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Veranstaltungsberichte

Medienbildung und Faktenchecks als Mittel gegen Falschnachrichten

Die Artikel-10-EMRK-Arbeitsgruppe befasste sich mit Fake News, Medienkompetenz sowie Ansätzen für Gesetzgebung und Selbstregulierung

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Benannt nach dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), beschäftigt sich die internationale Arbeitsgruppe mit Medienfreiheit und Medienrecht in Südosteuropa. Auf Einladung des KAS-Medienprogramms trafen sich Experten aus zehn Ländern, um über die Verbreitung und Bekämpfung von Fake News in der Region zu diskutieren. Der Workshop fand vom 13. bis 15. September 2017 in Skopje statt.

Christian Spahr, Leiter des KAS-Medienprogramms Südosteuropa, eröffnete das Seminar. Als Beispiele für Gefahren für den öffentlichen Diskurs nannte er politisch motivierte Cyberattacken in Frankreich und Deutschland sowie Desinformationskampagnen in Bulgarien und anderen Ländern, die die Tragweite digitaler Angriffe und den Einfluss von Fake News deutlich machen. Prof. Dr. Johannes Weberling, Gründer der Arbeitsgruppe und Professor für Medienrecht an der Europa-Universität Viadrina, unterstrich die Rolle, die die EU bei der Bekämpfung von Falschnachrichten in Südosteuropa spielen könnte.

Den ersten Teil des Workshops zum Thema "Einfluss von Fake News auf Medien und mögliche Gegenmaßnahmen" leitete Christian Mihr, Deutschland-Geschäftsführer von "Reporter ohne Grenzen". Man wisse noch zu wenig Konkretes über den tatsächlichen Einfluss von Fake News. Grundsätzlich geht es um die Verbreitung manipulierter und gefälschter Inhalte. Laut einer Studie des deutschen Digitalverbands Bitkom vom Februar 2017 haben 68 Prozent der Befragten in den vorangegangenen zwölf Monaten Fake News in herkömmlichen Medien oder in sozialen Netzwerken wahrgenommen. In Bulgarien haben die Bürger eine ähnliche Wahrnehmung: Einer KAS-Studie zufolge waren bereits 72 Prozent mit Falschnachrichten konfrontiert. Daher, so Prof. Weberling, sei es wichtig, den Bürgern mehr Informationen über den Einfluss von Fake News zur Verfügung zu stellen.

Das neue Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken in Deutschland zeige, dass Maßnahmen gegen Fake News internationalisiert werden müssten. Darüber hinaus solle die Entscheidung über die Legalität von Inhalten nicht von privaten Unternehmen gefällt werden. Überdies, warnte Mihr vor der Gefahr, dass solche oder ähnliche Gesetze auch zur Unterdrückung der Pressefreiheit genutzt werden könnten.

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