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Bildung, Kultur und Integration

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Bildung

Gelingende Schul- und Ausbildungsbiografien sind die Voraussetzung dafür, dass die lokale Wirtschaft durch qualifizierte Fachkräfte und Konsumenten floriert. Zugleich tragen Erfolg in Schule, Ausbildung und Beruf wesentlich zu einem funktionierenden Gemeinwesen bei.

Familien- und Bildungspolitik wird nach Definition des Städte- und Gemeindebundes nicht nur als Aufgabe der Kommunalpolitik verstanden, sondern als Anforderung an alle gesellschaftlichen Akteure. Auf lokaler Ebene gibt es bereits vielfältige Projekte die unter einem "fürsorgenden, elterlichen Blickwinkel" konzipiert und praktiziert werden. Im Kleinen bilden sich hier gesellschaftspolitische Ansätze ab, die in der Wissenschaft als "elterliche Gesellschaft" behandelt werden.

 

Kultur

Seit der kulturpolitischen Diskussion der siebziger und achtziger Jahre sind die Prinzipien der Bewahrung und des Schutzes der kulturellen Identität, des kulturellen Erbes, der kulturellen Diversität und Partizipation allgemein akzeptiert. Sie müssen allerdings mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Das kann eine vollständige Kommerzialisierung des Kulturbetriebes sicher nicht leisten. Es gilt also, eine Symbiose zu finden zwischen öffentlicher und privater Kulturförderung. Eine Definition der Kernaufgaben und Formulierung von Inhalten für den öffentlichen Kulturauftrag ist notwendig. Was ist eine kulturelle Grundversorgung? Wie sollen Kriterien für die öffentliche Förderung aussehen? Welche Strategien können zur Absicherung der kulturpolitischen Ziele beitragen?

 

Integration

Integration und Partizipation haben weniger mit ethnischen Kulturen als vielmehr mit sozialen Chancen und Bildungskapital zu tun. Sie gelingen gewöhnlich nur auf dem festen Fundament der Selbstidentität.

Integration geschieht- abgesehen von staatlichen Rahmenbedingungen wie Einwanderungsgesetz etc.- im Wesentlichen vor Ort. Städte und Gemeinden haben für diese Integrationsaufgaben“ mit ihren sämtlichen kulturellen Institutionen, den Kindergärten und Einrichtungen der Jugend- und Sozialhilfe wertvolle Instrumente zur Verfügung.

Das Zuwanderungsgesetz von 2005 erhebt die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zur kommunalen Pflichtaufgabe. Damit sind die einzelnen Städte und Gemeinden vor ein Bündel von Aufgaben gestellt, die kommunale Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe erfordern, die in einem eigenen Zuständigkeitsbereich angesiedelt sein sollte.

Zu klären sind: Wie soll Integration aussehen? Welche gemeinsamen Grundlagen sind für das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen unbedingte und nicht diskutierbare Voraussetzung? Was müssen Akteure berücksichtigen, die in ihrer Kommune Integrationskonzepte entwickeln und voranbringen wollen? Welche Partner stehen zur Verfügung? Was ist wichtig zu wissen, insbesondere über die Religion und Wertvorstellungen islamisch geprägter Migrationsbiografien, also vor allem türkischer Zuwanderer und Deutscher türkischer Abstammung.

Die Darstellung der wichtigsten Eckpunkte der deutschen Migrationsgeschichte erklärt schon die Wurzeln einiger problematischer Entwicklungen, mit denen sich die Kommunen heute zu befassen haben. Deutschland hat sich zum einen über Jahrzehnte hinweg nicht als klassisches Einwanderungsland gesehen. Zum anderen war der Aufenthalt der ausländischen Arbeitsbevölkerung ebenfalls über Jahrzehnte hinweg perspektivisch auf Rückkehr ausgerichtet.

