit

Die Zentrumsfraktion im ersten Deutschen Reichstag, der Ketteler als Abgeordneter von 1871 bis 1872 angehört, setzt sich besonders für die Übernahme der Religionsartikel der Preußischen Verfassung von 1850 in die Deutsche Reichsverfassung von 1871 ein, die die Religions- und Gewissensfreiheit garantieren und damit prinzipiell auch geeignet wären, das angespannte Kirche-Staat-Verhältnis im Deutschen Reich auf eine bessere verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen. Da aber die von der Zentrumsfraktion geforderten grundrechtlichen Regelungen abgelehnt werden, verlässt Ketteler den Reichstag.

Neben den sozialpolitischen Grundsätzen verfasst Ketteler auch rechts- und staatsethische Leitlinien. Seine diesbezügliche Programmschrift trägt den Titel „Freiheit, Autorität und Kirche“ (1862). In ihr wendet er sich vor allem gegen den Absolutismus und den Polizeistaat, denen er den „wahren Rechtsstaat“ gegenüberstellt, der „auf Freiheit und Selbstregierung“ beruhe. Weitere rechtspolitische Forderungen des Katholikenführers sind die Rechtsschutzgarantie des Staates, die angemessene Differenzierung zwischen Staats- und Privatrechtsordnung, eine Verwaltungsgerichtsordnung, ein oberstes Reichsgericht sowie ein unabhängiger Richterstand. Wesentliches Fundament des Rechtsstaates ist eine normative Ordnung, „ein gerechtes Gesetz, nach dem geurteilt wird“.

 

Nachhaltige Wirkungen Kettelers

Mit seinen rechtsstaatlichen und religionsrechtlichen Grundsätzen ist Ketteler den Leitlinien der päpstlichen Doktrin ein gutes Stück weit voraus; seine parlamentarisch-politischen Forderungen, wonach sich die Christen unbedingt nach Kräften an der politischen Willensbildung über christliche Parteien und Verbände beteiligen und ihren Einfluss geltend machen sollen, weisen ihn als Vertreter eines zeitgemäßen Konstitutionalismus aus. Bemerkenswert sind denn auch Bischof Kettelers Sympathien für eine interkonfessionelle Öffnung der Zentrumspartei, deren katholische Ausrichtung er nur für begrenzte Zeit als notwendig erachtet. Damit hat er auch einer künftigen interkonfessionellen christlichen Parteiformation den Weg gewiesen.

Bischof Ketteler ist die überragende Gestalt des politischen Katholizismus in Deutschland. Seine sozialpolitischen, rechtsstaatlichen und politisch-parlamentarischen Forderungen haben im 20. und 21. Jahrhundert auch die Grundsätze der christlichen Demokratie entscheidend geprägt. Mit seinem Postulat, dass sich das Recht des Staates an überpositiven Wertvorstellungen zu orientieren habe, die ihrerseits die Verfassung und Ordnung des politischen Gemeinwesens legitimieren, normieren und limitieren, hat er, auf dem Boden der Staatsrechtslehre seiner Zeit und der christlichen Naturrechtslehre stehend, auch einer extensiven Grundrechtsorientierung von Staat und Gesellschaft den Weg gewiesen.

Lebenslauf

  • 1829–1835 Studium der Rechte und der Staatswissenschaft in Göttingen, Berlin, Heidelberg
  • 1835–1837 Referendar in Münster
  • 1841–1843 Studium der Theologie in Eichstätt und München
  • 1844 Priesterweihe in Münster, Kaplan in Beckum
  • 1846–1848 Pfarrer in Hopsten
  • 1849 Propst an St. Hedwig in Berlin und fürstbischöflicher Delegat von Brandenburg und Pommern
  • 1850–1877 Bischof von Mainz
  • 1848-49 Abg. zur Paulskirche
  • 03. März 1871–14. März 1872 Mitglied des Reichstags

 

Literatur

  • Erwin Iserloh: Wilhelm Emmanuel von Ketteler – sein Kampf für Freiheit und soziale Gerechtigkeit, Stuttgart 1987.
  • Lothar Roos: Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler, in: Zeitgeschichte in Lebensbildern. Aus dem deutschen Katholizismus des 19. und 20. Jahrhunderts, hg. von Jürgen Aretz / Rudolf Morsey / Anton Rauscher, Bd. 4, Mainz 1980, S. 22–36.
  • Rudolf Uertz: Vom Gottesrecht zum Menschenrecht. Das katholische Staatsdenken von der Französischen Revolution bis zum II. Vatikanischen Konzil (1789–1965), Paderborn 2005, S. 161–192.

 

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