Das bedeutet konkret: Keine Motivation zur alltagstauglichen Beherrschung der deutschen Sprache; Rückzug in eigene vertraut kulturell geprägte Milieus; Übertragung dieser Isolierungssituation auf nachfolgende Generationen mit ständiger Neuauflage durch "Heiratsimmigration". Parallel dazu haben sich gut gebildete, gut situierte Bevölkerungsschichten etabliert, die aber ebenfalls selbstbewusst an ihren religiösen und kulturellen Wertvorstellungen festhalten und ihren Alltag danach gestalten möchten. Kurzes Beispiel: Moscheen rücken aus Hinterhöfen und Gewerbehallen als attraktiv gestaltete Bauwerke in den öffentlichen Raum.

Der Ausdruck von der "Vermeidung von Parallelgesellschaften" scheint somit von der Realität überholt. Es ist nun wesentliches Ziel der deutschen Gesellschaft, sich zur Vermeidung mittel- bis langfristig entstehenden sozialer Konflikte durch mangelnde Bildung, Arbeitslosigkeit und dem Gefühl des Ausgegrenztseins in einen "Dialog auf Augenhöhe" mit einflussreichen Multiplikatoren von Migrantengruppen einzulassen.

Ziel dieses Dialogs muss es sein, Die Bedeutung der deutschen Sprache als unbedingte Voraussetzung für den Eintritt in die Gesellschaft und eine selbstbestimmte Existenz zu betonen. Ebenso wichtig - wenn auch ungleich schwieriger - ist die Vermittlung und Verpflichtung auf grundgesetzlich garantierte Werte wie die Unversehrtheit der Person und Gleichstellung von Mann und Frau, die in anderen Kulturkreisen durchaus differenziert diskutiert und gelebt werden.

Daraus resultieren zwangsläufig wenig differenzierte Pauschalierungen von Problemen in der Aufnahmegesellschaft, siehe Kopftuchstreit oder Diskussion über Zwangsehen, sprich - nicht jede arrangierte Heirat ist eine Zwangsehe.

Migration wird vornehmlich immer noch als Problem gesehen. Chancen und Potentiale werden kaum zur Kenntnis genommen. Integration wird nicht als kulturelle Herausforderung begriffen, sondern hauptsächlich im Zusammenhang mit der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik diskutiert.

Auch unter diesem Aspekt sind schon viele Kommunen Vorreiter einer Entwicklung. Sie entwerfen in ihren Antworten auf die Herausforderungen ethnischer und kultureller Vielfalt Konzepte, die unabhängiger von nationaler Politik sind, wenngleich auch nicht ganz ohne deren Rahmenbedingungen auskommen.

Die Stadtpolitik kann in Kooperation mit der Zivilgesellschaft Bedingungen schaffen, unter denen die Selbstregulierung der Gesellschaft stimuliert und unvermeidliche Verteilungs- und Anerkennungskonflikte auf zivile Weise ausgetragen werden können.

Multikulturalität ist nicht als solche eine Bereicherung; aber die Anwesenheit von Zugewanderten bietet die hervorfragende Chance zur Reflexion der eigenen Entwicklung z.B. im Hinblick auf Fragen des Familienzusammenhaltes, des Spannungsverhältnisses von Tradition und Moderne, der nachbarschaftlichen Solidarität und der Bedeutung von Religion.

 

Inklusion

Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bildet die Ausgangslage für ein völlig neues Politikverständnis weg von der rein caritativen Fürsorge hin zu einer Politik, die größtmögliche Selbstbestimmung und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.

Auf dieser Grundlage wurde ein neuer Begriff geprägt :“Disability-Mainstreaming“.

Barrierefreiheit ist kein Randgruppenthema. Sie ist für jeden 10. Bundesbürger zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40% notwendig und für 100% einfach komfortabel.

Allein diese Tatsache sollte das Verständnis fördern für Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen. Während bauliche Barrieren – soweit der politische Wille vorhanden ist – mit mehr oder weniger Aufwand relativ kurzfristig zu beseitigen sind, besteht das größte Problem im Abbau von Vorurteilen, Voreingenommenheiten, Unaufgeklärtheit und Berührungsängsten.

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Kontakt

Nadine Züll

Nadine Züll bild

Referentin KommunalAkademie

nadine.zuell@kas.de +49 2241 246-4431 +49 2241 246-54431